dominic.e
Rear Admiral
- Registriert
- Sep. 2013
- Beiträge
- 5.566
Guten Tag liebe Gemeinde
Meine Schwester besitzt einen Web-Shop (Artikel und co ist ja Wurst).
Ist vor kurzem von DE nach NL gezogen (Gründe sind ja auch egal ^^, bzw nicht notwendig).
Ihr Shop lief immer mit einer .de Domain, da war sie ja dann auch als Admin-C eingetragen und im Impressum stand/steht sie ja sowieso.
Jedoch ist jetzt die Frage wie das ganze jetzt aussieht, wenn sie in den Niederlanden wohnt. Unser Bruder lässt sich als Admin-C eintragen für die .de-Domain.
Wenn ich es richtig verstanden habe, hat sie noch eine .eu Domain, worauf der Shop jetzt läuft, bzw laufen soll. Dort ist ja kein Admin-C notwendig, bzw der Eigentümer ist auch Ansprechpartner.
Jetzt will sie aber ihre .de Domain beibehalten und will diese auf die .eu umleiten.
Wie sieht das ganze dann mit dem Impressum aus, muss sie dann auch den Admin-C der .de-Domain im Impressum eintragen oder "kann" das wegfallen. Ob das sinnvoll ist oder nicht oder wie auch immer spielt hier jetzt keine Rolle, es geht einfach nur darum ob sie ihn eintragen MUSS.
Dann noch dazu passend eine andere Frage.
Wie sieht das mit der Haftungsfreistellung aus? Kannn/Könnte meine Schwester meinen Bruder von jeglicher "Haftung" befreien durch diese Freistellung? Und wie muss so eine Haftungsfreistellung aussehen? (Das lässt sich vllt noch mit nen paar min Googlen herausfinden)
Ich gebe hier mit absicht keine Namen sowie die Domain an, deshalb diese auch nicht erfragen
So, ich hoffe, dass ich alles Notwendige genannt habe, ansonsten werde ich es noch hinzufügen.
Vielen Dank schon mal
LG
Meine Schwester besitzt einen Web-Shop (Artikel und co ist ja Wurst).
Ist vor kurzem von DE nach NL gezogen (Gründe sind ja auch egal ^^, bzw nicht notwendig).
Ihr Shop lief immer mit einer .de Domain, da war sie ja dann auch als Admin-C eingetragen und im Impressum stand/steht sie ja sowieso.
Jedoch ist jetzt die Frage wie das ganze jetzt aussieht, wenn sie in den Niederlanden wohnt. Unser Bruder lässt sich als Admin-C eintragen für die .de-Domain.
Wenn ich es richtig verstanden habe, hat sie noch eine .eu Domain, worauf der Shop jetzt läuft, bzw laufen soll. Dort ist ja kein Admin-C notwendig, bzw der Eigentümer ist auch Ansprechpartner.
Jetzt will sie aber ihre .de Domain beibehalten und will diese auf die .eu umleiten.
Wie sieht das ganze dann mit dem Impressum aus, muss sie dann auch den Admin-C der .de-Domain im Impressum eintragen oder "kann" das wegfallen. Ob das sinnvoll ist oder nicht oder wie auch immer spielt hier jetzt keine Rolle, es geht einfach nur darum ob sie ihn eintragen MUSS.
Dann noch dazu passend eine andere Frage.
Wie sieht das mit der Haftungsfreistellung aus? Kannn/Könnte meine Schwester meinen Bruder von jeglicher "Haftung" befreien durch diese Freistellung? Und wie muss so eine Haftungsfreistellung aussehen? (Das lässt sich vllt noch mit nen paar min Googlen herausfinden)
Ich gebe hier mit absicht keine Namen sowie die Domain an, deshalb diese auch nicht erfragen
So, ich hoffe, dass ich alles Notwendige genannt habe, ansonsten werde ich es noch hinzufügen.
Vielen Dank schon mal
LG