Ebay - Nutzer ersteigert etwas, bricht den Kauf aber mit einer Lüge ab?!

ZetaZero

Lt. Commander
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Mai 2014
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Hallo, ich habe folgendes Problem bei Ebay:

Jemand hat einen Artikel von mir in einer Auktion ersteigert. Einziges/erstes Gebot. Bevor nach dem Preis gefragt wird – es geht um 35 Euro, aber die Höhe des Betrages sollte in so einem Fall eigentlich egal sein, es sei denn das Gebot wäre unrealistisch hoch angesetzt worden. Mir geht es gerade in erster Linie darum, als Verkäufer im Recht zu stehen, gerade weil die Situation oder besser gesagt der Käufer so hassaufbringend für mich ist.

Nach 2 Tagen (heute) kam eine dreiste Nachricht von der Person, in der nicht mehr stand, als:

Kein Interesse mehr hab wo anders billiger gefunden

Die Person hat erst 3 Bewertungen, davon eine negativ, in welcher ein Verkäufer ebenfalls schreibt, dass die Person den Kauf (da ging es um 100 Euro mehr, als bei mir) einfach abgebrochen hat.

Ich finde, das ist eine sehr große Frechheit. Vermutlich handelt es sich bei diesem Account nicht einmal um eine volljährige Person. Wenn es nach mir geht, muss dieser Nutzer auf jeden Fall nun für den Preis aufkommen, da er mir meinen Verkauf sabotiert hat.

Ich hasse solche Menschen! Gerade wegen dieser dämlichen, dreisten, nicht akzeptierbaren Begründung und der Tatsache, dass dies nicht das erste Mal bei diesem Nutzer vorkommt.

Was mache ich nun bestenfalls? Den Benutzer unter „bewerten“ melden? Dann wird er vielleicht gelöscht, aber kann sich jeder Zeit ein neues Konto erstellen und muss auch nicht für seine Tat bezahlen. Am liebsten würde ich jetzt drohen, aber dann verstoße ich gegen die Richtlinien. Zumal es unmöglich ist, dass die Person genau das, was ich verkauft habe, 1 zu 1 irgendwo günstiger erworben hat, weshalb sie es nicht einmal auf einem Foto nach weisen könnte, dass nicht von ihr stammt, was in dem Sinne ja auch schon Betrug wäre.

- Habe ich ohne größeren Aufwand eine Chance, an das Geld zu kommen?
- Wie schütze ich mich vor so jemandem bzw. was bleibt mir außer „melden“ noch übrig?

Danke im Voraus
 
hast du einen ebay garantie symbol ? wenn ja, dann darf er es wiederrufen?

Quelle : http://pages.ebay.de/Einkaufen/ebay-garantie.html

Welche Bezahlungsmethode wurde denn von dir angegeben bzw. womit wollte der Käufer bezahlen?

Wenn es nicht auf Rechnung ist und das oben gennante nicht stimmt, dann MUSS er diesen Kauf bezahlen, denn er ist ja mit dir einen Vertrag eingegangen.

Auf Kauf bestehen und EBAY wird sich darum kümmern und wenn er minderjährig ist, dann kann er sich auf etwas gefasst machen ( wenn du Rechtliche Schritte einleitest)
 
Zuletzt bearbeitet:
Mit Ebay kontakt aufnehmen.
WIR können dir am wenigstens Helfen.
 
bei ebay anrufen, kundenservice, das geht am schnellsten,
die helfen dir. schreiberei lohnt nicht. "melden" nur so bringt
nicht viel, ruf an.
 
Tja ich würde ihm erstmal schreiben das er einen gültigen Kaufvertrag abgeschlossen hat und er die 35€ zu bezahlen hat- so ist ja auch. Und dann mal bei Ebay in den FAQ schauen ist bestimmt vermerkt was man da machen kann
Aber sehe es genauso - ich würde ihm auch die Hölle heiss machen - auch wenn es nur 35 # sind ;-) :king:
 
Bei Ebay melden, gibt ein Strike System. Nach 3 Strikes wird der Account geschlossen. Ich wurde auch mal gemeldet, ist mir unwissentlich vor 15 Jahre mal selber passiert.
 
Ruf am besten direkt beim Support an, die gehen idR recht flott dran und können dir bei deinem Anliegen am besten helfen ;)
 
Schreibe ihm erst mal, dass er einen bindenden Kaufvertrag mit dir eingegangen ist und du mit dem Rücktritt nicht einverstanden bist.

Wenn er den Kauf nach 4 Tagen immer noch nicht bezahlt hat, kannst du unter "Probleme klären" einen Fall gegen ihn eröffnen. Wenn er dann immer noch nicht bezahlt, wird es leider schwierig für dich... Du erhältst dann aber immerhin die Verkaufsprovision zurück und er bekommt eine weitere Verwarnung.
 
Danke für eure Antworten. Ich werde also erster die private Nachricht schreiben. Ich melde mich dann hier auf jeden Fall noch einmal in den nächsten Tagen.
 
Wurde das Rechtsgeschäft in Deutschland getätigt? Ist die Person, um die es hier geht, Minderjährig? Wenn Du beides mit ja beantworten kannst gilt folgendes: https://de.wikipedia.org/wiki/Geschäftsfähigkeit_(Deutschland)

...und deine Hasstiraden helfen an der Stelle überhaupt nicht weiter!


Wenn überhaupt, dann an Ebay Mitteilung machen und prüfen lassen. Ein Vertrag ist immer noch, nach dem BGB, eine beiderseitige Willenserklärung! Dir steht ja auch zu die Auktion jederzeit ohne Angabe von Gründen zu beenden.
Ergänzung ()

anyone23 schrieb:
Schreibe ihm erst mal, dass er einen bindenden Kaufvertrag mit dir eingegangen ist und du mit dem Rücktritt nicht einverstanden bist.

Das gilt nur, wenn es sich nicht um eine minderjährige Person handelt!
 
Wenn der Käufer keine Lust mehr hat, den Artikel zu kaufen, dann ist das so.

Stelle den Artikel erneut ein und fertig. EBay erstattet dir die Provision und gut ist.

Du kannst zivilrechtlich vorgehen und mit Anwalt auf den Abschluss des Kaufvertrages drängen.

Aber für 35 E bringt dich das höchstens in die K..... .


Also, momentan bist du wütend und sprichts von Hass, also schlafe eine Nacht darüber und hake das ab.

Du kannst bestimmt was besseres tuen, als deine Zeit für einen Spaßbieter zu verschwenden, oder?
 
Das Garantie-Symbol habe ich nicht. In der Artikel-Beschreibung steht auch:

Da Privatverkauf keine Garantie, Gewährleistung & Rücknahme.

In den Optionen habe ich außerdem "keine Rücksendung" ausgewählt.

Darf man als Minderjähriger überhaupt Ebay verwenden? Über das Konto der Eltern mit Erlaubnis vielleicht. Ich weiß es nicht. Das Alter ist ja auch nirgends vermerkt und da werde ich auch nicht nach fragen. Ich will auch wie gesagt nicht zu viel Zeit damit verschwenden.

Es handelt sich alles um innerhalb Deutschland. Ich werde jetzt auch nicht in der Nachricht vermerken, dass ich dem Nutzer das Leben zur Hölle machen werde, wenn er den Kaufvertrag bricht. Ich werde wie empfohlen schreiben, dass der Kaufvertrag eingegangen wurde, dass das Geld überwiesen werden muss und das ich mich ansonsten an Ebay wenden werde.
 
wär interessant ob ein anderes Angebot für das gleiche Produkt zufälligerweise gerade leicht günstiger im Angebot war, und der Anbieter dort dann zufälligerweise der Bieter bei Dir, der Deinen Preis hochgepusht hat

oder er brauchte einen Referenz Artikel weil er teuer verkaufen wollte, gabs nen Einstiegspreis bei Dir
 
Hag den Fall ab unter: "Bei Ebay sind nur Idioten" und stell den Artikel neu ein.
alles andere kostet dich nur Zeit und damit auch Geld.

Frag dich mal folgendes: Willst du wirklich mit solch einer Person einen Kaufvertrag eingehen?
Da sind doch Scherereien Vorprogrammiert.
Sei froh, dass du nicht mehr an ihn liefern musst!
 
Pitt_G. schrieb:
wär interessant ob ein anderes Angebot für das gleiche Produkt zufälligerweise gerade leicht günstiger im Angebot war, und der Anbieter dort dann zufälligerweise der Bieter bei Dir, der Deinen Preis hochgepusht hat

oder er brauchte einen Referenz Artikel weil er teuer verkaufen wollte, gabs nen Einstiegspreis bei Dir

Das ist in meinem Fall wie erwähnt ausgeschlossen. Aber ich will mich dafür jetzt auch nicht rechtfertigen, weil es nichts bringt. Zumal selbst wenn es so wäre, wie du es schreibt, ist es Betrug.
 
Jetzt ist folgende Nachricht angekommen, mit der sogar zugegeben wird, dass die erste Nachricht eine Lüge ist:

Sehr geehrter XY,
leider konnten wir aufgrung der Störungen am Computer rechtszeitig das Angebot ablehnen.
Wir bitten um Verständnis.
Mfg, XY


Soll das jetzt ein Schreibfehler sein ... "konnten wir (nicht)"? Und wer ist auf einmal "wir"?

Jetzt muss ich nachdenken, was ich darauf antworten soll, weil die Antwort, die ich bekommen habe, keinen Sinn ergibt. Entweder die Person ist total bescheuert, sehr jung, oder noch nicht lange in Deutschland integriert. Gegen den letzten Punkt habe ich nichts, aber ob das eine Entschuldigung für Fehlkäufe ist, glaube ich nicht.
 
lass es sein.
Manchmal bringt es einfach nichts, ein Dickkopf zu sein.....

was denkst du zu "gewinnen"???
 
Hast du eine Rechtsschutzversicherung? Dann kannst du ihm wenigstens ein wenig Angst machen, indem du ihm ein anwaltliches Schreiben zukommen lässt. Vor Gericht würde ich wegen 35 Euro dann allerdings nicht ziehen, aber eine Lektion könntest du ihm erteilen.

Vorher natürlich per PN ankündigen, dass du einen Anwalt einschalten wirst (siehe Abschluss eines gültigen Kaufvertrags). Dürfte ihn auch schon zum Schwitzen bringen, aber nur, wenn du es dann eben auch durchziehst, sonst stehst du doof da ;)
 
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