Probleme mit Caseking! Angeblich haben wir zerstörtes Mainboard eingeschickt

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Niedlich. Hast du mal eine Kopie der Rechnung da? Und nein, der Händler haftet weder für Fehler beim Zusammenbau noch für die Dummheit, das Board ohne Sockelschutz zu verschicken. Der Gegenbeweis kann anhand der Dokumaßnahmen in der Warenannahme angetreten werden: Paket auf, Sockelschutz nicht drin, Pins verbogen.
 
Ja, ja, ja !!!!

Nur übersiehst Du, dass der TE schon beim ersten Versand seine Gewährleistungsansprüche rechtmäsig gemacht geltend und seine diesbezügliche Pflichten erfüllt hatte ! Wenn der Händler dann diese Ansprüche durch unrechtmässige Rücksendung der reklamierten Ware nicht anerkennt, bleibt die Gefahr für alles Weitere bei ihm.

Und das der TE die Teile verbogen hat, behaupten der Händler und nun auch Du ! Was für ein Beweis soll das denn sein ? Werden Beweise im deutschen Recht jetzt durch schlichte Behauptungen ersetzt oder gilt künftig gar ein 'lex Rossi' oder ein 'lex Caseking' an Stelle des Bürgerlichen Gesetzbuches ?

Genauso gut könnte der Händler bei einem Versuch, die Komponenten zu trennen, die Beschädigung verursacht und sie dann an den TE zurückgeschickt haben, um seiner Haftung dafür zu entgehen - genau das gleiche, was er ja bekanntlich dem TE unterstellt !

Also: statt Recht und Gesetz sollen wohl nun wilde Spekualtionen künftig gelten !

Dem aber ist noch immer nicht so, sondern es gilt bei uns weiterhin, dass Sachverhalte zu beweisen sind. Und bei diesen Beweisen oder Gegenbeweisen hat nach derzeit geltendem Recht der Händler leider die Arschkarte - ist nun mal so, das mag man bedauern, aber die Gesetzeslage kann man dennoch nicht ändern.
 
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Es scheint Vollmond zu sein. Anders kann ich mir das Troll Verhalten einiger hier nicht mehr erklären.
 
de la Cruz schrieb:
Was für ein Beweis soll das denn sein ?

Meine Aussagen haben die identische "Beweiskraft" wie deine Behauptungen. Nämlich exakt Null. Und solange nicht per Urteil erwiesen ist, dass die Caseking-Regularien in Sachen Rücksendung gesetz- oder sittenwidrig sind, bleibt es auch dabei, deine Sicht der Dinge entwickelt keine Rechtskraft.
 
de la Cruz schrieb:
Dem aber ist noch immer nicht so, sondern es gilt bei uns weiterhin, dass Sachverhalte zu beweisen sind.

Genauso verhält es sich mit den Behauptungen die du hier wiederholt aufstellst - auch nach mehrmaligem Nachfragen bist du die Belege schuldig geblieben.
 
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Nein, ich habe weder das eine noch das andere (unbewiesen) behauptet, sondern auf die Gesetzeslage hingewiesen.

Du aber behauptest Unbewiesenes, nämlich dass der Händler Recht im REcht sei:

"Der Gegenbeweis kann anhand der Dokumaßnahmen in der Warenannahme angetreten werden: Paket auf, Sockelschutz nicht drin, Pins verbogen." obwohl der TE das Gegenteil behauptet und das auch angeblich beweisen kann !"


Es stellte sich deshalb die Frage, wieso die Behauptung des Händlers als Beweis betrachtest, die des TE aber nicht, der das Gegenteil behauptete ! Außerdem behauptest Du weiter, dass schon alleine der fehlende Sockelschutz den Händler entlasten würde; dabei könnte das Teil auch auf andere Weise ordnungsgemäß gepolstert werden, so dass die PIN nicht zu Schaden kämen !

Wie gesagt: Du machst Dir Deine eigenen auf schlichten Behauptungen bassierenden Gesetze und hälst die dann für die Wahrheit.

Und ob etwas Beweiskraft hat oder nicht, entscheidet letztlich nicht das Gericht ! Ein Gericht kann Beweise "nur" anerkennen, wobei Fehlurteile oder von der Beweislage losgelöste Urteile erstinstanzlich nicht selten sind.

Eines aber ist sicher: schliche Behauptungen sind eben keine Beweise !
 
Du behauptest hier trotzdem schon seitenweise ohne passende rechtliche Grundlagen zu nennen. Insbesondere der Paragraph das zusammen gekaufte Produkte als Einheit zu betrachten sind interessiert mich.
 
de la Cruz schrieb:
Es stellte sich deshalb die Frage, wieso die Behauptung des Händlers als Beweis betrachtest...
Ich gehe davon aus, dass Caseking nach eigener Aussage hier die Annahme einer Rücksendung gerichtsfest dokumentiert, bestenfalls mit einem Video, was ja auch dringend nötig zu sein scheint. Hat der TE das beim Versand auch gemacht?

Außerdem behauptest Du weiter, dass schon alleine der fehlende Sockelschutz den Händler entlasten würde; dabei könnte das Teil auch auf andere Weise ordnungsgemäß gepolstert werden, so dass die PIN nicht zu Schaden kämen !
Die Pin SIND verbogen, da hilft auch kein Konjunktiv mehr, ob das jetzt am fehlenden Sockelschutz oder am Unvermögen des TE lag, ist für die Sache unerheblich.

Wie gesagt: Du machst Dir Deine eigenen auf schlichten Behauptungen bassierenden Gesetze und hälst die dann für die Wahrheit.
Ich habe mir lediglich deine schlichten Behauptungen zum Vorbild genommen.

Du kannst es ruhig noch xmal schreiben und auch noch ymal versuchen, mich zu beleidigen, es ändert nichts daran, dass deine schlichten Behauptungen genauso wenig beweiskräftig sind, wie meine.

Alternativ könntest du auch einfach eine andere Meinung akzeptieren, so wie ich deine Meinung gelten lasse. Kann gut sein, dass ein Richter deiner Meinung folgen würde, kann aber auch sein, dass er es nicht tut.
 
Ich hatte da auch schon öfters Probleme mit, ist schon manchmal eine ziemliche Frickelei.
 
Macht es kurz. Wer kontaktiert einen Rechtsanwalt oder den Verbraucher Schutz der hier Stellung bezieht, ob der TE bei der ersten Sendung sich falsch verhalten hat oder nicht? Ich habe auf meiner Arbeitsstelle, das einigen meiner Kollegen gezeigt. Und alle sind sich einig, das der TE nicht falsch gehandelt hat.

Wenn es doch so sein sollte, dann liegt in DE bei einer menge von Leuten ein falsches Bild im Kopf vom Gewährleistung / Garantie Abwicklung im Online Handel vor.
 
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de la Cruz schrieb:
Hier also nochmal extra für Dich und für alle ähnlich begriffsstutzigen:
Fragt sich wer begriffsstutzig ist. Weder der Zusammenbau, noch der Abbau im Gewährleistungsfall wurde bezahlt.

Der Händler hatte die beiden Komponenten als ein Bundel verkauft, was zur Folge hat, dass er damit stillschweigend oder explizit zugesichert hat, dass beide Teile ordnugsgemäß zusammen funktionieren müssen; ist dies nicht der Fall, - und der TE behauptet, dass dies nicht der Fall war, - dann hat nach Gewährleistungsrecht der Händler das Gegenteil zu beweisen !

Rechtlich gesehen handelt es sich bei dem in diesem Fall bestehenden Gewährleistungsanspruch, sofern er nicht vom Händler durch einen Gegenbeweis entkräftet werden kann, um das < Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft > !
Dies kann durchaus korrekt sein, aber ich frage mich wo denn der Händler explizit zugesichert hat, das beides ohne Einschränkungen zusammen funktioniert.

Hab's geradeoben nochmal erklärt ! Der Sachverhalt gilt auch für Dich uneingeschränkt, da Du anscheinend auch nicht lesen oder verstehen konntest, was vorher schon ausführlich dargelegt war.
Wie oben schon, stellt sich eher die Frage wer hier nicht verstehen will.

Natürlich hat der Händler nicht den Zusammenbau verkauft; dafür haftet er auch nicht ! Und so eine Haftung hat auch keiner behauptet; Du redest also von Wolkenkuckucksheim !
Er haftet somit auch nicht für den Abbau und muss diesen daher auch nicht vornehmen. Warum sollte er das denn müssen?

Aber der Händler haftet dafür, dass die beiden Teile nach ordnungsgemässem Zusammenbau auch zusammen funktionieren ! Wie sollte man das oder das Gegenteil davon herausfinden können, wenn die Teile nicht zusammengebaut werden !
Der Händler müsste so oder so beides auseinandernehmen um zu prüfen ob mechanische Defekte (wie gebogene Pins) vorhanden sind.
Er kann es nicht einfach so testen. Denn dann könnten dessen Komponenten noch kaputt gehen.

Aber wenn sie ordnungsgemäß zusammengebaut sind und dann nicht funktionieren, dann haftet der Händler für das Funktionieren im zusammengebauten Zustand; deshalb durfte der TE die Produkte nämlich auch genau in dem Zustand, in welchem sie nicht funktionierten, nämlich im zusammengebauten Zustand, auch reklamieren und zurücksenden ! Ermuss nicht den Zustand, den er reklamieren will, wieder beseitigen, um ihn dann ert reklamieren zu können ! Was ist daran denn so schwer zu verstehen ?
Er muss es in den Zustand zurücksenden, indem er die Ware erhalten hat. Und das war unmontiert.

Und der Händler könnte bei unsachgeässem Zusammenbau seinen Gegenbeweis antreten, indem der eben den durch den TE erfolgten Zusammenbau als unsachgemäss nachwiese, falls dem so gewesen wäre!
Dies ist nicht möglich. Verbogene Pins sieht man erst wenn die CPU abmontiert ist. Der Händler kann so nicht nachweisen ob er oder der Kunde die Pins verbogen hat. Und aus genau diesem Grund nimmt der Händler das, völlig zurecht, so nicht an.
 
de la Cruz schrieb:
Der Händler hatte die beiden Komponenten als ein Bundel verkauft, was zur Folge hat, dass er damit stillschweigend oder explizit zugesichert hat, dass beide Teile ordnugsgemäß zusammen funktionieren müssen;
völliger schwachsinn und völlig an den haaren herbeigezogen.

wenn ich dir ein schwein und eine kuh als bundle verkaufe, sichere ich dir dann zu, dass beide zusammen funktionieren?
 
Immer verbogene Pins. Nehmt mal eine andere Sache, warum der TE das Board eingesendet haben könnte.

z.B das beim Board ein elektronisches Bauteil hochgegangen ist oder die CPU einen Schlag hat.

Weiter wer es auch interessant die Zeitspanne zwischen Einkauf und Reklamation zu wissen.

Wenn eine Person beim montieren sich das vermurkst, dann wer die Reklamation ziemlich schnell. Bei einen anderen Fall (elektronisches Bauteil) wäre das ein gewisse Zeit.

Im ganzen ein Garantiefall was über den Händler abgewickelt wird.
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@Noqil
Mache keine Vergleiche zu Dingen die nicht in einen Verhältnis stehen.

Das ganze Bundle könnte man auch als AufrüstKit sehen. Würde dann dein Satz noch immer stimmen?
 
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obz245 schrieb:
Das ganze Bundle könnte man auch als AufrüstKit sehen. Würde dann dein Satz noch immer stimmen?

Natürlich würde das noch stimmen. Der Käufer hat nicht für die Montage bezahlt. Die war nicht Teil des Kaufvertrags und die Demontage genauso wenig. Folglich sehe ich keinen Grund warum der Verkäufer die Demontage kostenlos durchführen und noch das Risiko dabei tragen sollte.

Ich frage mich eher wie man überhaupt auf die Idee kommt das montiert zu verschicken. Das sicher zu verpacken ist mehr Aufwand als die CPU abzunehmen.
 
Um mich auch mal kurz einzumischen.
Einfach mal schauen wie das bei Caseking funktioniert.

Da gibt es zum einen "Bundles", angeboten vom "King Mod Service". Dort erhält man vormontierte Mainboards mit RAM, CPU und Kühler.
zB: https://www.caseking.de/king-mod-oc-aufruest-bundle-white-asus-i5-6400-4-4ghz-63-sibu-041.html

Dort wird beispielsweise auch mit OC geworben.
Unten steht sogar in den Hinweisen, dass dabei schon die CPU montiert ist. Den Kühler muss der Kunde selbst montieren - das liegt sicherlich an den OC Einstellungen.

Nun zum Anliegen des TE, denn das ist nochmal was anderes, nämlich ein "King Kit"
https://www.caseking.de/king-kit-gigabyte-z97x-soc-intel-4790k-boxed-mbbu-249.html

Dort erhält man Hardware welche gut zusammenpasst bzw funktioniert. Man erhält 2 Produkte in eigener Verpackung, welche selbst montiert werden müssen. Es gibt keine Hinweise, wie zB bei den King Mod Service Produkten.

So, jetzt mal außen vor wieso es dann irgendwann nicht mehr funktionierte, steht fest, dass die Sockelabdeckung gefehlt hat und, dass Pins verbogen sind. Das ist die die Grundlage auf der hier diskutiert wird. Der TE beschuldigt Caseking dies als "Masche" zu benutzen, um keinen Ersatz zu liefern. Gegenthese: Der TE war sich über die verbogenen Pins bewusst und will nun trotzdem Ersatz.

Beweisen kann man weder noch, der wichtigste Fakt ist daher, dass die Abdeckung nicht vorhanden war und das Mainboard damit unsachgemäß verschickt wurde - das wurde seitens Caseking hier mehrfach so erklärt.

Dass es jetzt über 5 Seiten Diskussion und Beleidigung gibt, halte ich für ziemlich sinnfrei, da sich 1. der TE gar nicht mehr meldet, sicherlich auch gar nicht mitliest, und 2. das ganze mit Beitrag #14 hätte geschlossen werden können.

und schaut mal hier:
https://www.caseking.de/garantie-und-gewaehrleistung

unter "Abwicklung Ihrer Reklamation" Punkt 1. Da steht alles drin was den ganzen Thread ab Beitrag #14 unnötig macht.
 
Zuletzt bearbeitet:
Gutes Schlusswort.
(Wobei selbst das "steht fest, dass die Sockelabdeckung gefehlt hat und, dass Pins verbogen sind." eine Behauptung, kein erwiesener Fakt ist. ;))
Lösen können das nur die beiden Beteiligten.

Falls der TE noch etwas sachliches dazu fügen möchte, bei einem Moderator melden bitte.
 
Der Threaderöffner ließ mir die Nachricht zukommen, dass ihm "ohne Probleme das Board getauscht wurde. Da Gigabyte ein Boot Defekt festgestellt hat."

Desweiteren: "Insgesamt kann man einfach zu der Sache sagen das CaseKing bessere Kunden Hilfe / Anweisungen geben muss."

Selbst möchte er nichts mehr zur Sache weiter sagen.
 
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