Pandora
Admiral
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DrToxic schrieb:Ich bin mir jetzt gerade aber nicht sicher, in wie weit ein vollständiges Abblocken der Kundschaft von einem Laden rechtlich zu bewerten wäre.
Ich mir auch nicht, aber die Frage ist allgemein sehr interessant denn man ist ja nicht alleiniger verantwortlicher, sonder immer Teil eines Großen, die "Angriffe" eines einzelnen wären ja völlig effektlos.
Und wenn das "abblocken" von Kunden, im Rahmen einer Demonstration, Strafbar ist, müsste es bei Demonstrationen gegen Banken/Geschäfte ja immer soetwas wie eine Kundenkasse geben, da man sonnst alle Demonstranten verhaften könnte, oder wie soll ich das verstehen ?
Und in wie fern sind dann nun wirklich die Handlungen eines Einzelnen "DDoSer" strafbar, denn seine "Angriffe" alleine bewirken ja weder den Ausfall noch ein wirkliche Beeinträchtigung des System... Dies geschiet ja erst durch die Einwirkung von mehreren bzw in diesem Falle wohl sogar Hunderten ... oder wird jetzt Plötzlich ein und die gleiche Handlung Strafbar sobald sie plötzlich 100 Personen gleichzeitig "tun"
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