Urheberrechte Youtube und Homepage

Timdaroxxa

Lieutenant
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März 2009
Beiträge
954
Da mir im HP FORUM keiner helfen konnte:

Hey,
wenn ich ein Video das z.B. ein Musiktitel enthält, der geschützt ist, auf meine Homepage stelle, mache ich mich dann strafbar? Oder macht sich nur der Uploader strafbar?

Mfg ich ;D
 
Du bietest es an, also machst du dich strafbar.
 
ich würde sagen nein, da es in deutschland nicht verboten ist kopiergeschützte inhalte herunterzuladen. verboten ist der upload. der fand auf youtube statt. niemand wird etwas gegen deine hp unternehmen. derjenige der die rechte besitzt klagt wenn überhaupt gegen youtube. wenn du aber auf nummer sicher gehen willst schneide die musik raus (sofern nur das video wichtig ist) und dann hast du nichts zu befürchten.
 
@habichtfreak
In welchem Jahr lebst du?
Es ist schon seit etlicher Zeit so das eben urheberrechtlich- und / oder kopiergeschützte Sachen (sie müssen es aber nicht) ebenso nicht heruntergeladen dürfen und genauso strafbar sind wie der Upload.
Die Geschichte mit der Privatkopie ist nochmal ein ganz anderes Thema.


Zum eigentlichen Thema. Da die Plattform Youtube Gebühren an die Contentindustrie zahlt, hier in dem Fall Musik, dürfte es hier keine rechtlichen Probeme geben. Ich denke, würde dich jemand diesbezüglich abmahnen wäre dort kein sehr großer Erfolg für den Abmahner, der würde sich eh gleich an den Uploader wenden.
 
d.h. wenn ich nun Musik auf meine Homepage stelle (über Youtube und ich bin nicht der Uploader) mache ich mich nicht strafbar? Ich bin ja auch nicht der Downloader ;D, sondern der der sichs nachher anguckt. Und Youtube zahlt ja... aber war da net mal ein Streit oda so? xD
 
Hallo,

richtig, und wenn es ein Video ist, dann braucht man auch die Rechte dafür, es zu verwenden.
Und deswegen darf man auch keine fremden Bilder ohne Genehmigung verwenden.

Ach ja, warum eigentlich diese ODER-Aussage:

"Wenn ich ein Video das z.B. ein Musiktitel enthält, der geschützt ist, auf meine Homepage stelle, mache ich mich dann strafbar? Oder macht sich nur der Uploader strafbar?

Wenn Du es auf die Homepage stellst, dann bist Du ja auch der Uploader.

Aber verantwortlich für die Inhalte DEINER Homepage bist eh Du, auch wenn Dein Bruder den Upload machen würde.

Jetzt liest sich Deine Frage aber anders als in #1, denn der Inhalt/Sinn ist anders.
 
Zuletzt bearbeitet: (Ergänzung hinzugefügt.)
ja , youtube streitet sich mit der GEMA - und solange sind bestimmte Titel in Deutschland nicht verfügbar, da gesperrt.
Die Sache ist nur oft die das es oft offensichtlich ist das die Musik aus einer illegalen Quelle stammt, z.B. das irgendein 08/15 User ein ganzes Album bei Youtube hochlädt.

An deiner Stelle würde ich einfach die existierenden und offiziellen Youtube Kanäle der Musiklabels nutzen, da bist du auf der 100%ig sicheren Seite.
 
@ moquai: Ich dachte mir das eher so, dass ich das Video ja nicht uploade, sondern sozusagen nur auf meine Homepage stelle durch die Einbindungsfunktion von Youtube und mich nicht für die Inhalte von Youtube verantwortlich zeige! Wie eine Verlinkung... war nur eine Idee ;D


Aber Verlinkungen zu Videos mit urheberrechtsgeschützten Musik/Videostücken sind erlaubt?
 
^Auch das ist m.M.n. eine Grauzone. Man sieht das ja an piratebay und co. "Wir ham ja nur Links zur Verfügung gestellt". OK, hier ist es noch etwas anders. Haste denn schon sowas wie ne Abmahnung bekommen?
 
Verlinkung ist etwas völlig Anderes als uploaden/bereit stellen.

Werd dir erst einmal darüber klar, was du eigentlich machen möchtest. Entweder du verlinkst ein Video, oder du lädst es auf deinen Webserver hoch, stellst es selbst bereit.

Letzteres ist natürlich strafbar, es sei denn du hast du Urheberrechte.
 
@ Flick: Nein ich habe noch keine Abmahnung, ich informiere mich lieber und vermeide so eine ;D
@ Stewi: Ich meinte, wenn ich die Einbettungsfunktion von YOutube benütze, ist dies dann auch schon Uploaden meinerseits oder haftet dann Youtube? Was ich will? Ich will eigentlich die Videos sofort anzeigen, wenn dies aber strafbar ist, werde ich auf die Variante mit der Verlinkung ausweichen!
 
Timdaroxxa schrieb:
@ moquai: Ich dachte mir das eher so, dass ich das Video ja nicht uploade, sondern sozusagen nur auf meine Homepage stelle durch die Einbindungsfunktion von Youtube und mich nicht für die Inhalte von Youtube verantwortlich zeige!

Wie soll das denn funktionieren? Du bindest das Video ein, weil du es anderen zeigen willst, distanzierst dich aber ausdrücklich davon? Durch die Einbindung machst du dir die Inhalte zueigen, auch wenn du sie nicht selbst bereit gestellt hast, da hilft dann auch kein pauschalisierter Haftungsausschluss mehr. Damit haftest du genauso wie der Ersteller für eventuelle Rechtsverletzungen.

Selbst bei einem Link kann das schon zutreffen, das ist aber in der Tat eine Grauzone. Ich würde es an deiner Stelle selbst dann nicht darauf ankommen lassen, wenn es nicht so eindeutig wäre - so eine Abmahnung ist nun einmal teuer und es ist ein unrühmlicher Aspekt der Juristenbranche, dass einige Vertreter sowas zu ihrer Lebensgrundlage zu machen scheinen.
 
Gut, aber mit Verlinkungen kann nix schiefgehen? xD

Bzw. ich kann doch 30 sek Vorschau lassen oder? Ich hab hier mal was gelesen, dass man irgendwie 30 sek aus einem Film oder von einem Musiktitel ohne Lizenz verwenden darf?
Ergänzung ()

?
 
Hm. kann ich nicht so genau sagen -hab davon noch nichts gelesen oder gehört.

Bei Büchern, die Copyrights haben, darf man zum Beispiel "auszugsweise" Kopien für den Unterricht anfertigen. Witzigerweise ist es nirgends definiert, was das genau bedeutet.
Das ein 30" Video erlaubt ist kann also durchaus sein, ich würde da aber nicht auf hören/sagen/lesen vertrauen.

Vielleicht weiss ja jemand genaueres zu den 30 Sekunden.
 
Die 30 Sekunden bei Tonmaterial haben vielmehr damit zu tun ob man dafür Lizenzgebühren bezahlen muss oder nicht. Man kann 30 Sekundenmusikschnipsel kostenlos verwenden soweit ich weiß, alles was darüber geht muss bezahlt werden.
 
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