LKW Führerschein Bestimmungen

Fucc

Lieutenant
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Dez. 2012
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Hi an alle,

es soll laut einem Mitarbeiter Bestimmungen (neben Sehtest) für LKW-Fahrer ab einem bestimmten Alter geben,
sowie Unterschiede zwischen "altem" Führerschein (7.5t inkl.) und der "neuen" Version.

Gibt es eine zentrale Anlaufstelle im Netz, wo ich nachlesen kann, was welcher potentieller Fahrer nachzuweisen hat, um Fahren zu dürfen.
Bestenfalls mit Paragraphen, sodass alles schwarz auf weiß vorliegt.

Gruß
 
Ab 50 muss der LKW Fahrer einen Augentest und ein ärztliches Gutachten haben (ca. 150 €, der AG muss das nicht zahlen), das gilt auch für die alten Kl. 3 mit denen man 7,5t fahren darf. Dazu muss man mittlerweile eine Qualifizierungsmassnahme besucht haben (wenn man gewerblich fährt)
Eine erste Weiterbildung ist in zwischen dem 10. September 2008 und dem 10. September 2013, bzw. zwischen dem 10. September 2009 und dem 10. September 2014 abzuschließen. Die Weiterbildung ist im Abstand von jeweils fünf Jahren zu wiederholen.
Den Rest kannst Du auch dort nachlesen, diese Weiterbildung gemäß § 5 BKrFQG ist unabhängig von den ärztlichen Untersuchungen, die man alle 5 Jahre erneuern muss, sonst wird der Führerschein nicht verlängert. Dazu noch eine gültige Fahrerkarte, wenn man alles gleichzeitig verlängert, kommt man auch nicht in Not wenn sich die Verlängerungen überschneiden, dann zahlt man nämlich doppelt/dreifach.
 
Danke werkam, hat mir sehr geholfen!

Habe mich mal durch das BKrFQG gearbeitet, Ausnahme hier, Ausnahme da.
 
Ist nur Geldmacherei, habe erst letztes Jahr die Qualis alle gemacht, damit ich meinen FS verlängern konnte, dazu dann noch den ADR Schein, biste zusammen mit Umschreiben/Verlängerung und neuer Fahrerkarte knappe 1000 € los, obwohl ich nicht mehr als Fahrer tätig bin, sonst bin ich den Lappen los und darf nicht mehr fahren, nur noch für private Fahrten. Dazu habe ich den Lappen aber die letzten 40 Jahre auch nie gebraucht. Als Rentner werde ich aber wohl noch die eine oder andere Fahrt machen müssen um mit der Rente auszukommen, so ist nun mal das Leben hier in D. Kann mich in jungen Jahren noch an die Worte der Politiker erinnern, voller Zuversicht flötete der damalige Arbeitsminister Norbert Blüm die erlösenden Worte ins Mikro : “Ihre Rente ist sicher!”, da war ich gerade etwas über 30. Heute muss man sogar dafür bezahlen das man mit 60 noch arbeiten gehen darf. Wenn man die Prüfungen nicht gemacht hat, ist man arbeitslos und bekommt evtl noch eine Sperre weil man es ja selbst Schuld ist? Und wenn man die Prüfungen nicht besteht, wäre man ja Berufsunfähig, aber deshalb bekommt man ja trotzdem keine Berufsunfähigkeitsrente mehr, die haben sie ja auch bereits abgeschafft.
 
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