Frühere Schulferien für Muslime vereinbar mit Art. 3 (3) GG?

ProfessX

Banned
Registriert
Juni 2014
Beiträge
565
Hallo,

Art. 3 GG besagt:

(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.


Wie kann es dann sein, dass Kinder muslimischen Glaubens nun länger Ferien haben als nicht-muslimisch? Ist dies vom Grundgesetz her zulässig? Mir geht es rein um die rechtliche Geschichte, denn meiner Meinung findet hier eine einseitige Bevorzugung einer einzigen religiösen Anschauung statt bzw die benachteiligung anderer religiöser Anschauungen. Die Weihnachtsferien gelten ja bspw auch für alle, auch für nicht-Christen, sollten dann nicht alle 5 Tage früher Ferien bekommen?

Und wäre es theoretisch möglich für kurze Zeit Muslim zu werden, damit wir eine Woche länger Urlaub machen können?

98af5e5ec7.jpg
 
Zuletzt bearbeitet:
AW: Grundgesetz Artikel 3 Absatz 3

Das ist genauso zulässig, wie die Befreiung für Kommunion, Firmung oder Konfirmation.

Edit: Erstens geht es nicht um Urlaub sondern um Schulferien. Genausowenig, wie du für zwei Wochen zum Katholiken werden kannst, um für deine Firmung freigestellt zu werden, kannst du zum Muslim werden, um das Fastenbrechen mitnehmen zu können.
 
Zuletzt bearbeitet:
AW: Grundgesetz Artikel 3 Absatz 3

Also bei uns gab es keine Befreiung für die Konfirmation, die ist ja auch sonntags. (Und auch nicht am Montag drauf - nicht offiziell).

Aber gut. Ob diese Handlung nun eine Bevorzugung oder Benachteiligung dieser Kinder darstellt weiß ich nicht. Ich sehe es auch so, dass es nicht unbedingt die beste Lösung ist, hier mit unterschiedlichen Regeln je nach Religion anzukommen.
Wenn aber jetzt bestimmte Kinder ihre Gründe haben, warum sie eben mal ein paar Tage früher in Ferien wollen, dann erachte ich das persönlich jetzt nicht für so schlimm.
Wie im Artikel geschrieben, wäre die direkte Absprache mit der Schule mMn auch sinnvoller gewesen. Man kann nun mal nicht sagen, für diese Religion gilt so und für die andere nicht.

Ich würde also von der Sache her auch nichts dagegen sagen, dass die halt mal nicht zum Unterricht kommen, aber einen Erlass, wonach nur Kinder einer Religion vom Unterricht befreit sind, hat immer einen faden Beigeschmack.
Sowas muss immer in Einzelfällen entschieden werden.
 
AW: Grundgesetz Artikel 3 Absatz 3

Woods schrieb:
Genausowenig, wie du für zwei Wochen zum Katholiken werden kannst, um für deine Firmung freigestellt zu werden, kannst du zum Muslim werden, um das Fastenbrechen mitnehmen zu können.

Wieso nicht? Ist Religion nicht Privatsache?

Ich hab das damals auch so gemacht als es um das Bild bei den neuen Krankenkassenausweisen ging. Habe einfach geschrieben, dass ich aus religiösen Gründen kein Bild versenden kann und das ging so durch. Habe nun einen neues Kärtchen ohne Bild.
 
AW: Grundgesetz Artikel 3 Absatz 3

Weil dich für diesen Zweck keine Religion aufnehmen wird. Und ohne offizielle Relegionszugehörigkeit wirds auch keine Befreiung geben.
Was sagst du zur Befreiung (das war zumindest bei mir in Bayern stets der Fall) für Kommunion und co.? Werden hier das GG verletzt und Andersgläubige benachteiligt?
 
AW: Grundgesetz Artikel 3 Absatz 3

Wenn manche Kinder deswegen eine Woche frei haben und andere nicht dann offensichtlich schon!
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator: (überflüssiges Zitat entfernt!)
AW: Grundgesetz Artikel 3 Absatz 3

Ich lese nur etwas von einer Befreiung von einem Tag, die auf Antrag um zwei Tage verlängert werden kann.

Dann solltest du deine Empörung aber gegen die Rücksichtnahme auf Religion im Allgemeinen richten.
Aber abgesehen davon gibts es ja auch noch Art. 4 Abs. 2 GG.
 
Zuletzt bearbeitet:
AW: Grundgesetz Artikel 3 Absatz 3

Man sollte bei einer solchen Diskussion berücksichtigen, dass die im Grundgesetz verankerten Grundrechte in erster Linie vertikal wirken. Was bedeutet, sie sollen vor allem den Bürger vor dem Staat und nicht vor anderen Bürgern (horizontale Wirkung) schützen.

Da durch den vorgezogenen Ferienanfang für einige Muslime keine Rechte anderer tangiert oder sogar eingeschränkt wurden, greift die Argumentation der Benachteiligung nicht. Eine Bevorzugung sehe ich ebenfalls nicht, da die Freistellung nicht auf die Verschaffung längerer Ferien für Moslems generell abzielt, sondern lediglich den Umstand berücksichtigt, dass der offizielle Ferienbeginn einigen Moslems ihre Religionsausübung in diesem Sonderfall sehr erschwert. Was zum Zeitpunkt der Ferienplanung der Länder wahrscheinlich noch nicht bekannt war.

Ein Beschwerdeführer müsste also darlegen, in welcher Weise er sich durch den Staat bzw. durch die zuständige Kultusbehörde als Staatsvertreter in seinen eigenen Rechten eingeschränkt sieht oder welche besonderen Vorteile der benannten Gruppe verschafft werden.
 
Zuletzt bearbeitet:
AW: Grundgesetz Artikel 3 Absatz 3

Ich sehe es sogar als Nachteil für die Kinder muslimischen Glaubens an, Begründung:
-> fehlende Schultage = fehlender wichtiger Unterricht
-> evtl. Prüfungsleistungen werden vorgezogen ... somit schnellere Prüfungsabfolge und weniger Lernzeit / höherer Leistungsdruck

Die Schulbildung ist nunmal für Kids wichtig für ihren späteren Werdegang. Aber das Gras auf der anderen Seite ist ja bekanntlich immer grüner. ;)
 
AW: Grundgesetz Artikel 3 Absatz 3

Aber das Grundgesetz ist nun wirklich nicht gemacht worden, um sich vor einem selber zu schützen...

Davon abgesehen wundert mich, dass der Threadstarter den Art. 4 Abs. 2 nicht gefunden hat? Der ist ja nun nicht so wirklich weit weg!

-aranax
 
AW: Grundgesetz Artikel 3 Absatz 3

(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
Ach das gilt schon lange nicht mehr. Längere Schulferien sind doch nur einer von vielen Aspekten.
Frauen werden bei Einstellungen bevorzugt, Behinderte in Behörden. Nun und mit der passenden Religion darfst du auf Ausweisbildern Kopftücher tragen.

Je nach Schule sind es nicht wirklich "längere" Ferien. Rate mal was die Lehrer machen, wenn 90% der Schüler fern bleiben? Nichts, es gibt sinnlose ABMs für die verbliebenden Kinder, aber keinen relevanten Unterricht. Mal davon abgesehen, das in den letzten Tagen eh schon nichts mehr passiert. Den Ferienplan generell anzupassen wird man sich nicht trauen, lieber hinten rum einen auf Integration und Fremdenfreundlichkeit heucheln und damit eben weitere Blüten der Ungleichheit vorantreiben.

Als Atheist ist man so in Deutschland besonders schlecht dran. Einziger Feiertag im Jahr bleibt der 1. Mai, dennd selbst am Nationalfeiertag wird gearbeitet. Ganz wichtiger Aspekt, den wäre doch noch schöner soetwas wie Nationalstolz auflammen zu lassen.
 
AW: Grundgesetz Artikel 3 Absatz 3

_killy_ schrieb:
Ich sehe es sogar als Nachteil für die Kinder muslimischen Glaubens an, Begründung:
-> fehlende Schultage = fehlender wichtiger Unterricht
-> evtl. Prüfungsleistungen werden vorgezogen ... somit schnellere Prüfungsabfolge und weniger Lernzeit / höherer Leistungsdruck

Die Schulbildung ist nunmal für Kids wichtig für ihren späteren Werdegang. Aber das Gras auf der anderen Seite ist ja bekanntlich immer grüner. ;)

In der letzten Woche vor den Schulferien wird ohnehin schon in den meisten Schulen kein üblicher Schulalltag vollzogen, da keine Klausuren mehr anstehen, d.h. es wird kein "wichtiger Stoff" mehr vermittelt. Wenn dann (je nach Schulklasse) ein nennenswerter Anteil der Schüler noch aufgrund derartiger Verfahren fernbleibt, wird hier erst recht nichts den Schülern gelehrt, was wohl deiner Einschätzung von wichtigem Unterricht entsprechen würde, die soeben befreiten Schüler sollen ja nichts Essenzielles verpassen...

Was das Grundthema betrifft, Bevorzugungen gibt es hierzulande ja schon in vielerlei Hinsicht und für viele Gruppen, sei es aufgrund von Geschlecht, Alter, Herkunft, Religion etc. Auf den Schutz durch das Grundgesetz braucht man da nicht mehr hoffen.


edit: Sehe gerade, dass der Beitrag über mir mehr oder weniger das gleiche aussagt, habe ich irgendwie übersehen.
 
Zuletzt bearbeitet:
AW: Grundgesetz Artikel 3 Absatz 3

Also ich hatte meine Klausuren und Tests immer am Ende eines Schulblocks. (auch noch in der letzten Woche vor den Ferien) Von daher ja auch mein Kommentar, dass sich durch Wegbleiben der Prüfungsstress erhöht.

Wenn du Schulen aber die letzte Woche so schlecht planen, dass dort rein gar nichts mehr passiert, dann muss ich mich auch nicht mehr über die vorzeitigen Urlaubsgänger aufregen ... das sind selbst gemachte Probleme.
 
AW: Grundgesetz Artikel 3 Absatz 3

Also ich hatte immer in den letzten Wochen vor dem Ferien normalen Unterricht. Höchstens am letzten Tag fand kein Unterricht statt.
Höchstens in der Grundschule war es lockerer.

Daher sehe ich es eher als Nachteil an, weil wichtiger Stoff fehlt.

Glaube ist in meinen Augen auch reine Privatsache. Daher finde ich das ganze nicht in Ordnung.
 
wie das ganze rechtlich aussieht ist mir ziemlich egal. Meine frau hat früher in einer Firma gearbeitet, wo auch Weihnachten etc gearbeitet wurde. Dort haben dann die Moslems gesagt, "geh heim und feirere mit deiner Familie, das ist euer Fest", ohne diese Bereitschaft hätte ich zwei Weihnachten alleine verbracht.
Ich fnde es schön, dass man sich tolerant zeigt, das Zuckerfest hat nun mal den gleichen Stellerwert wie für die Christen Weihnachten und diese zwei Tage "machen den Kohl nun auch nicht fett".
 
Art. 3 GG besagt Abs. 3 wird m.E. hier gar nicht verletzt weil durch den Vorteil entsteht auch gleich wieder einen Nachteil, die sich wohl gegenseitig aufheben. (Fehlender Stoff = Nachteil, Frei = Vorteil) Auch ist der Schüler selbst dafür verantwortlich die verpassten Lerninhalte selbst nachzuarbeiten.

Grundsätzlich gibt es ja aber die Schulpflicht. Da dieses das spezifischere Gesetz ist dürfte diese greifen statt das Grundgesetz.

Bspw.: http://www.hak-reutte.ac.at/bhak/ger/gesetze/downloads/schug.pdf
c) bei Befreiung von der Teilnahme an einzelnen Unterrichtsgegenständen (§ 11 Abs. 6).
(2) Eine gerechtfertigte Verhinderung ist insbesondere: Krankheit des Schülers; mit der Gefahr der Über-tragung verbundene Krankheit von Hausangehörigen des Schülers; Krankheit der Eltern oder anderer Ange-höriger, wenn sie vorübergehend der Hilfe des Schülers unbedingt bedürfen; außergewöhnliche Ereignisse im Leben des Schülers oder in der Familie des Schülers; Ungangbarkeit des Schulweges oder schlechte Wit-terung, wenn die Gesundheit des Schülers dadurch gefährdet ist; Dauer der Beschäftigungsverbote im Sinne der Bestimmungen über den Mutterschutz.

Ob das nun gerecht ist oder sinnvoll möchte ich hier gar nicht diskutieren.
 
mMn n viel zu großer Bohei.

Es gab und gibt für Eltern mWn immer die Möglichkeit die Kinder bei besonderen Anlässen vom Unterricht befreien zu lassen.
Das der Artikel bzw die Schulbefreiung jetzt speziell auf Muslime abziehlt ist einfach politisch schlecht gewählt.

Ich hab keine Ahnung was bzw welche religiösen Feiertage ggf bei Juden, Buddhisten usw zum tragen kommen, aber auch da kann man sein Kind problemlos für von der Schulpflicht befreien lassen.

Ich hätt das ja dann ggf so verkauft:
"...Kultusministerium beschließt, im Sinne der Religionsfreiheit, Eltern zu ermöglichen in gewissen Rahmen die Kinder von der Schulpflicht zu entbinden um an religiösen Feierlichkeiten teilnehmen zu können..."
Aber vermutlich wär das dann keinen Artikel wert gewesen ;-)
 
Interessant wäre dann ja mal ob nun ein jährliches Ereignis noch aus besonderer Anlass zählt. Papi hat seinen Urlaub komisch genehmigt bekommen und deshalb fahren wir jetzt ne Woche eher weg ist jedenfalls kein Argument und kann zudem die Reisekasse gut schrumpfen lassen.

BTW: "Als Zeichen des Willkommens" ich lach mich weg, sicher 80% der muslimischen Schüler sind doch hier geboren, aber über Integration rede ich schon lange nicht mehr, ist ein aussichtsloses Thema in diesem Lande.
 
Papi hat seinen Urlaub komisch genehmigt bekommen und deshalb fahren wir jetzt ne Woche eher weg ist jedenfalls kein Argument und kann zudem die Reisekasse gut schrumpfen lassen.
War bei uns früher nie n Thema. Wobei bei ner Woche bin ich mir nicht sicher. Aber 1-2 Tage ging immer.
Als Pfadi/Jugendleiter hatte man auch nochmal extra "Ferientage" für ehrenamtliche Tätigkeit :D
 
Zurück
Oben