miese Behandlung und Falle bei Caseking

Folgendes mal zur Klarstellung, da hier im Thread doch viel Falsches geschrieben wurde:

1) Der Käufer trägt die Beweislast dafür, dass es sich bei der reklamierten Karte auch tatsächlich um die bei Caseking gekaufte Karte handelt.

Das kann man mit normalem Menschenverstand auch nachvollziehen: Der Anspruchsteller muss die Umstände, aus denen er seinen Anspruch ableitet, natürlich auch beweisen. Mit der Beweislastumkehr gem. § 476 BGB hat das rein gar nichts zu tun; § 476 behandelt ein rechtlich ganz anderes Thema.

Der TO muss also den Vollbeweis führen, dass er die reklamierte Karte auch tatsächlich bei CK gekauft hat. Und hierzu dient üblicherweise die Seriennummer. "Weg" kann der Aufkleber ja auch nicht sein, wie CK-Mike schon richtig anmerkte: Er kann ggf in der Hülle oder im Case liegen, sollte er wirklich abgefallen sein.


2) Der Händler muss Ware, die als Gewährleistungsfall (Sachmängelhaftung) eingeschickt wurde, NICHT SELBST PRÜFEN.

Er kann sich hierzu vielmehr jedes geeigneten Dritten bedienen. Das kann der Hersteller, eine externe Reparatur- und Prüfungsstelle oder auch ein Gutachter sein.
Der Händler hat das unwiderrufliche Recht, die geltend gemachten Ansprüche des Kunden auf Richtigkeit überprüfen zu lassen und auch die Kosten einer Reparatur beurteilen zu lassen, um hieraus Rückschlüsse auf sein Recht zu ziehen, die vom Kunden gewählte Art der Nacherfüllung zu verweigern.
Beispiel: Der Kunde verlangt eine Ersatzlieferung (= neue Karte), die Reparatur würde jedoch nur 5 € kosten, weil nur ein neues Kabel eingelötet werden muss. -> Es besteht das Recht des Händlers, die vom Kunden gewählte Art der Nacherfüllung zu verweigern, § 439 III S1.

Ob Garantie oder Gewährleistung (Sachmängelhaftung) gewählt wurde, hat somit keinen Einfluss darauf, dass die Ware zwecks Prüfung zum Hersteller geschickt wird. Dies ist das Recht des Händlers.


MfG,
Dominion.
 
Seriennummer auf der Karte, damit wollen sie einen kriegen? Jeder Grafikchip hatt ebenfalls eine Seriennummer, und dieser kann nicht abfallen da er auf dem Die "gebrannt" wird, anhand dieser Nummer kann eindeutig Identifiziert werden 1: Zu welcher Charge der Chip gehöhrte 2: zu welchem Hersteller die Charge Geschickt wurde (MSI Asus e.t.c. 3. auf welchem Board sie verlötet wurde, und damit auch die gleichzeitig die 2te Seriennummer der Kompletten Karte, 4: an welchen Händler diese geschickt wurde, der Händler wiederum kann nachvollziehen an welchen Kunden er sie verkauft hatt, da er bei Rückverfolgung die Board Seriennummer mit Chipseriennummer bekommt.

Schickt der Kunde nun eine Grafikkarte ein, braucht der Händler nur noch die Chipseriennummer mit der Boardseriennummer vergleichen, und weiss ob der Kunde die Karte bei ihm gekauft hatt oder nicht.

Wahrscheinlich zu kompliziert, deswegen lieber den einfachen weg gehen, Aufkleber weg, keine Gewährleistung, und der Kunde der meistens nicht geschuhlt ist, steht im Regen.
 
Was kümmert das BGB den Kunden? Der Markt ist schnelllebieg und die Gewinnspannen klein. Wie sieht dann wohl die Einganskontrolle aus und wenn die Hersteller mittlerweile Flussmittelreste auf dem Karten belassen um Kosten zu sparen, dann kann auch die Qualitätssicherung beim Verpacken und Prüfen geschlampt haben. Wer sagt denn überhaupt, ob die Karte nicht ein Retourprodukt war, wenn die Kunden mittlerweile bei den Angaben und das sieht man hier im Forum sich nicht richtig mitteilen können.

Ich habe mal selbst ein bestelltes Produkt ohne Seriennummer kaufen dürfen, aber da das Geschäft ein kleines Fachgeschäft war und gegenüber dem Internethandel etwas teurer, war Entpacken und Notieren des Tatbestandes auf der Rechnung kein Problem. So arbeitet richtiger Handel, nämlich transparent.

Ich habe selber bei Caseking im Laden gekauft und ein Retourprodukt erhalten, was sogar Mängel durch Auflösung der wichtigen Klebestellen aufwies und benutzt war. Der Mitarbeiter vor Ort sah nicht gerade glücklich aus, als ich das Produkt vor Ort nach dem Kauf begutachtet und reklamiert habe und noch eine Kundenschlange abzuarbeiten war. Eine gute halbe Stunde Zeitverlust für mich im Laden, weil er gesamte Markt nicht transparent arbeitet und verkauft. Übrigens war das ein Mangel, der sogar fertigungstechnisch schnell auftritt und viele Händler mangels Kenntnis und Qualifikation ihrer Tätigkeit solche Pordukte in das Sortiment aufnehmen. Das sind dann Erkenntnisse, die weder der Hersteller noch Händler nach aussen geben, aber gerne Verkaufsbotschaften und Testbereichte als Kaufanreiz betreiben.

Wer irgendwelche BGB Regelwerke ohne Markt-, und Konkurrenzverhältnbisse zu betrachten angibt, handelt politisch mit Scheuklappen und völlig am propagierten Markt vorbei.

Würde der Handel nicht ständig billig parolieren und auch tatsächliche Preise und damit Preistransparenz tasächlicher Kosten dem Kunden bieten, optimale Einganskontrolle der Waren mit einem bis zwei Mitarbieter mehr im Laden und die Welt sieht ganz anders aus. Mehr fähige Arbeitsplätze durch Qualifizierung, transparenter Preis im Verhältnis und eine Retourqoute von guten 0% mit zufriedenen Kunden. Dazu ein entschlacktes Sortiment ohne jedes gut verkaufende, aber abfallfähige Trendprodukt, weil jeder Hersteller meint er könne auch Produkte ohne Fachkenntnisse entwickeln und zu überhöhten Preisen verkaufen.

Wäre übrigens die Kommunikation, das gegenseitige und notwendige Vertrauen als auch die sichtbare Abhängigkeit zwischen Hersteller und Handel als Basis vorhanden, würde der Händler aufgrund der vorliegenden und gut zu kalkulierenden Fertigungsschwankungen des Herstellers eine gewisse Anzahl an bereitgestellten Ersatzprodukten für den Tausch parat haben. Die Prüfung der Ware vor Ort wäre durch Qualifizierung möglich, weil enstprechende Werkzeuge bereitgestellt würden. Demnach versteht der Händler auch besser sein Produkt, was er bewirbt und verkauft. Das BGB ist rein auf kosteneffizienz ausgelegt.
 
Zuletzt bearbeitet:
dominion1 schrieb:
"Weg" kann der Aufkleber ja auch nicht sein, wie CK-Mike schon richtig anmerkte: Er kann ggf in der Hülle oder im Case liegen, sollte er wirklich abgefallen sein.
In dem Fall könnte man ihn auch auf eine andere Karte kleben, wo wir wieder beim Anfang wären. Sinnvoll ist es immer noch nicht.
Und wie sollte es dann bei Produkten gemacht werden, die selbst keine Seriennummer besitzen (oder sie nur auf der Verpackung etc. steht)?
 
Das wäre auch meine Frage gewesen. Nur mal so rein theoretisch, der Themenersteller bekommt 3 Grafikkarten zugesand und auf 2 sind Aufkleber drauf, auf der dritten Karte ist kein Aufkleber. Jetzt müsste er ja den Verkäufer anschreiben und sagen, dass dort kein Aufkleber ist.

Und dann? Der Verkäufer sagt: Dort muss einer sein. Der Kunde sagt: Ihr habt ihn mir ohne geschickt. Was nun?

Muss dem Kunden ein neuer Aufkleber zugesandt werden? Ist der Kunde in der Nachweispflicht, dass kein Aufkleber vorhanden ist? Wie soll er es machen? Das wäre so, als wenn man eine Grafikkarte kauft mit DVI/HDMI-Adapter und es liegt keiner bei. Wie soll man denn beweisen, dass keiner dabei war?
 
Der Kunde kauft so ein Produkt nicht wegen der Aufkleber und die Aufkleber sind keine beworbene Eigenschaft. Ich habe noch nie als Endkunde die firmeninternen Prüfsiegel geprüft, aber das Betriebshandbuch gelesen. Die weiteren Produktleistungen sind auslesbar und einsetzbar. Wenn ein Hersteller es dann noch nicht schafft die zugeteilte Produktbezeichnung, Produkt und das dazugehörige Handbuch in einen Karton zu packen, dann leben wir in einer traurigen Zeit.

Andersrum. Wenn ich Bekleidung kaufe, die Etiketten sich auswaschen und die farbechte Kleidung sich nach einem halben Jahr auflöst, was trotz Handwäsche bei 40°C (90°C Kochwäsche erlaubt) nicht sein sollte, dann wären weder der Hersteller des Produktes noch der Händler, der dieses Produkt führt zurechnungsfähig, geschweige kompetent für seine Arbeitsqualifizierung, wenn das vertriebene Produkt nicht erkannt und die Qualität nicht bezeugt werden kann.
Hersteller und Händler können anhand des für ihre Arbeit benötigten Tastsinns für Stoffe, Mängel von Verschleiss unterscheiden. Sie kennen sich auch aus mit Waschmittelprodukten. Also wozu auf ausgeblichenen Etiketten zur Gebrauchsanweiung rumreiten?
Vielleicht würden nämlich gestickte Etiketten die Fehler eher aufdecken.

Zur Wiederholung.
Mit einer tatsächlichen Wareneingangskontrolle der Ware seitens des Händlers und einem Markt, der qualitativ und transparent von der Herstellung bis Verkauf Fehler durch Selbstkontrollen vermeidet um dem Kunden ein preisgerechtes Produkt anzubieten. Auch hier eingerechnet die kalkulierte Summe der Daus im Eigenbau und nicht spezifizierter Betrieb, der unbewusst durch Selbstbauer verursacht werden kann.

Trotzdem wäre ein versierter Händler vom Fach in Zusammenarbeit des Herstellers in der Lage Fehler dieser Art wie Lüfterschaden zu überprüfen, auszutauschen oder austauschen zu lassen. Selbst wenn die Karte nicht über das eigene Geschäft erworben wurde.
Die Produktteile haben ohne Manipulation, die selbst nachprüfbar ist eine garantierte Lebenslaufzeit und die kann bei einem Lüfter nicht nach wenigen Monaten schon erreicht sein. Wer anderes behauptet und zum Lüfter keine Angaben macht, der betrügt durch fehlende Angaben den Kunden um seine Ware und die üblich, angenommenen Laufzeiteneigenschaften. In dem Fall wäre es sogar der Hersteller, der nicht hinter dem eigenen Produkt und Lebenslaufzeit steht. Also MSi, wieviel Betriebsstunden halten eure Lüfter auf der Karte bei wieviel Grad Celsius aus? Das ist garantierte Gewährleistung über tatsächlich gekaufte Produkteigenschaften, die man bei Nichteinhalten reklamieren kann. Gleichgültig ob das Produkt über eine Seriennummer in dieser kurzen Lebenslaufzeit verfügt oder nicht. Wer als Hersteller seine Artikjel nicht erkennt, der sollte sich vom Marktgeschehen abmelden.

Ein Fachhändler ist in seinem Verkausfgebiet fachgebildet. Auch diese Angabe müsste er ohne Probleme bei gutem Herstellerkontakt in Erfahrung bringen. Der Großhändler sollte ebenfalls an die Daten kommen.
 
@ dominion1 du schriebst : Folgendes mal zur Klarstellung, da hier im Thread doch viel Falsches geschrieben wurde.. DU schreibst falsch!!

Ich habe mich eben nochmals erkundigt, da die Karten noch keine 6 Monate alt sind, könnte es sich der TE ganz einfach machen, er reklamiert nicht die defekte Hardware, sondern er reklamiert das "Fehlen des Garantiesiegels", denn nun ist CK in der Nachweispflicht, dass der Mangel nicht von Anfang an bestand.. Man mag es nicht glauben, aber es gibt eben Porduktionsfehler, durch Maschinen, oder unterbezahlte Mitarbeiter...

Auf den Grafikkarten selbst sind meistens sogar Felder eingezeichnet, wo die Seriennummer sitzen sollte, aber selbst auf meiner Grafikkarte wurde der Sticker 3 cm neben das Feld geklebt, also sind die Leute schon zu "doof" das Feld zu "treffen", warum kann es also nicht einfach sein, dass während der Produktion einfach der Aufkleber vergessen wurde und dann schnell noch aufgeklebt wurde...

Liebes CK Team, was ist denn wenn ihr eine Karte rausschickt (welche ihr natürlich nicht überprüft) und diese Karte GARKEINE Seriennummer/Aufkleber hat?! Ist dan nauch der Kunde schuld?

Wie gesagt, ihr macht hier ein Fass auf, der Kunde besteht auf sein Recht, also gebt es ihm, mit SN oder Ohne... Wie gesagt, vielleicht reklamiert er auch die Karte, da ihr ihm die Hersteller-Garantie durch einen fehlenden SN-Aufkleber "unterschlagen" habt, was macht ihr dann?

Oder was, wenn der Kunde einfach einen der SN-Sticker, die auf dem Karton kleben, auf seine Grafikkarte klebt, ist dann alles super?! Wer sagt,dass nicht jeder Kunde einfach 2 Grafikkarten kauft, Eine über den Händler, Eine defekt und dann die Aufkleber vertauscht?!, denn Kartonage etc. müsste er garnicht mitsenden...

Ihr seht, man könnte ein wirklich wirklich großes Fass aufmachen...

lg

P.S.: Sorry aber nun gucke ich immer genau auf diese Aufkleber,wenn ich bei euch bestelle..
 
Zuletzt bearbeitet:
@Der Nachbar
Viel Text aber am Thema vorbei geschrieben.

Der Hersteller MSI verweist auf seine Garantiebedingungen, dass ein Fehlen des Aufklebers einen Garantieausschluss darstellt
Caseking hingegen behauptet, dass der TE einen Nachweis erbringen muss, dass dies die gekaufte Karte ist, weil jeder Grafikkarte eine SN hat und damit zugeordnet werden kann. Grundsätzlich liegt hier der Nachweis beim Endkunden, wie ich schon in meinen vorherigen Post geschrieben habe
Ergänzung ()

Der Nachbar schrieb:
Trotzdem wäre ein versierter Händler vom Fach in Zusammenarbeit des Herstellers in der Lage Fehler dieser Art wie Lüfterschaden zu überprüfen, auszutauschen oder austauschen zu lassen. Selbst wenn die Karte nicht über das eigene Geschäft erworben wurde.
Ein Fachhändler ist in seinem Verkausfgebiet fachgebildet. Auch diese Angabe müsste er ohne Probleme bei gutem Herstellerkontakt in Erfahrung bringen. Der Großhändler sollte ebenfalls an die Daten kommen.

Wer soll die Kosten hierführ bezahlen? Hast du überhaupt eine Ahnung wie viel eine RMA den Händler kostet?
Wie soll der Händler selbst dies umsetzen können?
Wie gesagt, du hast die Problematik nicht verstanden....
Ergänzung ()

suddali schrieb:
@ dominion1 du schriebst : Folgendes mal zur Klarstellung, da hier im Thread doch viel Falsches geschrieben wurde.. DU schreibst falsch!!

Ich habe mich eben nochmals erkundigt, da die Karten noch keine 6 Monate alt sind, könnte es sich der TE ganz einfach machen, er reklamiert nicht die defekte Hardware, sondern er reklamiert das "Fehlen des Garantiesiegels", denn nun ist CK in der Nachweispflicht, dass der Mangel nicht von Anfang an bestand..

Du hast wieder Punkt 1 übersprungen.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
dominion1 schrieb:
Folgendes mal zur Klarstellung, da hier im Thread doch viel Falsches geschrieben wurde:

1) Der Käufer trägt die Beweislast dafür, dass es sich bei der reklamierten Karte auch tatsächlich um die bei Caseking gekaufte Karte handelt.

Das kann man mit normalem Menschenverstand auch nachvollziehen: Der Anspruchsteller muss die Umstände, aus denen er seinen Anspruch ableitet, natürlich auch beweisen. Mit der Beweislastumkehr gem. § 476 BGB hat das rein gar nichts zu tun; § 476 behandelt ein rechtlich ganz anderes Thema.

Der TO muss also den Vollbeweis führen, dass er die reklamierte Karte auch tatsächlich bei CK gekauft hat. Und hierzu dient üblicherweise die Seriennummer. "Weg" kann der Aufkleber ja auch nicht sein, wie CK-Mike schon richtig anmerkte: Er kann ggf in der Hülle oder im Case liegen, sollte er wirklich abgefallen sein.

Das sehe ich etwas anders. Der Kunde kann ja anhand der Rechnung den Kauf nachweisen.
Wenn der Händler nun glaubt es sei eine andere Karte, dann wäre dies ein Betrugsvorwurf. Und diesen müsste der Händler natürlich nachweisen.
Der Händler kann nicht aufgrund eines einfachen Verdachts die Gewährleistung ablehnen.

Bzgl Garantie ist es knifflig. Denn der Hersteller wirbt mit dieser Garantie, also hat man auch Anspruch darauf. Er kann zwar in seinen Garantiebedingungen vieles festlegen (bspw Garantieverlust bei Custom-Roms auf Smartphones), aber ich bezweifle das der Hersteller hier um seine versprochene Garantieleistung drum rum kommt, nur weil ein Aufkleber fehlt. Diese Klausel dürfte nicht haltbar sein.

Jedenfalls sollte man von Firmen die so mit der Garantie tricksen nichts mehr kaufen. Anders lernen die nicht, das es so nicht geht.
 
Und wie hier wer schon geschrieben hat, sollte CK doch einfach auf die DIE schauen bevor man Leuten Betruf vorwirft..
 
Natürlich ist die Klausel haltbar, die Garantie ist eine freiwillige Leistung, ergo bestimmt der Garantiegeber, wie die Bedingungen sind.
Ergänzung ()

suddali schrieb:
Und wie hier wer schon geschrieben hat, sollte CK doch einfach auf die DIE schauen bevor man Leuten Betruf vorwirft..
Siehe Zitat....

Caseking-Mike schrieb:
Es wird auch unklar bleiben, so lange wie du die Karte nicht zu uns schickst, da weder wir noch MSI vorhersagen können, was die Tests der Karte ergeben. Damit wird dein Fall genau so behandelt wie bei jedem anderen Kunden auch.

Liebe Grüße,
Mike
 
Ribery88 schrieb:
Natürlich ist die Klausel haltbar, die Garantie ist eine freiwillige Leistung, ergo bestimmt der Garantiegeber, wie die Bedingungen sind.
So einfach ist es zum Glück nicht. Die Garantie ist eine freiwillige Leistung ja, aber wenn man sie anbietet, so ist man rechtlich daran gebunden. Der Käufer hat ja für die Garantie bezahlt.
Der Hersteller kann jetzt nicht in seine Garantiebedingungen reinschreiben, das diese erlischt sobald man den Karton aufmacht (zumindest wäre diese Klausel nicht gültig).
Ähnlich dürfte es sich auch mit dieser Klausel verhalten.
 
Er kann in seinen Garantiebedingungen schreiben was er möchte. Er kann die Garantiebedingungen nachträglich nicht rückwirkend ändern, aber dem Garantiegeber steht es frei zu, WIE die Garantiebedingungen lautet. Ein Ausschluss der Garantie bei einem Entfernen des Siegels ist zulässig
 
Es steht ihm aber nicht uneingeschränkt frei, da mit dieser Leistung ja geworben wird.
Sonst könnte der Hersteller ja auch die Garantie verweigern, sobald die Packung geöffnet wurde.
Genauso wenig dürfte ein Aufkleber, der ohne weiteres abfallen kann, zulässig sein.
 
Doch es steht ihm zu, aber es macht ja wenig Sinn, eine Garantie anzubieten, wenn die beim Aufmachen der Kartonage erlischt.
Hier der Gesetzestext.
"so stehen dem Käufer im Garantiefall unbeschadet der gesetzlichen Ansprüche die Rechte aus der Garantie zu den in der Garantieerklärung und der einschlägigen Werbung angegebenen Bedingungen gegenüber demjenigen zu, der die Garantie eingeräumt hat."
http://dejure.org/gesetze/BGB/443.html
 
JA der Hersteller könnte die Klausel mit dem Karton in die Bedingungen reinschreiben. Diese Klausel würde ein Richter aber sofort kassieren, da der Käufer mit dieser Klausel in die Irre geführt wurde.
Genauso dürfte es auch beim Aufkleber der Fall sein.

Wie in jedem Vertrag, darf man auch in den Garantievertrag nicht alles reinschreiben.
 
Ribery88 schrieb:
Natürlich ist die Klausel haltbar, die Garantie ist eine freiwillige Leistung, ergo bestimmt der Garantiegeber, wie die Bedingungen sind.
Ergänzung ()

Siehe Zitat....


Danke dir.

Aber wie gesagt, dann soll der TE die Karte nun einschicken, da das Garantiesiegel fehlt, dann ist es egal was die Tests ergeben ;)
 
Aus welchen Gründen auch immer, hat dies der TE bisher noch nicht gemacht ;-)
@WhiteShark.
Belassen wir es dabei ;-)
 
Ribery88 schrieb:
Belassen wir es dabei ;-)
Jo macht ohnehin wenig Sinn darüber zu diskutieren, da alles nur theoretisch ist. Denn die Klausel mit dem Aufkleber steht ja in den Garantiebedingungen und wird so auch umgesetzt. Man müsste da schon gegen den Hersteller klagen. Es bestehen zwar gute Chancen, das die Klausel für ungültig erklärt wird, aber finanziell lohnt ein Verfahren nicht. Vor allem da man genauso gut auch verlieren kann.

Da ist es besser sich mit dem Händler irgendwie zu einigen. Bekanntermassen ist Caseking ja kulant.
 
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