wie hoch sind die strafen unrechtmäßige Telefon Sperre

Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Gloss, wie er leibt und lebt ^^

Es kommt wohl nur selten vor, dass irgendwas unrechtmäßig gesperrt wird, weil eh alles automatisiert abläuft und wenn man einfach mal zu spät überweist, dann ist das halt so. Nicht immer sofort andere beschuldigen. Und vllt solltest du einfach mal bei deinem Provider nachfragen.

Ich bezweifle auch, dass du eine Anzeige gemacht hast. Das ist mit deinem Wortschatz leider nicht wirklich machbar.

Man merkt bei deinen Beiträgen folgendes: manchmal sind sie relativ gut verständlich (meist, wenn du am Tage schreibst), aber meistens sind sie absoluter Mist und das ist, wenn du zu so später Stunde noch wach bist. Also leg dich ins Bett, schlaf deinen Rausch aus und bezahle die Rechnungen.

Echt übel, was du hier ständig für Threads eröffnest und dann die Leute noch anmaulst, weil sie deine hingerotzten Texte nicht verstehen und alles versuchen, dir trotzdem zu helfen.
 
Zuletzt bearbeitet:
hat dir dein anbieter vielleicht einfach gekündigt? Die müssen deine Verträge nicht verlängern, wenn sie nicht wollen.
 
Wenn ich das richtig lese, dann gemäss TKG bis zu 100.000 EUR.

Tatsächlich finde ich auf Anhieb per Google allerdings keinen Beleg für ein tatsächlich deswegen verhängtes Bussgeld.
Dieser Thread erscheint dagegen mittlerweile schon als eines der Top-Suchergebnisse.
 
PsychoPC schrieb:
Leute auch wenn er sich unklar ausdrückt und schwer zu verstehen ist müsst ihr nicht Persönlich angreifend werden, will nicht wissen wieviele von euch selber zu blöd sind fehlerfrei zu schreiben? :freak:

Wenn ich möchte das mir geholfen wird versuche ich mein Anliegen so vorzutragen das es verständlich wird. Ist dies nicht der Fall versuche ich es erneut aber beleidige nicht die User die versuchen zu helfen.

Flying Witch schrieb:
Leute, statt den TE wegen der unklaren Formulierung zu flamen, könnt ihr auch mal annehmen, dass Deutsch vielleicht nicht seine Muttersprache ist.

Vielleicht weil wir wissen das er immer so unverständlich schreibt und Schuld hat nicht seine Muttersprache.

BTT:
@gloss
Mal kurz zusammengefasst, dir wurde wegen einer offenen Rechnung von 23,90€ der Anschluss gesperrt? (was meint AK Rechnung?)
Dieser offene Betrag war dir weder bewusst noch ist er dir in irgendeiner Art und Weise mitgeteilt wurden? Zum Nachweis liegt dir aber lediglich eine Entsperrrechnung über 20€ vor?
Soweit korrekt?

Sollte ich das richtig verstehen ist das vorgehen deines Telefonanbieters natürlich nicht korrekt und eine Sperrung nicht zulässig. Ein Weiterleiten des Vorgangs an die Bundesnetzagentur ist dann eine gute Idee. Problematisch könnte nur werden wenn du dort dein Anliegen in ebenso unstrukturierten Sätzen wie hier vorträgst. Vermutlich landet es dann gleich in Ablage rund da niemand versteht was du willst.

Zur Frage nach der Höhe der Strafe, Applied nannte hier ein mögliches Strafmaß. Da wir aber nicht wissen welcher Provider es ist und demzufolge auch nicht nachschauen können ob gegen diesen in der Vergangenheit bereits Sanktionen erfolgten. Bei Wiederholungstätern fallen die Strafen höher aus.
Vielleicht liegt aber auch gar keine unrechtmäßige Sperrung vor sondern nur ein Kommunikationsproblem zwischen dir und deinem Telefonanbieter?
 
und noch was gloss...

zur strafe, die möglicherweise wegen unrechtmässiger sperrung erfolgt..... das geld "bis zu..." wird in die staatskasse fliessen, du selber bekommst nur eine entschädigung für deine umtriebe... also höchstens 1 monat gratis anschlussgebühr... wenn überhaupt...
 
heronimo schrieb:
BTT:
@gloss
Mal kurz zusammengefasst, dir wurde wegen einer offenen Rechnung von 23,90€ der Anschluss gesperrt? (was meint AK Rechnung?)
Dieser offene Betrag war dir weder bewusst noch ist er dir in irgendeiner Art und Weise mitgeteilt wurden? Zum Nachweis liegt dir aber lediglich eine Entsperrrechnung über 20€ vor?
Soweit korrekt?

Sollte ich das richtig verstehen ist das vorgehen deines Telefonanbieters natürlich nicht korrekt und eine Sperrung nicht zulässig. Ein Weiterleiten des Vorgangs an die Bundesnetzagentur ist dann eine gute Idee. Problematisch könnte nur werden wenn du dort dein Anliegen in ebenso unstrukturierten Sätzen wie hier vorträgst. Vermutlich landet es dann gleich in Ablage rund da niemand versteht was du willst.

Zur Frage nach der Höhe der Strafe, Applied nannte hier ein mögliches Strafmaß. Da wir aber nicht wissen welcher Provider es ist und demzufolge auch nicht nachschauen können ob gegen diesen in der Vergangenheit bereits Sanktionen erfolgten. Bei Wiederholungstätern fallen die Strafen höher aus.
Vielleicht liegt aber auch gar keine unrechtmäßige Sperrung vor sondern nur ein Kommunikationsproblem zwischen dir und deinem Telefonanbieter?

so ist es !
eine Rechnung 20 € kam nicht an stattdessen eine Mahnung z.z 5 € Betrag 20 € wir hatten Widerspruch gegen die Mahnung eingelegt (per Fax und Nachweisbar ) weil keine Rechnung
die 2. Ersatz Rechnung kam am Montag am Freitag überwiesen wir 20 € Geld das war am Montag auf dem Konto, am Montag wurde dann der Anschluss gesperrt ohne das dieses angekündigt wurde,
2. aber Neue Rechnung kam am Dienstag Betrag 23 € eine Woche später bezahlt.
in der AGB steht Bezahlung der Rechnung innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt also waren wir nicht Zahlungvollzog.

meine Vermutung das die das bei anderen auch gemacht haben die kein Internet von dehne wollen?
einfach den Telefon Anschluss gesperrt haben ?
das ist ein ganz kleiner Provider der früher mal gut war und wo man telefonisch immer durch kam wenn man mal was hatte,
an dem Montag war schon morgens wo die Geschäftszeiten anfangen Call Center schon 10 Leute in der Warteschleife das hat mich schon etwas stutzig gemacht .

BZ hatte mir gesagt dass das heutzutage viele so machen sich nicht jeder an das TK hält.
Telekom macht so was nicht weil da immer genauer hingeguckt so meine Infos,
die sperren nur wenn man wirklich nicht bezahlt das ist ja auch dann richtig.
 
Zuletzt bearbeitet:
gloss schrieb:
eine Rechnung 20 € kam nicht an

Dafür kann der Rechnungsersteller nichts.

stattdessen eine Mahnung z.z 5 € Betrag 20 €

Macht dann 25 €

wir hatten Widerspruch gegen die Mahnung eingelegt (per Fax und Nachweisbar )

Hätte ich auch getan.

die 2. Ersatz Rechnung kam am Montag am Freitag überwiesen wir 20 €

...also 5 € zu wenig aus Sicht des Mahnenden.

[/Quote]am Montag[/Quote]

...also eine Woche nach Zusendung des Nachweises..

wurde dann der Anschluss gesperrt ohne das dieses angekündigt wurde

Aus Sicht des Mahnenden aber doch zurecht. Kunde hat seine Rechnung nicht bezahlt, wurde gemahnt und hat damit seine Rechnung um 5 € erhöht, hat daraufhin nur einen Teil der Rechnung gezahlt. -> Sperre.

Zahl einfach den offenen Betrag und klär dann im Nachgang, zum Beispiel mit Hilfe der Verbraucherzentrale, die Höhe der Gutschrift die Du zurück bekommst. Kündige anschließend und gehe zu einem seriösen Provider. Ob Du da allerdings bei verschwundenen Rechnungen bessere Erfahrungen machst darf bezweifelt werden. Wer seine Rechnungen nicht per Lastschrift abbuchen läßt wäre bei mir in der Kartei für Problemkunden mit extrem niedriger Mahnungsschwelle untergebracht.
 
als Absender ist man immer dafür ganz alleine verantwortlich das es beim Empfänger auch an kommt
und das war auch noch nie anderes
(lass dir das mal von einem Fachmann z.b. Rechtsanwalt
näher erklären bevor du hier weitere Unwahrheiten verbreitest )
sag mal in welcher Welt lebst du eigentlich ?

im TKG steht Telekommunikations Forderungen und nicht Mahnkosten !
nein macht keine 25 sondern 20 €, 5 € Mahngebühren sind keine Telekommunikations Forderungen sondern Mahnkosten die zu unrecht erhoben wurden !
u.a. muss hier auch ein Vollzugsschaden Geltend gemacht werden um überhaupt Mahnkosten
erheben zu dürfen das Vertragsrecht so wie das TKG gild auch für unseriöse Provider :o

der Provider hat in aktueller Rechnung diesem Monat keine Alt Forderungen mehr Geltend gemacht und das ist auch sein Glück denn sonst hätte ich Strafanzeige Erstattet,
wegen Missbrauch des Vertrages so wie Strafbarer Handlung zu meinem Nachteil gem. StGB

in meinem Fall ist die BZ tätig gewunden das habe ich mündlich und auch schriftlich und die haben mir auch gesagt das ich kein Einzelfall bin sondern das viele Provider so was versuchen u.a. um Kunden einzuschüchtern und dann ggf. sich dann Strafgelder einhandeln.
wenn man das bei Leuten so mach mit dem sperren die selten ihre Rechnung pünktlich zahlen kann ich das noch etwas nachvollziehen habe aber immer pünktlich bezalht die letzten 7 Jahre
die machen das bei nur weil ich von dehnen ein DSL will als Schikane und Einschüchterung
was nach dem Gesetz auch unzulässig ist .
 
Zuletzt bearbeitet:
gloss schrieb:
sag mal in welcher Welt lebst du eigentlich ?

Die Frage entbehrt nicht einer gewissen Ironie. Aber gut, lassen wirs dabei. Ich bin selbst schuld das ich Dich aus dem Filter wieder raus genommen hatte.
 
du bist in so fern schult das du nicht richtig gelesen hast ^^ ich habe doch alles deutlich genug
was ist denn daran so schwer ?
 
gloss schrieb:
du bist in so fern schult das du nicht richtig gelesen hast ^^ ich habe doch alles deutlich genug
was ist denn daran so schwer ?

Logisch, du hast deutlich genug ? Was? Merkst du es wenigstens wenn man dich darauf hinweist? Du hast gar nichts deutlich.
Wir haben uns an das vermutliche rangetastet ohne das Rückfragen beantwortet wurden. Zum "Dank" wirst du wieder mal unverschämt.
Ich für meinen Teil werde dir jedenfalls nicht mehr helfen
 
die nette Dame von der BZ hatte überhaupt kein Problem das zu verstehen ,
es kommen auch keine Rückfragen mehr im Bezug von Schreiben in meinem Fall gab es nur
Eins der Widerspruch auf die Mahnung und 3 Kopien der Telefon Rechnung wollten Sie haben hat sie auch bekommen da ist der kleine Beträge von 20 € deutlich genug zu erkennen der offene Rechnung von damals der Betrag wurde nach Kenntnis der Rechnung nach 5 Tagen überwiesen ,
die 2. war die erste für den Neuen Monat 23 € zu zahlen innerhalb von 14 Tagen lt.
beides zusammen ca. 40 €
eine offene Rechnung ist keine Vollzugs Forderung !
nach 2 erfolglosen Mahngen ist man erst im Vollzog wenn man nicht Wiedersprechen hat
weil z.b. keine Rechnung oder falsche Rechnung dürfen sie auch nicht einfach so sperren,
die dürfen nur sperren wenn es eindeutig ist das man nicht zahlt ab 75 € nach der 3. Mahnung,
ich bekam insgesamt nur eine Mahnung wo wir Widerspruch eingelegt hatten weil keine Rechnung

kann denn keiner mal so abschätzen was das so kostet ?
 
Zuletzt bearbeitet:
Kenneth Coldy schrieb:
Aus Sicht des Mahnenden aber doch zurecht. Kunde hat seine Rechnung nicht bezahlt, wurde gemahnt und hat damit seine Rechnung um 5 € erhöht, hat daraufhin nur einen Teil der Rechnung gezahlt. -> Sperre.
"Zurecht" vielleicht aus Sicht des Mahnenden.
Aber auch aus Sicht des Telekommunikationsgesetzes?


§ 45k TKG, "Sperre":

(1) Der Anbieter öffentlich zugänglicher Telefondienste darf zu erbringende Leistungen an einen Teilnehmer unbeschadet anderer gesetzlicher Vorschriften nur nach Maßgabe der Absätze 2 bis 5 und nach § 45o Satz 3 ganz oder teilweise verweigern (Sperre). § 108 Abs. 1 bleibt unberührt.
(2) Wegen Zahlungsverzugs darf der Anbieter eine Sperre durchführen, wenn der Teilnehmer nach Abzug etwaiger Anzahlungen mit Zahlungsverpflichtungen von mindestens 75 Euro in Verzug ist und der Anbieter die Sperre mindestens zwei Wochen zuvor schriftlich angedroht und dabei auf die Möglichkeit des Teilnehmers, Rechtsschutz vor den Gerichten zu suchen, hingewiesen hat. Bei der Berechnung der Höhe des Betrags nach Satz 1 bleiben nicht titulierte Forderungen, die der Teilnehmer form- und fristgerecht und schlüssig begründet beanstandet hat, außer Betracht. Ebenso bleiben nicht titulierte bestrittene Forderungen Dritter im Sinne des § 45h Absatz 1 Satz 1 außer Betracht. Dies gilt auch dann, wenn diese Forderungen abgetreten worden sind. Die Bestimmungen der Sätze 2 bis 4 gelten nicht, wenn der Anbieter den Teilnehmer zuvor zur vorläufigen Zahlung eines Durchschnittsbetrags nach § 45j aufgefordert und der Teilnehmer diesen nicht binnen zwei Wochen gezahlt hat.
(3) Der Anbieter darf seine Leistung einstellen, sobald die Kündigung des Vertragsverhältnisses wirksam wird.
(4) Der Anbieter darf eine Sperre durchführen, wenn wegen einer im Vergleich zu den vorangegangenen sechs Abrechnungszeiträumen besonderen Steigerung des Verbindungsaufkommens auch die Höhe der Entgeltforderung des Anbieters in besonderem Maße ansteigt und Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass der Teilnehmer diese Entgeltforderung beanstanden wird.
(5) Die Sperre ist, soweit technisch möglich und dem Anlass nach sinnvoll, auf bestimmte Leistungen zu beschränken. Sie darf nur aufrechterhalten werden, solange der Grund für die Sperre fortbesteht. Eine auch ankommende Telekommunikationsverbindung erfassende Vollsperrung des Netzzugangs darf frühestens eine Woche nach Sperrung abgehender Telekommunikationsverbindungen erfolgen.


chrigu schrieb:
und noch was gloss...

zur strafe, die möglicherweise wegen unrechtmässiger sperrung erfolgt..... das geld "bis zu..." wird in die staatskasse fliessen, du selber bekommst nur eine entschädigung für deine umtriebe... also höchstens 1 monat gratis anschlussgebühr... wenn überhaupt...
Das mit der Strafe stimmt zwar.
Aber die Umtriebe können auch mehr als die reine Anschlussgebühr darstellen.
Zumindest in Deutschland.
Beispiel: Urteile des Amtsgerichts Montabaur und Landgerichts Koblenz:

457 EUR Schadenersatz für einen Privatkunden, bei zwei Monaten Nichtnutzbarkeit des Anschlusses:

http://www.spiegel.de/netzwelt/netz...i-internet-ausfall-vom-provider-a-879481.html


Als Privatmann wird sich der Schadenersatz in diesem Falle ganz sicher nicht nur auf die Höhe der Anschlusskosten beschränken (da niemand einen so teuren Anschluss hat).
 
Zuletzt bearbeitet:
oh Mann ,
eine Rechnung die man nicht bekommen hat kann man nicht bezahlen und ist auch nicht im Vollzug,
die Rechnung kam erst nach dem wiederspruch sehr verspätet.

Schadensersatz lohnt bei mir vielleicht nicht ? der Anschluss war nur 2 Tage gesperrt hatte da dann mit Handy telefoniert hat ca. 90 cent gekostet .

Internet war ja nicht betroffen weil wo anders
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn ich möchte das mir geholfen wird versuche ich mein Anliegen so vorzutragen das es verständlich wird. Ist dies nicht der Fall versuche ich es erneut aber beleidige nicht die User die versuchen zu helfen.

Wenn er es nicht kann ist das nun halt mal so niemand ist Pefekt und anderes wenn man mich angreift setzt ich mich auch zur währ.

Egal ob gloss Alk trinkt Drogen nimmt oder eine Behinderung hat gibt hier niemanden das Recht ihn so anzugreifen weil er nicht deutlich genug für euch schreibt.

zu dir gloss nochmals wer ist dein Provider wäre mal nett das du sagst vom wem du deinen Anschluß mietest? Auch die ganzen Rechnungs zahlen sind mir nicht ersichtlich mal ist die rede von 23,90€ dann von 20€ dazu noch 5€ mahngebühr, nun wieder 23€ ach und dazu noch 23€ + 20€ sind keine 40€ sondern 43€. Die 5€ Mahngebühr ist auf jeden Mahnbescheid bei und zählt als wenn richtig liege Bearbeitungsgebühr für die Mahnung,aber du kannst uns doch nicht allen ernstes erzählen das nach 7 jahren aufeinmal ne Rechnung nicht angekommen ist stattdessen ne Mahnung von der fehlenden Rechnung? Viel einfacher dir zu Helfen ist wenn uns mal auflistest zu wann die Rechnung ist und zu wann du Bezahlt hast um einen überschnitt zu sehen.
 
Zuletzt bearbeitet: (fehler)
hää was für einen Mahnbescheid ? es gibt und gab nie einen nur eine einzige Mahnung und eine verspätete zugestellte Rechnung,es gibt z.z keine offenen Posten die nicht beglichen wurden alles wurde in der Frist von 14 Tagen bezahlt so wie es in der AGB steht also auch die 2. Rechnung die pünktlich kam diese aber eine Woche später alles schön der reihe nach und nicht auf ein mal bin doch nicht das Sozialamt
heißt jede Rechnung einzeln immer schön in der 14 Tages Frist so wie es in der AGB auch steht ,

ich sag es noch mal wenn man keine Rechnung bekommt und dies nach der 1. und letzten Mahnung Reklamiert
ist man noch lange nicht im Zahlungsvolllug ist es nur eine offene Rechnung die nicht beglichen wurde wegen so was darf man den Anschluss nicht gleich sperren und schon gar nicht bei einem lächerlichen Betrag von nur 20 €.
wir vermuten das es eine Kunden gängelrei ist weil ich von dehnen kein Internet will und nicht wünsche,
im Jahr 2010 erhielt ich mehrere Werbeanrufe und einen ausgefüllten DSL Vertrag
bei Vertragsabschluss "nur Standard Telefon "habe ich nicht zugestimmt das man mich anrufen und anschreiben darf für Werbe Zwecke,
ich überlege noch ob den Zuständigen dort anzeige das mache ich aber auch erst dann wenn ich zur Telekom
gewechselt habe oder bei 1&1 bin weil die sperren dann garantiert wieder meinen Anschluss ?

Internet,so wie Table Internet Zugang können die mir ja nicht kappen weil ich da bei einem anderem Provider bin
das ärgert die auch sehr das ich nur Telefon da habe , deswegen hatten die wohl diesen Stress gemacht
sehr entstand war ich on als der Anschluss gesperrt war und hatte per Email der BZ das alles schön
zu kommen lassen .
 
Zuletzt bearbeitet:
gloss schrieb:
als Absender ist man immer dafür ganz alleine verantwortlich das es beim Empfänger auch an kommt
und das war auch noch nie anderes
(lass dir das mal von einem Fachmann z.b. Rechtsanwalt
näher erklären bevor du hier weitere Unwahrheiten verbreitest )

wende dich direkt an deinen Rechtsanwalt oder dem Verbraucherschutz für weitere schritte, die du einleiten willst. hier im forum bist du am falschen ort, wir bieten keine rechtsgültige rechtsberatung.

wir können dir nicht weiterhelfen

wenn du mit deinem telefonprovider nicht glücklich bist, wechsle anbieter.
 
Es ist doch völlig egal, ob du die Rechnung bekommen hast, oder nicht. Das kann die verschiedensten Ursachen haben.

Dass du bei einer nicht erhaltenen Rechnung ist zahlst, ist ja logisch. Dann kommt eine Mahnung. Du meinst, sie ist zu Unrecht. Dann setzt man sich ordentlich mit dem Provider in Verbindung und klärt das. Die Mahnkosten werden auch häufig erlassen, wenn man eine ordentliche Diskussion mit dem Mahnenden führt, aber dazu bist du einfach nicht in der Lage.

Und wenn du der Meinung bist, dass du keine 75€ offen hast (und das bezweifle ich anhand deiner Ausführungen und der darin enthaltenen widersprüchlichen Beträge, wie auch schon PsychoPC schrieb), dann setze ein Schreiben an den Provider auf und berufe dich auf den entsprechenden Passus im TKG.

Mein Gott, das ist doch echt nicht zu viel verlangt. Fehler passieren und sowas lässt sich klären. Jedes Mal gleich zum Verbraucherschutz rennen. Das kann ich vllt. leiden -.-

Weißt du, mit wie vielen Kunden ich zu tun habe, die ständig wie ein kleines Kind auf den Boden stampfen (dafür gibt es jetzt das Synonym "gloss") und darauf beharren, dass sie doch Recht haben und dem garnicht so ist?

Dann noch dieser sinnlose Thread hier, der rein garnichts mit deiner Situation selbst zu tun hat, sondern nur die Frage beantworten soll, das der Provider für Strafen bekommen kann? Was interessiert es DICH, was der Provider für eine Strafe bekommt? Das ist völlig irrelevant und die Frage genau so überflüssig, wie dein Forenaccount hier. Deine "Texte" wird eh nie jemand verstehen, also lass es doch einfach bleiben.
 
Hier ist Feierabend.
gloss, du hast wie immer Recht und weil du dich so gut mit Rechtsprechung auskennst, verschone uns mit deinen Ausreden.
und das war auch noch nie anderes
(lass dir das mal von einem Fachmann z.b. Rechtsanwalt
näher erklären bevor du hier weitere Unwahrheiten verbreitest )
sag mal in welcher Welt lebst du eigentlich ?
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Zurück
Oben