Welche Steuerklasse?

Schumiel

Lieutenant
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Jan. 2010
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825
Hallo,

ich hoffe, mein Beitrag ist an richtiger Stelle.

Und zwar habe ich eine Frage, und zwar welche Steuerklasse mit folgenden Zahlen in etwa am besten wäre?

Frau: ca. xxx Euro (brutto)
ich: ca. xxx Euro (brutto) + xxx Euro (netto) aus Nebengewerbe

* monatliche Einkünfte

Hat jemand eine Tendenz oder doch Steuerberater anrufen?
 
Zuletzt bearbeitet:
Habe ich schon gemacht. Nur leider gibt es keine Eingaben für zusätzl. Nebengewerbeeinnahmen. Oder hast du dazu ein Link für mich?
 
Gibt ja nur zwei Möglichkeiten für Ehepaare entweder 3/5 oder 4/4. In diesen Falle würde ich wirklich einen Steuerberater fragen. Bei Steuerklasse 5 für die Ehefrau bleiben noch ca. 950,00 € übrig bei 4 sind es etwa 1150,00 €.
 
Ist Google Defekt?

Im übrigen gibt es eine ganz klare Anlaufstelle die immer wieder vergessen wird bei so etwas: Das Finanzamt,hat die passenden Infos, dazu sind sie sogar verpflichtet ;)
 
Die zusätzlichen Einnahmen sind ein Nebenjob und damit automatisch Steuerklasse 6. Nur für die Hauptberufe dürft ihr wählen. Damit solltest du dann nochmal nur rechnen.
 
Also am Ende vom Jahr ist es ja egal, ob du 3/5 oder 4/4 hast, weil du das dann in der Steuererklärung zurück bekommst. Wenn es dir um mehr Netto pro Monat geht, dann sollte das höchste Einkommen mit 3 versteuert werden. Richtig bemerkbar macht sich das aber erst, wenn einer spürbar mehr verdient als der andere (so das doppelte).
 
Die Einnahmen aus dem Nebengewerbe sind doch nicht automatisch Steuerklasse 6, wie kommst Du dahin? Er hat doch geschrieben netto xxx €, dann ist es doch doch bereits versteuert?
Am Ende wird abgerechnet, dann muss er alle Einnahmen bei FA angeben, auch die vom Gewerbe und die Einkommensteuererklärung muss gemacht werden. Dann wird erst entschieden wieviel evtl nachgezahlt oder erstattet wird.
Einmal im Jahr ermittelt er die Kosten (Betriebsausgaben) und seine Erlöse, Umsätze bzw. Betriebseinnahmen, so dass er dem Finanzamt in seiner Steuererklärung den Gewinn aus seinem Nebengewerbe mitteilen kann.
 
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