Wie kann man jeden Hausverbot erteilen ?

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Experiment_57

Lt. Junior Grade
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Wenn man in einem Miethaus wohnt und das Problem hat, dass man ständig von irgendwelchen Personen Terror bekommt, kann man dann gleich alle Personen die in Deutschland wohnen, Hausverbot erteilen?

Manche haben halt das Problem dass sie viele Feinde haben und wegen dem Impressum ihrer Webseite wissen alle wo diese Person wohnt. Problem ist, wenn viel Lärm dabei ensteht: Türe draufhauen, klopfen, reinschreien, dann rufen die Nachbarin Polizei an und irgendwann würde die Vermieterin diese Person rausschmeissen, weil es mit dieser Person zu tun hat. Ein Hausverbot kann davor schützen, aber wie erteilt man alle unbekannten Personen Hausverbot? Man kann ja nicht Hausverbot-Briefe mit Einschreiben an die 80 Millionen Einwohner schicken.
 
Zuerst einmal muss ein Grund vorliegen für ein Hausverbot. Du kannst doch nicht frei Hausverbot verteilen.
 
Was ist denn das für eine Website, dass alle Leute solch einen Hass auf dich schieben!? Moscow-Inkasso oder was? Hausverbot für alle ist natürlich grundsätzlich nicht möglich. Einfach nicht rein lassen wäre eine Alternative.
 
Bis zur Wohnungstür ist es dann Sache des Vermieters, das Hausrecht auszuüben. Sollte also jemand an die Haustüre hämmern o.ä. bleibt wohl nur, die Polizeit zu rufen. In die Wohnung braucht er keinen Unberechtigten hereinzulassen, aber das scheint ja weniger das Problem zu sein. Überdies könnte(n) jene Person(en) natürlich vor dem Haus warten - dagegen lässt sich nur schwer etwas unternehmen. Vielleicht sollte der TE sich der Ursache seiner Probleme annehmen... ?
 
Ja, an der Haustüre. Auch im Flur hat der Mieter Hausrecht (wohl genauer: er übt das Hausrecht des Vermieters aus) - das teilt er sich zwar mit den anderen Mietern (und dem Vermieter), aber soweit diese Einzelnen den Zutritt gestatten, handelt es sich ja nicht um "Unbefugte".
 
Der Mieter der Wohnung hat kein Hausrecht auf den gemeinsam genutzten Hausflur der übrigen Mietparteien!

Er kann auch nicht einfach das Hausrecht des Vermieters ausüben. Wo kommen wir denn da hin!
 
Das will mir nicht einleuchten - wo sollen wir da schon hinkommen? Nach meiner Ansicht ja dahin, wo wir schon sind. Was für Probleme meinst du da zu erkennen?
 
ThomasK_7 schrieb:
Der Mieter der Wohnung hat kein Hausrecht auf den gemeinsam genutzten Hausflur der übrigen Mietparteien!

Er kann auch nicht einfach das Hausrecht des Vermieters ausüben. Wo kommen wir denn da hin!

Das ist zum Glück falsch. Auch als Mieter kann man selbstverständlich für das gesamte Haus ein Verbot erteilen.
Es kann aber natürlich sein, dass ein anderer Mieter dieses Verbot wieder aufhebt.

Wäre ja schlimm wenn man bspw Drogenjunkies im Hausflur dulden müsste, nur weil der Vermieter im Urlaub ist...
 
link1 (Haufe Verlag)

link2 (Mietrechtslexikon)

link3 (Frag einen Anwalt)

link4 (Frag einen Anwalt)

link 5 Begriffsdefinitionen

link 6 (Urteil als Negativbeispiel)

Gefühltes Recht ist halt nicht geltendes Recht.
Wenn sich Jemand durch bloßes "Ich erteile Hausverbot für das Treppenhaus!" beeindrucken lässt, bitte schön - Erfolg gehabt.
Durchsetzen kann man so etwas aber als Mieter nicht. Die Polizei wird nur mittels Platzverweis eingreifen, wenn Recht und Ordnung gefährdet sind oder eine Ruhestörung vorliegt. Da sind wir dann aber schon beim Polizeirecht und nicht beim Hausrecht-->Hausfriedensbruch.
Dabei geht es nämlich um die reine Anwesenheit einer Person (ohne Lärm usw.).
 
Die Frage ist nur, in wie weit das irgend etwas ändern würde.

Die Leute werden sich doch von einem Schildchen im Zweifel nicht abschrecken lassen.
Dann muss eh wieder die Polizei gerufen werden, die dann einen Platzverweis für die Personen erteilen kann.
Dadurch hat derjenige vielleicht für einen Tag Ruhe, bis dann die nächsten kommen.

Im Zweifel würde ich mir überlegen, ob es tatsächlich so viel Sinn macht, einer Beschäftigung nachzugehen, die dermaßen viel Widerstand erzeugt.

Oder ich lebe eben bewusst mit den Konsequenzen und miete mir ggf. ein Haus, und nicht eine Wohnung wo auch noch Dritte gestört werden.
 
Mal angenommen, ich als Vermieter bin Außendienstverkäufer und komme jetzt zu meinem Mietshaus und da hängt ein Schild: "Zutritt für Außendienstverkäufer verboten". Mir wäre schon klar, dass dies nicht für meine Person gilt/gelten kann. Aber ich hätte das Recht das Schild abzunehmen und/oder die Mieter auf Unterlassung zu verklagen. Diese müssten mir auch den Rechtsanwalt + Gerichtskosten bezahlen.
Zugegeben ein krasses Beispiel, aber es zeigt, wer das wirkliche Hausrecht am Treppenhaus/Grundstückseinfriedung hat.

Alle Rechte eines Mieters an den Allgemeinflächen bestehen allein aus Gefahrenabwehrrechten.
Dies ist beim TE offensichtlich der Fall. Wenn wie vom TE gewünscht fast alle Restbewohner Deutschlands als Gefahren angesehen werden müssen, würde ich als Vermieter in einem Mehrfamilienhaus sogar eine Wohnungskündigung zum Schutz der restlichen Mieter als angemessen werten und mir vor Gericht gute Erfolgschancen einräumen.
 
Keiner hat hier gesagt, dass der Mieter sich im Hausflur gegen den Vermieter durchsetzen kann?

Ich gehe deine Links, wenn ich später noch Zeit habe, durch, aber erst mal so viel: Ich versteh hier das Hausrecht keinesfalls rein strafrechtlich iSe Hausfriedensbruchs. Beim Überfliegen bin ich auch nur auf die Problematik gestoßen, dass Besucher selbstverständlich nicht ohne Weiteres ausgeschlossen werden - auch das hat hier niemand behauptet, oder?

Und gefühltes Recht ist sehr wohl auch geltendes Recht - und das sage ich, "obwohl" ich die Rechte schon ein paar Jahre studiere.
 
@Kossem
Problem bei Deinem Schildvorschlag aus #2 ist doch die Begriffsdefinition "Unbefugte".

Die Leute die dem TE Probleme bereiten, wollen doch gerade "Besucher des TE" sein und sind damit gewaltfrei Zutrittsbefugte im Sinne des Gesetzes.
Das der TE gar keine oder nur ausgesuchte "Besucher" haben möchte, wird aus Deinem Schildvorschlag nicht eindeutig ersichtlich. Jeder Mitmieter hätte sogar das Recht, so ein Schild eines Mitmieters an der Hauseingangstür einfach wieder abzunehmen.

Im Kern kommen wir zur Frage, wer bei einem Mehrfamilienhausgrundstück befugt ist, ein Schild mit dem Themeninhalt: "Privatgrundstück-Zutritt für Unbefugte verboten" aufzustellen/aufzuhängen.

edit: nur "Zutritt verboten" geht natürlich gar nicht aus den ganzen obigen Gründen
 
Zuletzt bearbeitet:
Hat so ein Schild eigentlich überhaupt eine Aussagekraft? Dürfte ich eingezäunte fremde Grundstücke, ohne so ein Schild im Umkehrschluß einfach so betreten? Oder gilt nicht automatisch, dass ich auf fremden Grundstücken - ohne Not oder "Auftrag" (Beispiel Briefträger) - nichts verloren habe?
 
Technisch gesehen muss ich dir wohl Recht geben - was das Schild in der Praxis angeht, sind die von dir genannten Probleme allerdings einleuchtend. Und ich kann mir tatsächlich vorstellen, dass so ein Schild schon auf Ablehnung des Vermieters trifft, allein weil er diesen bedrohlichen Hauch nicht will. Vergleichbare Probleme betreffen wohl Klingelschilder und "Werbung verboten!" - ganz untersagen lässt sich das freilich nicht, aber Vorgaben sind wohl möglich.

Da kann ich nur hoffen, dass in realen Fällen Mieter und Vermieter sich immer einig sind^^

PS: zu Thomas' edit: Da kommen wir natürlich zur Anmerkung von hamju - welche Auswirkungen hat das Schild in der Realität. "Geht gar nicht" iSv "verboten" ist insofern sicher nicht zutreffend.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn das Grundstück bspw durch ein Tor geschossen ist, dann darf man es garantiert nicht betreten. Das wäre dann ggf sogar Einbruch.

Wenn das Grundstück aber nicht als privat Grundstück erkenntlich ist, sieht es anders aus.
 
Das meinst Du jetzt bestimmt nicht im Ernst.
Verschlossene (=eingefriedete) öffentliche Grundstücken darf man bestimmt auch nicht betreten! :D
 
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