Gewerbe anmelden. Name in Kanada bereits vergeben. Was tun?

C0ckfish

Cadet 3rd Year
Registriert
Juni 2015
Beiträge
45
Guten Abend,

ich möchte diese Woche noch einen Gewerbeschein beantragen.
Allerdings habe ich durch Google herausgefunden, dass mein gewünschter Name
"kahnmedia" bereits vergeben ist: KahnMedia.com (PR Firma in Canada)

Jetzt die Frage, was da rechtlich möglich ist?

Ich soll nämlich eine Rechnung verfassen, kann ich aber erst wenn ich Gewerbe angemeldet habe.

Und den Namen ändern würde ich sehr ungerne.
 
Zunächst einmal: Um eine Rechnungen zu schreiben, musst Du nicht zwangsläufig gleich ein Gewerbe anmelden - dazu müsste man erst mal Genaueres von Dir erfahren.

Und zweitens musst Du, wenn Du ein Gewerbe anmeldest, dieses auf Deinen eigenen Namen anmelden, Du kannst Deine Firma jedenfalls nicht als "KahnMedia" anmelden, sondern Deine Frima muss auf Deinen Vor- und Zunamen lauten; zumindest so, wie sich die Sache mir aus Deinen etwas dürftigen Hinweisen ergibt.

Erst wenn die Sache über ein Kleingewerbe hinausgehen würde und Du Dich ins Handelesregister eintragen lassen würdest oder müsstest, hast Du andere Möglichkeiten.

Oder aber Du gründest eine Kapitalgesellschaft, was aber wohl im Moment hier nicht zur Diskussion stehen dürfte.
 
Zuletzt bearbeitet:
Also voraussichtlich wird es doch auf ein Kleingewerbe hinauslaufen,
da ich gerne die Erstellung von digitalen und Printmedien anbieten und natürlich auch verkaufen möchte.
 
Ja gut, aber dann kannst Du trotzdem die Firma nicht auf kahnmedia anmelden sondern musst sie auf Deinen Namen, zum Beispiel Theodor Sausewind, anmelden.

Etwas anderes ist dagegen, was Du auf Deinen Briefkopf schreiben willst: Da kannst Du durchaus die Bezeichnung

> kahnmedia Inhaber Theodor Sausewind <

schreiben, das ist OK, solange kahnmedia in Deutschland nicht schon für jemanden geschützt ist; solange dies nicht der Fall ist, könntest Du Dir kahnmedia ja sogar als Warenzeichen beim Patentamt schützen lassen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Kahnmedia ist eine Firma, die sich mit Medien befasst. Der Name ist in der Form mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht wirksam schützbar. Marken sind nur dann schützbar, wenn sie sich nicht selbst beschreiben. Die Marke Frittenbude ist für eine Firttenbude nicht schützbar. Wenn das der Name einer Softwarefirma ist schon.
Das Patent und Marken Amt nimmt eine Anmeldung zunächst ohne Prüfung am. Genauer geprüft wird nur im Streitfall. Markenrechtlich glaube ich nicht, dass das ein Problem wird.
Ich würde dir empfehlen den Rat eines Patentanwaltes einzuholen um die Schützbarkeit zu prüfen. Wenn der meint, dass die Marke nichtig ist, kannst du ein Gewerbe mit dem Namen gründen. Die Kosten zahlt im Streitfall der Verlierer, der du nicht sein wirst, wenn du dich vorher beraten lässt.
Ohne Rechtsberatung würde ich keine Firma mit diesem Namen anmelden.
mfg Verata
 
Na, das hilft mir doch schonmal um einiges weiter und das war es auch, was ich mir vorgestellt habe.

Danke, Leute.

Ja, da werde ich mich aufjedenfall nochmal rechtlich beraten lassen. Sonst endet das nachher wie mit "Ocolus" :D
 
Was hast du in deiner Suche bei den Feldern eingegeben?
 
Kahnmedia? Keine Treffer --> nicht vergeben
 
Ok, jetzt hab ichs auch hinbekommen :D
Bei der IHK ist auch nichts eingetragen.

Dennoch bin ich immernoch verunsichert, wie das mit nationalen Namensrechten aussieht.
Meine Steuerdame meinte, dass das kritisch sein könnte.

Und nur deswegen einen Anwalt um Rat zu fragen und dafür hunderte von Euros hinzulegen seh ich eig auch net ein :/
 
Dann geh doch einfach zur IHK und lass Dich da beraten. Die haben i.d.R. eine Abteilung speziell für Gründerfragen. Dazu noch Infoveranstaltungen etc
 
Die Diskussion verstehe ich jetzt nicht mehr wirklich ! Er kann als Kleinunternehmer diese Bezeichnung als Firmenname überhaupt nicht eintragen bzw. schützen lassen, egal, ob jemand diesen Namen irgendwo auf der Welt schon benutzt oder nicht ! Hast Du das nicht verstanden, C0ckfish ?
 
Von schützen lassen war - zumindest bei mir - nie die Rede! Ich will den Namen einfach nur nutzen. Aber ich werde mich, wie mir bereits empfohlen wurde, professionell beraten lassen.
 
Die Gemeinde prüft sicherlich auch kein Markenrecht bei der Gewerbeanzeige und solange hier kein Kaufmann oder eine Gesellschaft agiert, ist Gewerbetreibender ohnehin der Unternehmer mit seinem Namen.
 
Die Gemeinde prüft natürlich kein Markenrecht, der TE redet aber die ganze Zeit und wiederholt darüber, dass er den Begriff als Namen benutzen will; für eine Einzelfirma kann er diesen Namen aber nicht benutzen, sondern nur seinen eigenen. Und wenn er sich ins mit diesem Namen ins Handelsregister eintragen lassen möchte, dann wird das Namensrecht schon geprüft bzw. unterliegt Einschränkungen.

Und ich habe den Eindruck, der TE versteht diesen Sachverhalt irgendwie nicht oder miss !
 
Der TE hat es nun verstanden.
Wie gesagt, um muss da einfach mal hingehen und die werden mir das dann schon sagen, wie die Sache aussieht.
 
Du kannst Dir Deine Firma unter dem Namen < Kahnmedia e.K. > "e.K." steht für "eingetragener Kaufmann" ins Handelsregister eintragen lassen. Das kostet aber ein bisschen was und Du musst dazu zum Notar gehen; der übernimmt auch die rechtliche Beratung und kennt sich in solchen Sachen auch besser aus als die normalen Feld-, Wald- und Wiesen-Rechtsanwälte; das Geld für den Rechtsanwalt kannst Du dann sparen. Und die Gewerbeämter können und dürfen Dich in diesen Fragen nicht beraten bzw. geben nur ganz allgemein Auskünfte.

Wenn der Name ins Handelsregister eingetragen wurde, dann ist er Dir in Deutschland geschützt; allerding prüfen die Registergerichte nicht, ob es diesen Namen schon gibt, und falls das der Fall wäre, kann Dir der, der diesen Namen vor Dir eingetragen hat, von Dir verlangen, dass Du die Benutzung dieses Namens unterlässt ! Da gilt das Windhundprinzip !

Du kannst aber selbst recherchieren, ob es einen solchen Namen schn gibt; dazu gehst Du auf die Seite des Elektronischen Handelsregisters und suchst unter HRB A :


https://www.bundesanzeiger.de/ebanzwww/wexsservlet
 
Zuletzt bearbeitet:
Zurück
Oben