Admin-C bei de.-Domain und Impressum

dominic.e

Rear Admiral
Registriert
Sep. 2013
Beiträge
5.566
Guten Tag liebe Gemeinde ;)
Meine Schwester besitzt einen Web-Shop (Artikel und co ist ja Wurst).
Ist vor kurzem von DE nach NL gezogen (Gründe sind ja auch egal ^^, bzw nicht notwendig).

Ihr Shop lief immer mit einer .de Domain, da war sie ja dann auch als Admin-C eingetragen und im Impressum stand/steht sie ja sowieso.
Jedoch ist jetzt die Frage wie das ganze jetzt aussieht, wenn sie in den Niederlanden wohnt. Unser Bruder lässt sich als Admin-C eintragen für die .de-Domain.

Wenn ich es richtig verstanden habe, hat sie noch eine .eu Domain, worauf der Shop jetzt läuft, bzw laufen soll. Dort ist ja kein Admin-C notwendig, bzw der Eigentümer ist auch Ansprechpartner.
Jetzt will sie aber ihre .de Domain beibehalten und will diese auf die .eu umleiten.

Wie sieht das ganze dann mit dem Impressum aus, muss sie dann auch den Admin-C der .de-Domain im Impressum eintragen oder "kann" das wegfallen. Ob das sinnvoll ist oder nicht oder wie auch immer spielt hier jetzt keine Rolle, es geht einfach nur darum ob sie ihn eintragen MUSS.

Dann noch dazu passend eine andere Frage.
Wie sieht das mit der Haftungsfreistellung aus? Kannn/Könnte meine Schwester meinen Bruder von jeglicher "Haftung" befreien durch diese Freistellung? Und wie muss so eine Haftungsfreistellung aussehen? (Das lässt sich vllt noch mit nen paar min Googlen herausfinden)

Ich gebe hier mit absicht keine Namen sowie die Domain an, deshalb diese auch nicht erfragen ;)

So, ich hoffe, dass ich alles Notwendige genannt habe, ansonsten werde ich es noch hinzufügen.

Vielen Dank schon mal ;)

​LG
 
Admin-C ist irrellevant im Impressum
der hat nichts mit dem Seiteninhalt zu tun
 
Der Admin-c muss weder im Impressum stehen, noch kann er für irgendwas haftbar gemacht werden.
Eine Freistellung ist da unnötig.
 
Im Netz steht doch überall, dass er der "verantwortliche" der Domain ist und haftbar gemacht werden KANN, wenn der eigentliche Besitzer nicht greifbar ist. Der Admin-C hat ja die "Entscheidungsgewalt" und wenn da iwelche falschen inhalte gehostet werden müsste er sich unter anderen darum kümmern, dass zb die domain nicht mehr weiterleitet oder so. So lese ich das zumin überall im netz
 
Davon abgesehen, wollen wir keine falschen/illegalen Inhalte hosten, bzw würde meine Sis "untertauchen" wenn es Probleme gäbe :D
Nur wir/sie will wenn dann schon alles richtig machen, und wenn so eine Haftungsfreistellung nicht verkehrt wäre, warum also nicht?

Edit:

Dann habe ich noch eine andere Frage, da hat mir meine Sis so n paar Wortbrocken geschrieben :D
Sie hat ja dann 2 Domains (.eu und .de)
Da hat sie mich was wegen der Verschlüsselung gefragt, Stichpunkte sind SSL und SNI?
Könnt ihr mir was dazu sagen?
Ergänzung ()

#push
 
Zuletzt bearbeitet:
Die Frage ist, ist SNI hier sage ich mal "Notwendig" in dem Fall, wenn sie ihren Shop verschlüsselt laufen lassen will?
Es sind zwar 2 Domains auf einem Server, aber die 2. Domain (.de) zeigt ja nur auf die 1. (.eu)...

Ich kann zwar programmieren, aber ganz so fit bin ich nicht Netzwerktechnik :D War in der Berufsschule nie so mein Fall :D
 
Ich bin kein Fachmann in dem Gebiet, aber SNI ist mMn eher für Fälle, in denen ich zwei verschiedene Domains auf einem Server ausliefern will. Du, bzw. deine Schwester, strebt ja eher einen Verweis von de auf eu an, im einfachsten Fall also einfach einen CNAME Record in den DNS-Einstwllungen der eu Domain.
 
Okay, werden uns das mal anschauen ;) Danke :daumen:
 
Zurück
Oben