1. #1
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    Post EuGH: Gebrauchte Software darf weiterverkauft werden

    Es ist ein lange erwartetes Urteil mit einiger Signalwirkung: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat im Vorabentscheidungsverfahren zum Rechtsstreit zwischen dem US-Software-Riesen Oracle und dem deutschen Unternehmen UsedSoft entschieden, das gebrauchte Software-Lizenzen grundsätzlich weiterverkauft werden dürfen.

    Zur News: EuGH: Gebrauchte Software darf weiterverkauft werden

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  3. #2
    Lieutenant
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    AW: EuGH: Gebrauchte Software darf weiterverkauft werden

    Müsste dann auch für Steam gelten, oder? Wenn ja, wird es ja sehr interessant.
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    WaKü: aktuell keine

  4. #3
    Ensign
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    AW: EuGH: Gebrauchte Software darf weiterverkauft werden

    Die wohl interessanteste Frage: Wie wirkt sich dieses Urteil auf die Download Platformen Steam / Origin etc. aus.

  5. #4
    Cadet 4th Year
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    AW: EuGH: Gebrauchte Software darf weiterverkauft werden

    Endlich!

    Ich höre schon die Spielehersteller stöhnen...

  6. #5
    Traube
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    AW: EuGH: Gebrauchte Software darf weiterverkauft werden

    Muss Steam damit nicht eine Möglichkeit anbieten, Spiele weiterzuverkaufen?

  7. #6
    Lt. Commander
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    AW: EuGH: Gebrauchte Software darf weiterverkauft werden

    Zitat Zitat von Hakaori Beitrag anzeigen
    Die wohl interessanteste Frage: Wie wirkt sich dieses Urteil auf die Download Platformen Steam / Origin etc. aus.
    Stimmt oder auch auf dem Store im PSN...

  8. #7
    Lt. Commander
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    AW: EuGH: Gebrauchte Software darf weiterverkauft werden

    Muss Steam damit nicht eine Möglichkeit anbieten, Spiele weiterzuverkaufen?
    Wenn sie hier weiter am Markt sein wollen, ja.

    Aber ich schätze, Anbieter wie Steam werden sich eher vom europäischen Markt zurückziehen.

  9. #8
    Ensign
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    AW: EuGH: Gebrauchte Software darf weiterverkauft werden

    Für Spiele wird dann einfach eine neue Gebühr eingeführt.
    Wenn man ein Spiel auf einen anderen Account umschreiben will, dann muss man Betrag x zahlen. (wie z.B. der PS3 online Pass)
    Aber dann kann man sich das Spiel auch gleich "neu" holen.

    Aber zum Thema:
    Das die Supportverträge mit an den neuen Käufer gehen ist eigentlich eine Frechheit.
    Denn Oracle muss dem neuen Kunden jedes mal bei der Installation helfen und eventuelle Fehler per individuell angefertigten Patch korrigieren.

    Das kostet Zeit und Geld.
    Oracle hat genug Geld, aber kleine Softwareschmieden könnten an so etwas kaputt gehen.
    Geändert von dude90 (03.07.2012 um 12:48 Uhr)

  10. #9
    Lieutenant
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    AW: EuGH: Gebrauchte Software darf weiterverkauft werden

    Na da bin ich ja mal gespannt genau das was ihr sagt würde mich dann auch sehr interessieren.
    Bisher haben die ja mit diesen Mitteln versucht die Software und Spiele an den Erstkäufer zu binden, damit dieser die nicht mehr weiter verkaufen kann.

    Gut ich habe zwar noch keines meiner Spiele verkauft, aber gebrauchte habe ich schon mal gekauft
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  11. #10
    Captain
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    AW: EuGH: Gebrauchte Software darf weiterverkauft werden

    Naja kommt drauf an, ob das unter den Punkt "Linzenzpakete" fällt, die man laut dem Urteil nicht auseinanderreißen darf. D.h. je nach Größe des Steampakets (je nachdem wieviel Spiele man darin aktiviert hat) muss man immer das komplette Steam mit Acc Daten verkaufen und nicht die einzellnen Spiele.

  12. #11
    Lieutenant
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    AW: EuGH: Gebrauchte Software darf weiterverkauft werden

    War klar, dass sich das alle Fragen, was nun mit Steam usw. geschehen wird.
    Jedoch gehts hier um das dürfen, daher wird das aller wahrscheinlichkeit nach keine Folgen nach sich ziehen.
    Heißt ja nicht, dass Valve nun den Handel mit Steam-Accounts erlaubt oder gar die Zwangsbindung der Software an die Plattform aufhebt.

    Zitat Zitat von Pilstrinker Beitrag anzeigen
    Wenn sie hier weiter am Markt sein wollen, ja.

    Aber ich schätze, Anbieter wie Steam werden sich eher vom europäischen Markt zurückziehen.
    glaub ich auf keinen fall, da die sich mit ihrer schönen 1:1 umrechnung ($ = €) schön die taschen vollmachen.
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    -Sun Tzu, The Art of War

  13. #12
    Ensign
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    AW: EuGH: Gebrauchte Software darf weiterverkauft werden

    Andererseits kann Steam jetzt eigentlich den Verkauf von Konten nicht mehr verbieten. Meines wissens ist es zur Zeit ja so.
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  14. #13
    Cadet 4th Year
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    AW: EuGH: Gebrauchte Software darf weiterverkauft werden

    Zitat Zitat von Apocaliptica Beitrag anzeigen
    keine Folgen nach sich ziehen
    na da bin ich mir aber nicht so sicher..

    Zitat Zitat von Typek Beitrag anzeigen
    Steam jetzt eigentlich den Verkauf von Konten nicht mehr verbieten
    das accounts verkauft werden dürfen glaube ich nicht, aber spiele denke ich schon eher

  15. #14
    Lt. Commander
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    AW: EuGH: Gebrauchte Software darf weiterverkauft werden

    Zitat Zitat von Hakaori Beitrag anzeigen
    Die wohl interessanteste Frage: Wie wirkt sich dieses Urteil auf die Download Platformen Steam / Origin etc. aus.
    Ich rechne mit kostenpflichtigen Upgrades:

    Haben sie schon die neuste Steam Version 4.0 für 4.99€? Nein? Dann können sie leider auch nicht an unserer Humble Indie Bundle Aktion teilnehmen.

    So machen es die Autohersteller doch auch: Bei den Gebrauchtwagen wird halt mit Ersatzteilen und Lizenzhändlern abkassiert.

  16. #15
    Cadet 4th Year
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    AW: EuGH: Gebrauchte Software darf weiterverkauft werden

    Die US-Preise sind ohne Steuern und die Europreise mit. Also ist es keine 1:1-Umstellung!

  17. #16
    Lt. Junior Grade
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    AW: EuGH: Gebrauchte Software darf weiterverkauft werden

    Zitat Zitat von Pilstrinker Beitrag anzeigen
    Aber ich schätze, Anbieter wie Steam werden sich eher vom europäischen Markt zurückziehen.
    Oder es wird das Beste draus gemacht und der Weriterverkauf direkt über die Plattform ermöglicht. Warum sein Zeug über eBay verkaufen, wenn es auch über Steam geht und darüber auch die Zahlung abgewickelt werden kann. Ob das Geld jetzt durch Spiele für 2€ im Angebot in die Kasse kommt oder durch den Weiterverkauf vom User, ist doch Steam egal.

  18. #17
    Captain
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    AW: EuGH: Gebrauchte Software darf weiterverkauft werden

    Das Verbot zum Verkauf von Gameaccounts hat schon seinen Sinn: Wie will Steam nachweisen, dass ein Account verkauft oder geklaut wurde? ich kenne genug Fälle, wo dann behauptet wird, er hat mir den Acc geklaut, obwohl der neue Besitzer dafür Geld bezahlt hat und Steam wird dann nichtmehr eingreifen, das es jetzt ja erlaubt ist. D.h. bei Accountdiebstahl kriegt man seinen Account nicht wieder.
    Wobei ich Spielplattformen wie Steam, Origin oder Battle.net sowieso nicht begrüße. Alle Spiele an ein Programm zu heften ist in meinen Augen kompletter unfug, vor allem für den Wiederverkauf, der in meinen Augen ermöglicht sein muss (von einzellnen Spielen nicht gleich vom ganzen Acc).

  19. #18
    Lt. Junior Grade
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    AW: EuGH: Gebrauchte Software darf weiterverkauft werden

    Kennt jemand die Telefon Nummer der PR Abteilung von Steam da könnte man mehr erfahren.

  20. #19
    Lt. Commander
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    AW: EuGH: Gebrauchte Software darf weiterverkauft werden

    glaub ich auf keinen fall, da die sich mit ihrer schönen 1:1 umrechnung ($ = €) schön die taschen vollmachen.
    Entweder sie fügen eine Funktion zum Weiterverkauf hinzu oder die Party ist zu Ende.

    Ob das Geld jetzt durch Spiele für 2€ im Angebot in die Kasse kommt oder durch den Weiterverkauf vom User, ist doch Steam egal.
    Steam würde durch den (privaten) Weiterverkauf nichts verdienen und ein Verkaufszwang,womöglich gegen Gebühr und ausschließlich über Steam dürfte wohl genau so wenig Bestand haben wie deren jetziges Geschäftsmodell.
    Geändert von Pilstrinker (03.07.2012 um 12:54 Uhr)

  21. #20
    Ensign
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    AW: EuGH: Gebrauchte Software darf weiterverkauft werden

    Das Urteil begrüße ich persönlich hinsichtlich Steam/Origin usw. und der Accountbindung.

    Ich könnte mir aber vorstellen, dass Valve/EA einfach die Formulierung bzw. Lizenzvereinbarung ändern könnte, z.B.:
    "Mit dem Klick auf Akzeptieren wird ihrem OnlineAccount die Nutzung der Software Battlefield 3 ermöglicht [39,99€]."

    Damit würde der Origin-Account selber die Nutzungrechte erhalten, nicht der Käufer der nicht-physischen Sache. Und den Account selber kann man nicht weiterverkaufen bzw. man kann das Spiel nicht auf einen anderen Origin umschreiben lassen (=Nutzungsbedingungen).

    Damit würde man doch das Urteil umgehen?!
    buh!

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