Arbeitsvertrag unterschrieben, was besseres gefunden

coole socke

Cadet 3rd Year
Registriert
Jan. 2012
Beiträge
56
Hi Leute,

Ich habe vor 2 Wochen einen Arbeitsvertrag für eine neue Arbeitsstelle unterschrieben die am 13.07.2015 beginnen würde. Jetzt hat mir eine andere Firma ein besseres Angebot für den 15.07.2015 gemacht und würde lieber diese antreten.

Jetzt kommt zu meinem Problem das in meinem Vertrag den ich unterschrieben habe steht, dass ich 2 Wochen Kündigungsfrist mit Beginn des Antritts habe. Von Schadensersatzleistung bei Nichtantrittt oder Kündigungsverbotsklausel kann ich darin nichts finden.

Jetzt würde ich morgen am Monat den Arbeitgeber anrufen und ihm gerne mitteilen, dass ich die Arbeit nicht antreten möchte da ich was besseres gefunden habe.

Meine Frage an euch:

Wenn der Arbeitgeber auf die 2 Wochen Kündigungsfrist besteht, müsste ich dann schweren Herzens die 2 Wochen dort arbeiten?

Wenn ich die Arbeit nicht antreten würde, könnte man mich trotzdem auf Schadensersatz verklagen und mich zahlen lassen?

Hoffe ihr könnt mir helfen, danke euch schonmal im Voraus :)
 
Da 2 Wochen dort steht, könnte er dich Verklagen.
Du könntest den Arbeitgeber trotzdem höflich um die "freie" Kündigung bitten ... und wenn nicht, frag die "bessere" Firma, ob du später die Arbeit antreten könntest.
 
ja aber stell dir mal vor ich fang 2 Wochen einfach später an und müsste dann aber die 2 Wochen noch im anderen Betrieb arbeiten.... das wäre ja schon heftig wenn dann jeder in dem Betrieb weiß der Typ hat schon wieder gekündigt und die lassen mich da noch arbeiten... blödes Gefühl?! o.O
 
Du bist an diesen Arbeitsvertrag gebunden. Er hat dich ja eingestellt weil du gebrauchst wirst. Solltest du jetzt nicht antreten könnte die Firma einen Auftrag nicht abschließen. Auch müste er jetzt wieder einen neuen suchen, das ist mit zusätzlichen Kosten verbunden. Diese kosten könnte er das bei die geltend machen.

Den zweiten Vertag hast aber noch nicht unterschrieben. Wenn nein dann gibt es auch kein besseres Angebot. Denn sagen kann die zweite Firma alles. Und wenn du den zweiten Vertrag unterschrieben hast, hast du dich vermutlich sogar strafbar gemacht. Ist aber nur Vermutung.
Du könntest natürlich auch mit dem Firma reden. Must aber damit rechnen das die Firma wo du morgen anfängst nicht gut auf dich zu
sprechen ist.

Um auf nummer sicher zu gehen bleibt nur die Anfrage bei einen Anwalt.
 
Vertrag ist Vertrag. Bringt auch nichts jetzt zu spekulieren. Du rufst einfach an und die Sache wird sich schon klären lassen...
 
Normalerweise steht in jedem Vertrag, war bei mir immer so, tritt man nicht am ersten Tag an ist der Vertrag somit nicht geschlossen.

Also nich hin gehn und den anderen unterschreiben ... mag den einen nicht freuen aber den anderen und dich!


Kosten geltend machen? Im Vertrag nachsehn aber Kosten hat er keine, welche auch? Weil er dann immernoch sucht? Ist sein Problem! Ich habe auch Kosten wenn mich einer nicht nimmt nach nem Bewerbungsgespräch. Kann ich da Geld vordern :confused_alt:
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Sag aber wenigstens bescheid dass du die Arbeitsstelle nicht antreten wirst. :D
 
Einmal geschlossene Verträge sind bis zu ihrem ordentlichen Ablauf oder der Aufhebung in beiderseitigem Einvernehmen bindend. Dir bleibt in dem von Dir beschriebenen Fall nichts anderes übrig, als den "alten" Arbeitsvertrag aufheben zu lassen, vorher kannst Du ohne Einwilligung Deines Arbeitgebers keinen Zweitjob annehmen, der die vertragliche Leistungserfüllung ggf. beeinträchtigt (was bei einem zweiten Vollzeitjob durchaus der Fall wäre, solange Du noch nach dem bestehenden Vertrag Leitungen schuldest).

Auf der anderen Seite besteht natürlich auch freie Berufswahl, auch gesetzlich garantiert, und Dein Arbeitgeber darf Dich nicht in Deiner Karrieregestaltung beeinträchtigen, solange sich dadurch für ihn kein erheblicher Nachteil ergibt. Wenn er jedoch auf Erfüllung besteht, wirst Du tatsächlich die Mindestfrist einhalten müssen.

Wichtig ist: Änderungen am Arbeitsvertrag bedürfen stets der Schriftform, auch eine Aufhebung. Eine telefonische Zusicherung, daß der Vertrag aufgehoben wird, mag u.U. für Dich nach hinten losgehen, wenn Dein Arbeitgeber unter plötzlichem Gedächtnisschwund leidet.

Du mußt übrigens einen Arbeitsvertrag nicht an Ort und Stelle unterschreiben (wie auch viele andere Schriftstücke nicht, mit denen Du eine Verpflichtung eingehst). Du kannst sie auch erst einmal "in aller Ruhe überprüfen (lassen)". Das kann auch durchaus mal zwei Wochen in Anspruch nehmen. Drängt trotzdem ein potentieller Arbeitgeber auf sofortige Unterschrift, würde ich einen Schritt zurück machen: Dieser Arbeitgeber taugt nichts.

Rede mit Deinem zukünftigen Arbeitgeber. Vielleicht lässt sich der Vertrag aufheben.
 
Öhm....du kommst heute drauf, dass du morgen nicht bei Firma A arbeiten möchtest, aber ab übermorgen bei Firma B?
Das ist wohl doch sehr kurzfristig, oder?

Rede mit Deinem zukünftigen Arbeitgeber. Vielleicht lässt sich der Vertrag aufheben.
Wann soll der TE das machen? Morgen um zehn vor acht?
 
Hallo
coole socke schrieb:
Arbeitsvertrag für eine neue Arbeitsstelle unterschrieben die am 13.07.2015 beginnen würde
...
dass ich 2 Wochen Kündigungsfrist mit Beginn des Antritts habe.
Ich bin kein Jurist aber ich bin der Meinung das die Kündigungsfrist noch nicht greift, weil da steht "mit Beginn des Antritts" und der Antritt ist erst morgen am 13.07 mit dem Beginn der Arbeitsaufnahme.

Grüße Tomi
 
Zuletzt bearbeitet:
nun ich bin auch kein Fachmann, aber er hat einen Vertrag geschlossen! Wenn er den nicht erfüllt, kann der AG Dich entlassen, muss er aber nicht! Und so weit ich weiß, kannst Du auch erst kündigen, wenn Du angefangen hast!
Sprich Du bist im Vertrag und aus dem kommst Du nur raus mit Absprache des AG und dessen Einverständnis!
Oder aber Du fängst an und kündigst sofort - dann musst Du aber wohl auch die zwei Wochen arbeiten!

Aber um mal was anderes zu sagen, mir scheint das doch eher so hopplahop-Gedankengang zu sein! Was passiert, wenn Du Job 1 kündigst, und Job 2 Dir dann kündigt - viel Spaß beim Arbeitsamt zu erklären, warum Du job 1 gekündigt hast!
Aber wie gesagt, nur meine Ansicht - wie so oft im Leben erreicht man mehr wenn man ehrlich ist und sich der Verantwortung stellt die man hat!
Wenn ich so etwas lese:
Also nich hin gehn und den anderen unterschreiben
dann fällt mir nichts mehr ein.......

edit:
Im Vertrag nachsehn aber Kosten hat er keine, welche auch?
.....da kriegt man ja Zahnschmerzen vom lesen - denk doch mal ne Sekunde darüber nach bevor Du was schreibst......?
Keine Kosten? Mal ein paar Beispiele:
+ neue Anzeigen schalten
+ Arbeitszeit um neuen zu suchen
+ Arbeitszeit Buchhaltung und Steuerbüro/Abteilung das möglicherweise schon den neuen Mitarbeiter angelegt hat
+ vergangene Arbeitszeit die für Bewerbungsgespräche drauf gegangen sind um den TE zu finden
+ Kosten der Bewerber die nicht genommen wurden weil sich der AG für den TE entschieden hat
da gäbe es sicherlich noch viele weitere Positionen........
 
die kosten kümmern den arbeitnehmer aber nix.
nicht dessen problem.

wie gesagt meist steht schon drin wenn man nicht am 1. tag antritt gilt der vertrag als nicht geschlossen.

nix kosten für den arbeitnehmer.
 
@alffrommars
Nichterscheinen kann als Arbeitsverweigerung betrachtet werden. Dafür wurden sehr wohl schon Schadensersatzansprüche gegenüber dem Mitarbeiter durchgesetzt.

So kurzfristig kann der AG auch keinen Ersatz(mann) auftreiben - die Schadensersatzansprüche könnten also durchaus kräftig ausfallen.
 
Sprich mit beiden AG. Den einen das du raus willst und mit dem anderen das du u.U. ein paar Tage später kommst. Allerdings solltest du die Reihenfolge beachten. Zuerst der "neue" und dann erst der "alte" sonst kann es sein das du am Ende keinen hast.
 
Da der Arbeitstag 13.07. ja nun vorbei ist, oder so gut wie, sollte die Entscheidung ja bereits gefallen sein.

@TE hast du nun abgesagt oder einfach geschwänzt oder dem zweiten, besseren abgesagt?
 
Lars_SHG schrieb:
nun ich bin auch kein Fachmann, aber er hat einen Vertrag geschlossen! Wenn er den nicht erfüllt, kann der AG Dich entlassen, muss er aber nicht! Und so weit ich weiß, kannst Du auch erst kündigen, wenn Du angefangen hast!
Sprich Du bist im Vertrag und aus dem kommst Du nur raus mit Absprache des AG und dessen Einverständnis!
Oder aber Du fängst an und kündigst sofort - dann musst Du aber wohl auch die zwei Wochen arbeiten!

Aber um mal was anderes zu sagen, mir scheint das doch eher so hopplahop-Gedankengang zu sein! Was passiert, wenn Du Job 1 kündigst, und Job 2 Dir dann kündigt - viel Spaß beim Arbeitsamt zu erklären, warum Du job 1 gekündigt hast!
Aber wie gesagt, nur meine Ansicht - wie so oft im Leben erreicht man mehr wenn man ehrlich ist und sich der Verantwortung stellt die man hat!
Wenn ich so etwas lese:

dann fällt mir nichts mehr ein.......

edit:

.....da kriegt man ja Zahnschmerzen vom lesen - denk doch mal ne Sekunde darüber nach bevor Du was schreibst......?
Keine Kosten? Mal ein paar Beispiele:
+ neue Anzeigen schalten
+ Arbeitszeit um neuen zu suchen
+ Arbeitszeit Buchhaltung und Steuerbüro/Abteilung das möglicherweise schon den neuen Mitarbeiter angelegt hat
+ vergangene Arbeitszeit die für Bewerbungsgespräche drauf gegangen sind um den TE zu finden
+ Kosten der Bewerber die nicht genommen wurden weil sich der AG für den TE entschieden hat
da gäbe es sicherlich noch viele weitere Positionen........

Das kann ich nur so zurückgeben. Ist ja gruselig, was du da von dir gibst. Was du schreibst klingt ja wie Vorraussetzungen bei der Entlassung von Hauselfen im Harry Potter Universum......
 
Hey Leute danke für eure Antworten... hat alles geklappt soweit... leider gefällt mir mein Arbeitsplatz nach einer Woche überhaupt nicht. Jetzt sich nochmal bei dem anderen Arbeitgeber, bei dem ich nicht angetreten bin, sich zu entschuldigen und noch ein Chance zu bekommen ist wahrscheinlich auch sinnlos oder?
 
davon würde ich ausgehen.

andererseits, was hast du zu verlieren?
 
Hey Leute, da ich in diesem Thread weitermachen muss, schreibe ich hier mal mein Neues Anliegen, da ich zwar das andere Stellenangebot angenommen habe aber dadurch jetzt mega unglücklich bin.

Ich bin eine ausgebildete Fachkraft für Lagerlogistik, 26 Jahre alt, mit einem Jahr Berufserfahrung. Ich habe vor ca. einer Woche ein neues Stellenangebot angenommen, da ich in meinem alten Betrieb nicht wirklich meinen erlernten Beruf dort ausgeübt habe.

Jetzt habe ich eine Woche in der neuen Firma gearbeitet und muss leider sagen, das ich mit der Arbeit dort sehr unzufrieden bin. Sie entspricht zwar teils meinem Berufsbild, doch die Arbeit und mit was ich da arbeite, macht mich nicht glücklich. Das Betriebsklima ist super, doch allein deswegen dort zu bleiben kann ich mir nicht vorstellen.

Zu meiner Frage:

Ich möchte aufjedenfall so schnell wie möglich einen alternativen Betrieb finden, wo mir allein schon die Arbeit mehr Spass machen wird. Ich habe bereits zwei Bewerbungen abgeschickt, doch ohne darin zu erwähnen, dass ich bereits seit einer Woche eine neue Stelle angetreten habe, sondern meinen damaligen Betrieb als aktuellen angegeben.
Was könnte ich eurer Meinung in meine Bewerbung, wenn diese wahrheitsgemäß sein sollte, hineinschreiben, unter Angabe, dass ich schon seit einer Woche eine neue Stelle habe, aber kurzfristig was Neues finden möchte, da ich mit meiner jetzigen Arbeitsstelle unzufrieden bin.

Ich habe Angst, dass ich automatisch Absagen bekommen könnte, da andere Arbeitgeber sich denken könnten, dass ich bei deren Betrieb auch schnell wieder weg bin und ich damit nur ein Risiko für die Betriebe sein könnte.

Zu mir: Ich war davor jeweils in meinem vorigen Betrieb 3 Jahre mit Ausbildung -und 1 Jahr als Geselle dort tätig.
Ich hoffe ihr könnt mir helfen. (PS: Ich kann auf Anfrage ja mal mein Bewerbungsschreiben hierein posten, falls man es auf meine Situation anpassen könnte.)

Danke euch jetzt schon sehr für eure Hilfe
 
Zurück
Oben