Hallo zusammen,
ich schildere mal kurz folgenden Fall. Der Erblasser hat einige Wochen zuvor ein Fahrzeug bestellt. (Neuwagen) Nach seinem Tode wird der Nachlass an 2 Erben vermacht.
Der Kontakt zu dem Autohaus brachte folgende Information. Sobald man das Erbe antritt, übernimmt man auch die Kaufverpflichtungen des Erblassers. Das bestätigte mir auch ein Anwalt inzwischen. 2 Alternativen wurden in der ersten Instanz angeboten.
1. Kauf des Fahrzeugs, so wie mit dem Erblasser verhandelt.
2. Zahlung eines 15% Abschlags auf die UVP wenn man das Fahrzeug nicht übernehmen will.
Rein rechtlich ist das sicher sauber, rein moralisch für mich nicht nachvollziehbar.
Frage: Gibt es eine Chance die Strafzahlung zu verhindern oder zumindest einen Kompromiss zu erwirken?
Vielen Dank für Eure Tipps.
ich schildere mal kurz folgenden Fall. Der Erblasser hat einige Wochen zuvor ein Fahrzeug bestellt. (Neuwagen) Nach seinem Tode wird der Nachlass an 2 Erben vermacht.
Der Kontakt zu dem Autohaus brachte folgende Information. Sobald man das Erbe antritt, übernimmt man auch die Kaufverpflichtungen des Erblassers. Das bestätigte mir auch ein Anwalt inzwischen. 2 Alternativen wurden in der ersten Instanz angeboten.
1. Kauf des Fahrzeugs, so wie mit dem Erblasser verhandelt.
2. Zahlung eines 15% Abschlags auf die UVP wenn man das Fahrzeug nicht übernehmen will.
Rein rechtlich ist das sicher sauber, rein moralisch für mich nicht nachvollziehbar.
Frage: Gibt es eine Chance die Strafzahlung zu verhindern oder zumindest einen Kompromiss zu erwirken?
Vielen Dank für Eure Tipps.