Es ist ein lange erwartetes Urteil mit einiger Signalwirkung: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat im Vorabentscheidungsverfahren zum Rechtsstreit zwischen dem US-Software-Riesen Oracle und dem deutschen Unternehmen UsedSoft entschieden, das gebrauchte Software-Lizenzen grundsätzlich weiterverkauft werden dürfen.
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03.07.2012, 12:34 #1
EuGH: Gebrauchte Software darf weiterverkauft werden
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03.07.2012, 12:37 #2
AW: EuGH: Gebrauchte Software darf weiterverkauft werden
Müsste dann auch für Steam gelten, oder? Wenn ja, wird es ja sehr interessant.
PC: Intel Core i5-3450 | Gigabyte Z77MX-D3H | GeForce 670 GTX | G.Skill 8 GB DDR3-1333 | beQuiet! Straight Power E9 480W CM | Windows 7 Home Premium 64-bit
WaKü: aktuell keine
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03.07.2012, 12:37 #3Ensign
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AW: EuGH: Gebrauchte Software darf weiterverkauft werden
Die wohl interessanteste Frage: Wie wirkt sich dieses Urteil auf die Download Platformen Steam / Origin etc. aus.
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03.07.2012, 12:38 #4Cadet 4th Year
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AW: EuGH: Gebrauchte Software darf weiterverkauft werden
Endlich!
Ich höre schon die Spielehersteller stöhnen...
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03.07.2012, 12:39 #5TraubeGast
AW: EuGH: Gebrauchte Software darf weiterverkauft werden
Muss Steam damit nicht eine Möglichkeit anbieten, Spiele weiterzuverkaufen?
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03.07.2012, 12:39 #6
AW: EuGH: Gebrauchte Software darf weiterverkauft werden
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03.07.2012, 12:40 #7Lt. Commander
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AW: EuGH: Gebrauchte Software darf weiterverkauft werden
Wenn sie hier weiter am Markt sein wollen, ja.Muss Steam damit nicht eine Möglichkeit anbieten, Spiele weiterzuverkaufen?
Aber ich schätze, Anbieter wie Steam werden sich eher vom europäischen Markt zurückziehen.
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03.07.2012, 12:41 #8
AW: EuGH: Gebrauchte Software darf weiterverkauft werden
Für Spiele wird dann einfach eine neue Gebühr eingeführt.
Wenn man ein Spiel auf einen anderen Account umschreiben will, dann muss man Betrag x zahlen. (wie z.B. der PS3 online Pass)
Aber dann kann man sich das Spiel auch gleich "neu" holen.
Aber zum Thema:
Das die Supportverträge mit an den neuen Käufer gehen ist eigentlich eine Frechheit.
Denn Oracle muss dem neuen Kunden jedes mal bei der Installation helfen und eventuelle Fehler per individuell angefertigten Patch korrigieren.
Das kostet Zeit und Geld.
Oracle hat genug Geld, aber kleine Softwareschmieden könnten an so etwas kaputt gehen.Geändert von dude90 (03.07.2012 um 12:48 Uhr)
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03.07.2012, 12:42 #9
AW: EuGH: Gebrauchte Software darf weiterverkauft werden
Na da bin ich ja mal gespannt genau das was ihr sagt würde mich dann auch sehr interessieren.
Bisher haben die ja mit diesen Mitteln versucht die Software und Spiele an den Erstkäufer zu binden, damit dieser die nicht mehr weiter verkaufen kann.
Gut ich habe zwar noch keines meiner Spiele verkauft, aber gebrauchte habe ich schon mal gekauft
Mein Systeme: Haupt-PC
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03.07.2012, 12:42 #10
AW: EuGH: Gebrauchte Software darf weiterverkauft werden
Naja kommt drauf an, ob das unter den Punkt "Linzenzpakete" fällt, die man laut dem Urteil nicht auseinanderreißen darf. D.h. je nach Größe des Steampakets (je nachdem wieviel Spiele man darin aktiviert hat) muss man immer das komplette Steam mit Acc Daten verkaufen und nicht die einzellnen Spiele.
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03.07.2012, 12:42 #11Lieutenant
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AW: EuGH: Gebrauchte Software darf weiterverkauft werden
War klar, dass sich das alle Fragen, was nun mit Steam usw. geschehen wird.
Jedoch gehts hier um das dürfen, daher wird das aller wahrscheinlichkeit nach keine Folgen nach sich ziehen.
Heißt ja nicht, dass Valve nun den Handel mit Steam-Accounts erlaubt oder gar die Zwangsbindung der Software an die Plattform aufhebt.
glaub ich auf keinen fall, da die sich mit ihrer schönen 1:1 umrechnung ($ = €) schön die taschen vollmachen.Mein System
“To fight and conquer in all your battles is not supreme excellence. Supreme excellence consists in breaking the enemy's resistance without fighting.”
-Sun Tzu, The Art of War
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03.07.2012, 12:44 #12
AW: EuGH: Gebrauchte Software darf weiterverkauft werden
Andererseits kann Steam jetzt eigentlich den Verkauf von Konten nicht mehr verbieten. Meines wissens ist es zur Zeit ja so.
Q6600 @ 3,20 GHz + Zalman 9700 NT || Gigabyte P35-DS3R || Sapphire HD 6850 1024 MB || Corsair XMS2 2x2 GB || Seagate Barracuda 7200.10 250 GB + 7200.12 500 GB|| Creative X-Fi XtremeMusic || Creative Sound Blaster Tactic3D Alpha || Logitech X-140 || Corsair CX500 V2 Builder Series 500W || CoolerMaster Elite 330
Netbook: Lenovo ThinkPad Edge E325 || Handy: Motorola Defy with Android 2.2 Froyo
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03.07.2012, 12:46 #13Cadet 4th Year
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AW: EuGH: Gebrauchte Software darf weiterverkauft werden
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03.07.2012, 12:46 #14Lt. Commander
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AW: EuGH: Gebrauchte Software darf weiterverkauft werden
Ich rechne mit kostenpflichtigen Upgrades:
Haben sie schon die neuste Steam Version 4.0 für 4.99€? Nein? Dann können sie leider auch nicht an unserer Humble Indie Bundle Aktion teilnehmen.
So machen es die Autohersteller doch auch: Bei den Gebrauchtwagen wird halt mit Ersatzteilen und Lizenzhändlern abkassiert.
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03.07.2012, 12:47 #15Cadet 4th Year
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AW: EuGH: Gebrauchte Software darf weiterverkauft werden
Die US-Preise sind ohne Steuern und die Europreise mit. Also ist es keine 1:1-Umstellung!
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03.07.2012, 12:48 #16Lt. Junior Grade
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AW: EuGH: Gebrauchte Software darf weiterverkauft werden
Oder es wird das Beste draus gemacht und der Weriterverkauf direkt über die Plattform ermöglicht. Warum sein Zeug über eBay verkaufen, wenn es auch über Steam geht und darüber auch die Zahlung abgewickelt werden kann. Ob das Geld jetzt durch Spiele für 2€ im Angebot in die Kasse kommt oder durch den Weiterverkauf vom User, ist doch Steam egal.
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03.07.2012, 12:50 #17
AW: EuGH: Gebrauchte Software darf weiterverkauft werden
Das Verbot zum Verkauf von Gameaccounts hat schon seinen Sinn: Wie will Steam nachweisen, dass ein Account verkauft oder geklaut wurde? ich kenne genug Fälle, wo dann behauptet wird, er hat mir den Acc geklaut, obwohl der neue Besitzer dafür Geld bezahlt hat und Steam wird dann nichtmehr eingreifen, das es jetzt ja erlaubt ist. D.h. bei Accountdiebstahl kriegt man seinen Account nicht wieder.
Wobei ich Spielplattformen wie Steam, Origin oder Battle.net sowieso nicht begrüße. Alle Spiele an ein Programm zu heften ist in meinen Augen kompletter unfug, vor allem für den Wiederverkauf, der in meinen Augen ermöglicht sein muss (von einzellnen Spielen nicht gleich vom ganzen Acc).Geändert von JackA$$ (03.07.2012 um 12:53 Uhr)
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03.07.2012, 12:51 #18
AW: EuGH: Gebrauchte Software darf weiterverkauft werden
Kennt jemand die Telefon Nummer der PR Abteilung von Steam da könnte man mehr erfahren.
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03.07.2012, 12:51 #19Lt. Commander
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AW: EuGH: Gebrauchte Software darf weiterverkauft werden
Entweder sie fügen eine Funktion zum Weiterverkauf hinzu oder die Party ist zu Ende.glaub ich auf keinen fall, da die sich mit ihrer schönen 1:1 umrechnung ($ = €) schön die taschen vollmachen.
Steam würde durch den (privaten) Weiterverkauf nichts verdienen und ein Verkaufszwang,womöglich gegen Gebühr und ausschließlich über Steam dürfte wohl genau so wenig Bestand haben wie deren jetziges Geschäftsmodell.Ob das Geld jetzt durch Spiele für 2€ im Angebot in die Kasse kommt oder durch den Weiterverkauf vom User, ist doch Steam egal.Geändert von Pilstrinker (03.07.2012 um 12:54 Uhr)
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03.07.2012, 12:52 #20
AW: EuGH: Gebrauchte Software darf weiterverkauft werden
Das Urteil begrüße ich persönlich hinsichtlich Steam/Origin usw. und der Accountbindung.
Ich könnte mir aber vorstellen, dass Valve/EA einfach die Formulierung bzw. Lizenzvereinbarung ändern könnte, z.B.:
"Mit dem Klick auf Akzeptieren wird ihrem OnlineAccount die Nutzung der Software Battlefield 3 ermöglicht [39,99€]."
Damit würde der Origin-Account selber die Nutzungrechte erhalten, nicht der Käufer der nicht-physischen Sache. Und den Account selber kann man nicht weiterverkaufen bzw. man kann das Spiel nicht auf einen anderen Origin umschreiben lassen (=Nutzungsbedingungen).
Damit würde man doch das Urteil umgehen?!buh!

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