Industriemeister Arbeitgeber sträubt sich

Sgt.Grummel

Lt. Commander
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Hi leute da ich leider momentan keine andere anlaufstelle habe, mal eine Kurze erklärung meiner momentan Situation.
Und zwar möchte ich zum nächstmöglichen Zeitpunkt mich zum Industriemeister weiterbilden, diverse anträge, Unterlagen und sonstiges liegen schon bereit und müssten nur noch genehmigt werden.
Soweit sogut, allerdings widerstrebt es meinem Chef total das ich dieses vorhaben habe und möchte mich nicht unterstützen.
Was auch kein Problem ist, die Kosten dafür trage ich selbst.

Der Knackpunkt ist aber das ich diesen über Teilzeit machen möchte, also über eine Abendschule sowie Wochenendstunden.
Da das Ausbildungsunternehmen welche schon das nähste ist, etwa 1h Stunde fahrtweg entfernt ist müsste ich an einem Tag in der Woche 1 STUNDE früher gehen, damit ich es pünktlich schaffe (16:30Uhr), ich habe auch erwähnt das ich diese natürlich wöchentlich auch nacharbeite, dieses beneint er aber und die frage die sich mir stellt ist, ob er es eine rechtliche Handhabe dazu gibt?

Ich persönliche finde es absolut unverhältnismäßig und seine beweggründe hat er mir dazu auch nicht genannt.
 
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Eine rechtliche Handhabe hat er nur, wenn er zwingende betriebliche Gründe anführen kann, auf Grund derer er Deine Teilnahme an einer Karrierefortbildung aber auch nur verzögern kann, oder aber Du den Antrag auf Wechsel in ein Teilzeitarbeitsverhältnis nicht fristgemäß angemeldet hast.

Ist die erbringung der Arbeitsleistung zu festgelegten Zeiten im Arbeitsvertrag wörtlich festgeschrieben bzw. bestehen zwingende Gründe, warum die Zeiten der Erbringung nicht den besonderen Umständen des Arbeitnehmers angepasst werden können? Wie begründet Dein Arbeitgeber dieses?
 
Hi und danke schonmal für deine antwort.
Mein Arbeitsverhältnis bleibt wie zuvor auch Vollzeit, Im Arbeitsvertrag steht nichts zu festgeschriebenen Arbeitszeiten und eine begründung hat er keine.
Seine Antwort war: "Wir unterstützen Sie nicht" und damit war für Ihn wohl die sache abgehakt.
Die Fortbildung würde erst im März nächsten Jahres losgehen und denke mal daher, das ich dort genügend Zeit eingeplant habe und Ihn zeitig informiert habe.
 
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So einfach ist die Sache für Deinen Vorgesetzten nicht, denn Du hast durchaus das Recht, Dich beruflich weiter zu entwickeln und Dein Arbeitgeber hat auch eine gewisse Pflicht, dies Dir in Grenzen zu ermöglichen, wenn es keine unzumutbare Härte für ihn darstellt.

Sollte Deine Tätigkeit es zulassen, daß Du tatsächlich die Arbeitsleistung an einem Tag um eine Stunde verkürzen kannst und diese Stunde an einem anderen Tag nacharbeiten kannst, ohne daß dem Unternehmen dadurch zusätzliche Kosten entstehen, Du aber Dich beruflich weiter entwickeln und weiter bilden kannst, hat der Arbeitgeber von dem Arbeitsrecht einen schweren Stand, diese Anpassung der Arbeitszeiten zu verhindern, sofern der Arbeitsvertrag, der Tarifvertrag und die bestehenden Betriebsvereinbarungen diese Neuregelung auch zulassen.

Habt Ihr einen Betriebsrat?
Hast Du die Arbeitszeitverlegung mit passender Vorlaufzeit schriftlich angekündigt und ausreichend begründet?
 
Meine Tätigkeit lässt es auf jedenfall zu das ich die Arbeit nachholen kann, es würde sogar gehen an besagtem Tag früher anzufangen um die Stunde rauszuarbeiten.

Wir haben keinen Betriebsrat.

Da ich davon ausging das er keine einwände habe wollte ich es erstmal mündlich abklären und dann mir schriftlich bestätigen lassen. Um zu verhindern das er sich auf den schlips getreten fühlt.

Sollte ich dieses jetzt nachholen und Ihm es vorlegen und im Zweifelsfall mit dem Arbeitsgericht drohen? Nicht das es mich stören würde, aber haben muss ich es nicht.
 
Drohen würde ich nicht, das würde euer Arbeitsverhältnis nur unnötig belasten. Dennoch ist es notwendig, Deine Absicht frühzeitig und gut begründet in Schriftform einzureichen, denn nur dann ist der Arbeitgeber auch gezwungen, verbindlich zu antworten. In diesem Falle bedeutet es, daß er dringende betriebliche Gründe vorbringen muß, die eben diese Verlegung der Arbeitszeiten zu Gunsten der beruflichen Entwicklung des Arbeitnehmers nicht möglich machen. Um den rechtlichen Ansprüchen zu genügen, müssen diese Gründe eindeutig darlegen, daß die Anpassung der Arbeitszeiten für den Arbeitgeber unzumutbar ist oder gegen gültiges Recht verstößt, ansonsten muß er der Verlegung zustimmen.

Der Einfachheit halber und des guten Arbeitsklimas willen würde ich jedoch erst versuchen, dem Arbeitgeber die Vorzüge der Weiterbildung und der Bindung an das Unternehmen während der Weiterbildung zu verdeutlichen. Immerhin erwirbst Du Dir Fähigkeiten und Kenntnisse, auf die er unterstützend schon während der Zeit der Fortbildung zugreifen kann, Du kannst Dein Tätigkeitsfeld erweitern und, und, und.

Ihm direkt den Anwalt um den Kopf zu hauen, führt nur zu Ärger und Unmut. Versuche, eine gütliche Einigung herbeizuführen, vielleicht auch, indem Du einen Belegschaftsvertreter oder Personalverantwortlichen zu diesen Gesprächen hinzu ziehst. Du hast zwar das Recht auf berufliche Weiterentwicklung, was aber nützt es Dir, wenn Du jetzt mit dem Kopf durch die Wand willst und Dir ein gutes Verhältnis zu Deinem Chef durch Klagedrohungen zerstörst?
 
Das verhältnis war von anfang an nicht das beste, noch schlechter würde ich sagen, kann es garnicht werden. Mich persönlich belastet das aber überhaupt nicht, wenn man sich nichts zu schulden kommen lässt, kann er ja auch nichts machen.
Natürlich würde es mich freuen eine eine gütige Einigung mit ihm hinzukriegen.

Ebend das ich mich weiterbilden möchte, wird so gehe ich davon aus, das Problem seien.
Er müsste mich besser bezahlen nach bestehen und /oder eine neue Arbeitskraft auffinden für ein Tätigkeitsfeld für welche er schon keine Leute mehr findet (weil keiner dort arbeiten möchte/nicht aus Qualifikationsmangel).

Mein bestreben ist ja auch dort endlich wegzukommen, aber die betriebliche Lage sowie das arbeitstechnische Umfeld bietet sich in einem Umkreis, der für mich vertretbar wäre, nicht an da sehr praxisnahe.

Danke schonmal für deine hilfreichen antworten.
 
Po$e!doN schrieb:
Er müsste mich besser bezahlen nach bestehen und /oder eine neue Arbeitskraft auffinden für ein Tätigkeitsfeld für welche er schon keine leute mehr findet (weil keiner dort arbeiten möchte).

Trugschluß. Durch Deine zusätzliche Qualifikation ändert sich weder etwas an Deinem Aufgabengebiet, noch an den vereinbarten Bedingungen im Arbeitsvertrag. Lediglich wenn der bestehende Tarifvertrag eine Eingruppierung nach Qualifikation vorsieht, wäre eine Lohnanpassung unabdingbar. Das Unternehmen verlassen kannst Du natürlich jederzeit.

Wenn Dein nächstes Personalentwicklungsgespräch in Kürze ansteht, würde ich die geplante Weiterbildung mit in das Protokoll aufnehmen als Entwicklungsmaßnahme, sowie die Verlegung der Arbeitszeiten als organisatorisches Mittel zur Erreichung der Maßnahme.

Du kannst Dich auch an den Bildungsberater des Institutes oder den Ausbildungsberater der IHK wenden, solltest Du verbindliche Aussagen brauchen, die Jungs (und Mädels) sind i.d.R. recht fit im Umgang mit dem BBiG und können Dir auch weitere Argumentationshilfen an die Hand geben.

Ggf. solltest Du (wie bereits erwähnt) auch mal mit eurer Personalabteilung sprechen, wie die zu einer Karrierefortbildung stehen.

Deinen Wunsch zur Anpassung der Arbeitszeiten zu Gunsten Deiner Karrierefortbildung würde ich jedoch umgehend schriftlich an Deinen Chef richten, ggf. mit Kopie an die Personalabteilung. Das ist verbindlich, ab da an muß sich auch der Chef an gültiges Recht und dessen Spielrahmen halten. Mündlich kann er Dir viel erzählen.
 
Ich habe mich falsch ausgedrückt.
Ich gehe davon aus, das er annimmt mir mehr geld bezahlen zu müssen, zumindest kann ich mir die Reaktion nicht anders erklären.

Personalentwicklunggespräche oder ähnliches gibt es hier nicht, bei Gesprächen mit vorgesetzten werden auch keine Protokolle oder ähnliches gemacht.

Ich werde mein anliegen der örtlichen IHK mal vortragen, in der Hoffnung das die mir dort quasi einen "Vordruck" zusammenstellen können, den ich dann meinem Chef übergeben werde.

Ich danke für die Hilfe/Aufklärung diesbezüglich und wünsche Dir einen schönen Abend.
 
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Po$e!doN schrieb:
Ich habe mich falsch ausgedrückt.
Ich gehe davon aus, das er annimmt mir mehr geld bezahlen zu müssen, zumindest kann ich mir die Reaktion nicht anders erklären.

Wahrscheinlich hat er Angst, dass du mit deinem Meister zu attraktiv für den Arbeitsmarkt wirst und seinen (Drecks)Laden verlässt. Lass mich raten, Klitsche und bestenfalls mäßige Bezahlung? Dazu ein Arbeitgeber, der sich aufführt wie ein Tyrann. Wird Zeit, dass die bald in die Insolvenz gehen, von der Sorte Arbeitgeber gibts leider auf deutschem Arbeitsmarkt zu viele.
 
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