Computerladen verkauft kaputte Maus

moonwalker99 schrieb:
Ich habe alle meine Rechnungen hier, da stehen zwar Artikelnummern, aber keine Seriennummern. Kannst du mir ruhig glauben.

Ja und?
Glaub ich dir 100%
Und?
Nur du stellst es so als ob alle Händler es nicht machen, und das stimmt eben nicht.
 
My Name Nobody schrieb:
Der Verkäufer muss dir beweisen das da drinnen die richtige Maus war, innerhalb der ersten sechs Monate.

Woher hast du diesen Unsinn her?
Den Nachweis muss jetzt der Käufer erbringen, da im Kaufvertrag das gekaufte Gerät
mit einer Seriennummer versehen worden ist.
 
culo schrieb:
War die Verpackung beim kauf schon geoeffnet?

Nein, ich habe die Verpackung zu Hause geöffnet.
Ergänzung ()

Ribery88 schrieb:
Woher hast du diesen Unsinn her?
Den Nachweis muss jetzt der Käufer erbringen, da im Kaufvertrag das gekaufte Gerät
mit einer Seriennummer versehen worden ist.

Im Kaufvertrag wurde aber nicht die Seriennummer des Geräts notiert, sondern die der Verpackung.
 
Also wenn sich der Händler weiter querstellt, macht es vielleicht Sinn sich direkt an den Support des Herstellers zu wenden? Wäre sicherlich einen Versuch wert.
 
Ribery88 schrieb:
Woher hast du diesen Unsinn her?
Den Nachweis muss jetzt der Käufer erbringen, da im Kaufvertrag das gekaufte Gerät
mit einer Seriennummer versehen worden ist.

Den Unsinn hab ich aus dem Gesetz. Weietere Diskussion ist daher unnötig, da die Wahrscheinlichkeit das du und ich der selben Meinung hier werden, gleich gegen 0 ist.
 
My Name Nobody,

lese doch bitte genau was hier das Problem ist.
Der Käufer reklamiert eine Maus, dessen Seriennummer eine andere
ist, als die auf der Kaufrechnung! Mit diesem Umstand liegt schlichtweg
die Beweislast beim Käufer.

Für dich noch einmal einfach ausgedrückt:

Sachmangel-> Liegt vor
Anfänglichkeit-> Liegt vor ( zeitlich)
Kaufvertrag-> Liegt nicht vor....

Also bringt deine Argumentation mit der Beweislast gar nichts!

Der TE hätte sofort nachdem Kauf die Seriennummer vergleichen müssen und
ggfs. die abweichende Seriennummer reklamieren müssen. Im Nachhinein wird dies immer schwer
dies nachzuweisen!
 
Ich habe mir heute eine Maus in einem Computergeschäft gekauft. Zu Hause habe ich gemerkt, dass sie defekt ist. Als ich sie zurückgeben wollte, sagte man mir, dass die Seriennummer der Maus nicht mit der auf der Verpackung übereinstimmt.

Er ist doch gleich wieder in den Laden. So wie ich das verstehe auch am selben Tag. Schneller wäre tatsächlich nur noch vor Ort prüfen aber wer macht das?
 
Ich habe wohl derzeit eine Leseschwäche:stock:

Sollte der TE wirklich noch am selben Tag beim Händler gewesen sein, finde ich dies sehr hart vom Händler!
Auch wenn der Händler immer noch im Recht ist, kann man hier ja auch einen Fehler seitens dem Händler
in Betracht ziehen.......
 
Ribery88 schrieb:
Der TE hätte sofort nachdem Kauf die Seriennummer vergleichen müssen und
ggfs. die abweichende Seriennummer reklamieren müssen. Im Nachhinein wird dies immer schwer
dies nachzuweisen!

Die Packung war verschlossen. Hätte ich diese im Laden sofort öffnen sollen? Wer denkt denn an sowas?
 
@Ribery88
Da habe ich mal eine Gegenfrage, scheint banal zu sein:
Ich kaufe bei Amazon diese Maus. Die Maus wir verschickt mit der Seriennummer 0815. Auf der Verpackung steht: 0815. Auf der Maus steht: 4711.

Wie soll ich beweisen, dass in der Verpackung nicht die 0815, sondern die 4711 war? Ich muss also nachweisen, dass ich einen anderen Artikel bekommen habe. Wie soll ich das tun?

Anderes Beispiel (nicht zum Thema gehörend). Ich kaufe mir einen Prozessor mit vereinfacht 3Ghz Dualcore. Und bekomme eine Rechnung für einen 3Ghz Dualcore. Eine Verpackung mit 3Ghz Dualcore, und in der Verpackung ist ein 2,8Ghz Dualcore. Wie soll ich denn beweisen, was da drin war? Ich kann gar nichts beweisen. Habe ich dann einen völlig anderen Artikel und kann den weder umtauschen, noch reklamieren, dass ich den Falschen bekommen habe?
 
Versetzt Euch doch mal in die Lage des Händlers. Der verkauft eine Maus und sieht den Kunden kurze Zeit danach wieder, der eine defekte Maus umtauschen will.
Der kann doch genauso denken: aha, der hatte eine defekte Maus außerhalb der Garantie und will die jetzt umtauschen...

Würdet Ihr die umtauschen, wenn nicht mal die Seriennumer stimmt?
Der muß den Verlust doch auch beim Distributor anzeigen und der hat garantiert ebenfalls eine Liste mit Seriennummern, die an die Händler gingen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Es geht nicht um "würde" und "hätte" und "ob" sondern um das Gesetz und die Beweispflicht. Ich verstehe das Problem.

Aber wenn es so sein sollte, dass der Kunde in der Beweisflicht liegt, dann habe ich als Kunde überhaupt kein Rückgaberecht mehr/Garantie mehr, wenn der Hersteller einen Fehler bei der Etikettierung macht. Es muss ja noch nicht einmal der Händler sein, der meint ja es wäre alles in Ordnung mit der Seriennummer auf der Packung und auf der Rechnung.

Sollte dem aber so sein, dann sind Garantie und Gewährleistung nun komplett für den Syphon, wie will man beweisen dass man das so ausgepackt hat? Für alles eine notarielle Beglaubigung mit abgeben und es in seinem Beisein kaufen wie auspacken?
 
Nun, wenn dir der Händler ausversehen einen Opel statt nen VW verkauft und du oder der Händler merken das nicht kannst du am nächsten nicht einfach den Opel umtauschen, weil dir der Händler laut Vertrag einen VW verkauft hat.

Zudem ist diese Situation eben auch ein ganz mieser Trick, mit denen üble Zeitgenosse kaputte Sachen umtauschen wollen.
Etwas neu kaufen, dann mit der kaputten Sache tauschen und zurück geben.
 
Ich verstehe das Problem durchaus für beide Seiten. Das ändert aber nichts an den Fragen in Post 32. ;) Es muss dafür doch ein Gesetz geben.

Und der Autovergleich hinkt, da siehst du den Unterschied zwischen nem Opel und nem VW. Besser: Du kaufst dir einen VW, der Händler verkauft dir einen VW, der Lieferant bringt dir einen VW, und in der Motorhaube ist ein Porsche-Motor. Das Auto war eine Sonderanfertigung für einen anderen Kunden.

Und der Händler sagt dir: Tausch ich nicht um, da ist laut Plan nen VW Motor drin. VW sagt dir: Tauschen wir nicht um, da müsste ein VW Motor drin sein.

Und du? Du hast dann nen VW mit Porsche-Motor und bleibst darauf sitzen?
 
Beim Autovergleich müsste man wenn schon die Fahrgestellnummer nehmen.

Beispiel: Du kaufst ein Auto und im Kaufvertrag steht die Fahrgestellnummer XYZ

1 Tag später geht was kaputt, du willst es reklamieren, die Fahrgestellnummer wird verglichen, ist aber ABC. Könnte interessant werden.
 
@Onkelhitman
Dann noch mal klar für dich:

Ich weiß nicht, was Du immer mit deinem "Gesetz" hast. Letztendlich muß Du das Produkt zur Gewährleistung geben, was Du gekauft hast. Die Seriennummer sagt, es ist ein anderes Produkt. Es läßt sich nichts anderes beweisen. Damit ist es außerhalb des Gewährleistung und fertig. Da gibt es auch nichts weiter zu diskutieren.


Der Händler ist also draußen.
Bleibt nur der Hersteller. Du kannst natürlich auch vor Gericht wegen Betruges ziehen und verlierst oder man tut es als Lehrgeld ab.
 
Die Frage ist doch auch: Wie ist der aktuelle Zustand der neuen Maus?
Wurde bisher nicht geschrieben?

Wirklich Fabrikneu?
Ein Maus hat ja recht schnell Gebrauchsspuren.

War die Verpackung wirklich Original Verpackt?

Wie weit sind die Seriennummer auseinander?

Und warum kontroliert der Händler bei Rücknahme/Grarantie bei einer "blöden" Maus die Seriennummer?!
Endweder hatte er ein Betrugsversuch geahnt oder selber gewusst das was nicht stimmt.
Wie lief denn die Rückgabe? Einfach nur zurückgeben wolen oder eine neue Maus bzw Reparatur?

Sorry, hier lese hier ungereimtheiten auf beiden Seiten.
Da ich weder den Händler noch den TS kenne sehe ich die Sache komplett Objektiv.


Also, wie sind so die Wahrscheinlichkeiten verteilt?:

Eine Verwechselung im Werk halte ich für nahezu ausgeschlossen. 0,01%?
Vor allem verwechselt und nicht vergessen!
Vor allem wir hoch ist die Wahrscheinlichkeit das im Werk die Seriennummer vertauscht wurde und dann auch noch die Neue Maus Defekt ist?. 0,000001%

Der Händler vorsätzlich eine Defekte falsche Maus verkauft?.
Wie gesagt ich kenne den Händler nicht; aber soll ein echter Händler ein Kunde wegen ein paar Euro betrügen? Ich weiß ja nicht.

Hat ein andere Kunde vorher die Maus gegen eine Defekte Ausgetauscht?. Möglich aber wie soll das gehen wenn der Händler scheinbar immer die Seriennummer abgleicht? Und angeblich war ja auch die Kiste Originalverpackt.
Kiste war Original verpackt und Händler überprüft die Seriennummer bei Rückgabe, somit ist auch diese Wahrscheinlichkeit extrem gering.

So, wass bleibt leider übrig als höchste Wahrscheinlichkeit?
Hat TS hat versucht seine Defekte Maus gegen eine neue zu Tauschen und wurde vom Händler überrascht der die Seriennummer kontrollierte?. Und nun wird im Forum nach Unterstützer gesucht die ihm Rückenwind geben?
Ich betone nochmal: Ich kenne keine Seite und niemand Persönlich, es ist eine 100% Objektive Sicht der Sachlage.
Das ist nochmal das Szenario welches die deutlich höchste Wahrscheinlichkeit besitzt.
Wie auch "Haudrauff" schon anprach.

Wird natürlich gerade den TS und ein paar andere hier im Forum leicht erregen, aber so ist es nunmal.
Hinzu kommt das es ja nicht wirklich selten das in Foren gepostet wird bei den mal das eine oder andere nicht ganz so Koscher ist.
Und wenn mir einer Unterstellungen Unterstellt dann muss ich leider sagen das es der TS selber mit seinem Threadtitel getan hat: "Computerladen verkauft kaputte Maus"
Ein böser Vorwurf wie ich finde, zumal ja der Satz noch nicht mal ein Fehler als möglichkeit enthält.
Und der Laden hat die Maus nicht gabaut!
Der Threadtitel untermauert für mich auch noch die größte mögliche Wahrscheinlichkeit.
 
Zuletzt bearbeitet:
@nebulein
Danke, dein Vergleich ist besser.

@miac
Ich weiß nicht, was Du immer mit deinem "Gesetz" hast. Letztendlich muß Du das Produkt zur Gewährleistung geben, was Du gekauft hast. Die Seriennummer sagt, es ist ein anderes Produkt. Es läßt sich nichts anderes beweisen. Damit ist es außerhalb des Gewährleistung und fertig. Da gibt es auch nichts weiter zu diskutieren.
Also sage ich doch. Wenn der Hersteller oder Händler sich vertun, dann ist das völlig bedeutungslos und der Kunde bleibt auf seinem gerade neu gekauften Gerät sitzen. Ob das nun nach 3 Monaten so ist, oder zum Garantieende hin. Einfach "Pech gehabt".

Welches Lehrgeld? Er hat eine neue Maus im Laden gekauft und die Maus ist defekt. Nun will er die Maus umtauschen, aber sie hat eine andere Seriennummer als auf der Verpackung und Rechnung steht.

Selbiges @Silica. Weder ist das Betrug von Seiten des Herstellers, des Händlers aber auch nicht des Käufers. Du möchtest es mit Wahrscheinlichkeiten? Gut, er ist der Eine, die 0,000001%. Und nun? Hat er in dem Fall einfach Pech gehabt?

Ansich hätte der Threadtitel lauten müssen: "Computerladen verkauft Maus mit falscher Seriennummer".

Wenn wir hier von Betrug ausgehen würden, dann kann dem Themenersteller sowieso nicht geholfen werden. Hier geht es aber nicht darum etwas zu vertuschen oder zu verdecken, sondern der Sachverhalt ist eigentlich klar. Neue Maus, neue Verpackung, Rechnung aber andere Seriennummer auf der Maus. Und nun?
 
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