Rechtslage: Links zu anderen Webseiten?

ascer

Captain
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3.704
Huhu Community,


wollte mal fragen, ob einer von euch Erfahrung in Sachen Rechtslage bei Hyperlinks hat?

Im konkreten geht es darum, wie die Rechtslage wäre, wenn man eine öffentlich einsehbare
Webseite betreiben würde, die unter anderem News/Artikel usw. von anderen Webseiten verlinkt.

Gehen wir mal davon aus, bestimmte Mitglieder interessieren sich z.B. für PC-News und würden
dann in einer Kategorie "PC-News" für Ihre Gruppe interessante Artikel verlinken, d.h. Überschrift,
Unterschrift, vielleicht einen kurzen Auszug von Artikeln von Heise, Computerbase usw. usf.

Dazu können die restlichen Mitglieder dann das verlinkte Material bewerten und mit Tags ausstatten.

Es geht quasi um eine Interessensgruppe, die zu bestimmte Themen interessante Artikel auf Dauer
zugänglich machen möchte.

Unterscheidet sich die Rechtslage, wenn man auch englischsprachige Artikel, beispielsweise von
in den USA ansässigen Redaktionen verlinken würde?

Es geht im übrigen nur darum, interessante News mit Bewertungen, Tags und Kommentaren auszustatten,
um sie langfristig zugänglich zu machen. Der komplette Artikel wäre selbstverständlich nur per
Klick auf den Link und nur auf der Originalwebseite zugänglich. Also eine Art "Archiv" mit Kommentaren,
Tags und Bewertung, wo jeder seinen persönlichen Fundus speichern kann, quasi.


viele Grüße & danke

ascer
 

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