Kabinett beschließt Entwurf - Verständnisfrage - eingestaubtes Politikwissen

kaktux

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ich musste gerade feststellen, daß mein Wissen in Sachen Begrifflichkeiten ein wenig eingerostet ist.

Folgendes:
Eine Pressemittlung vom BMWi sagt:
Heute hat das Bundeskabinett den Entwurf des Bundeshaushalts 2015 beschlossen. [...]

z.b. hier zu lesen:
http://www.02elf.net/politik/bundesregierung/kabinett-billigt-haushalt-2015-des-bmwi-645798

Meine Frage heißt jetzt: inwieweit ist das jetzt sicher, das es 2015 auch so gemacht werden soll bzw. was fehlt noch oder wer kann noch sagen "so nicht" - was muß passieren damit es als "Fakt" feststeht - sprich die Ausgaben 2015 auch so gemacht werden.
Die Wortfolge "Entwurf beschlossen" macht mich jedenfalls ein wenig unsicher ob ichs so recht verstehe.

Bin für Rostlöser dankbar.
 
Einen Haushalt zu beschließen (in dem Sinne, dass es dann auch genau so gemacht werden muss), macht kaum Sinn.
Bisher wurde jeder Haushaltsentwurf noch ein paar mal korrigiert. Entgültige Klarheit über die Ausgaben in 2015 wird auch das BMWi erst frühestens 2016 haben, diese Zahlen sind dann die "Vorlage" für einen Haushaltsentwurf 2017 (z.B).

DIe Meldung sagt meines Wissens nicht viel mehr, als dass das Kabinett schonmal keine Einwände gegen den vorgelegten Haushaltsentwurf hat - ob da nun noch andere Gremien oder Einzelpersonen etwas zu sagen können/müssen, da bin ich überfragt. Zumindest bei Gesetzesentwürfen hat der BuPrä ja ein Veto-Recht, ich könnte mir vorstellen, dass es so etwas ähnliches auch bei Haushaltsentwürfen gibt - bin mir aber absolut nicht sicher.
 
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