Trotz Urlaub im Unternehmen gewesen - welche Möglichkeiten habe ich als Arbeitnehmer?

SonyXP

Lt. Commander
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Hallo liebe Community,

während meines Urlaubs wurde ich gebeten an zwei Tagen - aufgrund einer (für das Unternehmen) dringenden Situation - für etwa 3-4 Stunden (pro Tag) zur Arbeit zu kommen. In Anbetracht der Situation habe Loyalität vor persönliche Interessen gestellt.

Leider liefert mir Google keine eindeutigen Ergebnisse - die meisten Quellen behandeln die Thematik, trotz Urlaub andere, kleinere Tätigkeiten (z.B. eigener Glühweinstand in der Weihnachtszeit) aufzunehmen.

Oft heißt es "die Erholung sei so nicht gegeben" - was jeder aus menschlicher Sicht sicher nachvollziehen kann. Aber wie ist hier die rechtliche Lage? Hat ein Arbeitnehmer dann Anspruch auf zwei zusätzliche Urlaubstage, weil diese quasi "angebrochen" wurde, oder tatsächlich nur auf die geleisteten Stunden (im Sinne der Mehrarbeit)?

Über Eure Antworten (und sachliche Diskussion) freue ich mich jetzt schon!

Besten Dank im Voraus! :)
 
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Gefühlt würd ich sagen - Du hast nur Anrecht auf die 8 Std.
Sowas sollte man im Zweifelsfall besser vorher klären.

Weil zwingen den Urlaub zu unterbrechen kann Dich keiner.
Is es allerdings (wie Du schreibst) für das Unternehmen wichtig, dass Du anwesend bist, handelst Du im vorhinein bessere Konditionen aus.
Was hast Du denn mit dem Chef abgesprochen?

Diese "Unterbrechung" des Urlaubs wäre für mich nur gegeben, wärst Du auch im Urlaub.
Also ka Du bist ne Woche im Sauerland mit der Familie und der Chef ruft an ob Du an 2 Tagen je 4 Std in Duisburg arbeiten kommst.
 
U-L-T-R-A schrieb:
Diese "Unterbrechung" des Urlaubs wäre für mich nur gegeben, wärst Du auch im Urlaub.

Und wenn ich meinen Urlaub auf Balkonien in Duisburg verbringe ist das keine Unterbrechung? Bist du zufällig Arbeitgeber? :rolleyes:
 
Gefühlt würde ich sagen du hast Anspruch auf die Erstattung mindestens zweier voller Urlaubstage. Der Gesetzgeber sieht ganz klar vor, dass sich der Arbeitnehmer während seines Urlaubs erholen soll. Deswegen soll man seinen Urlaub ja auch möglichst zusammenhängend nehmen, damit sich überhaupt ein Erholungseffekt einstellen kann.

Die zwei Tage mit je 3-4 Stunden Arbeit waren eine Unterbrechung und Störung der Erholungszeit.

Möglicherweise spielt es auch eine Rolle wie lange der Urlaub ursprünglich geplant war. Wenn das eh nur ein langes Wochenende mit zwei Urlaubstagen war, zieht die obige Argumentation natürlich weniger, als wenn du einen dreiwöchigen Urlaub unterbrechen musstest.
 
U-L-T-R-A schrieb:
Diese "Unterbrechung" des Urlaubs wäre für mich nur gegeben, wärst Du auch im Urlaub.
Also ka Du bist ne Woche im Sauerland mit der Familie und der Chef ruft an ob Du an 2 Tagen je 4 Std in Duisburg arbeiten kommst.

So ein Käse - und wenn man mit dem Wohnwagen 3 Wochen vor der Firma kampiert. Urlaub ist Urlaub - egal wo.

@TE
Du konntest diese beiden Tage nicht so gestalten wie du wolltest und deiner Erholung dienlich sind, daher stehen dir beide Tage zu.
 
Nee ich bin kleines Rad im Getriebe :D

Wie gesagt das is ne gefühlsmässige Einschätzung - darum auch das Sauerlandbeispiel (hups ich hoffe der NSA Filter springt nicht an :evillol:)
Wenn Du auf Balkonien Urlaub machst is der Weg zur Arbeit der gleiche wie sonst auch.
Bist Du alleine ist auch kein anderer betroffen.

Am besten klärt man sowas immer vorher.
Ansonsten kann man sich mit sowas je nach Betrieb auch mal an die Gewerkschaft oder die IHK wenden.
 
U-L-T-R-A schrieb:
Wenn Du auf Balkonien Urlaub machst is der Weg zur Arbeit der gleiche wie sonst auch.
Bist Du alleine ist auch kein anderer betroffen.

Und wenn ich über dem Büro im gleichen Haus wohne, alleine meinen Urlaub in meiner Wohnung verbringe, dann ist dies eine Unterbrechung meines Urlaubs.
 
Wäre es nicht besser, erst einmal den Chef zu fragen? Jetzt schon die Pferde scheu machen bringt doch nicht viel.

Vielleicht kann man sich ja gütlich einigen.
 
Hallo zusammen :)

Vielen Dank für die zahlreichen Antworten - mein Vorgesetzter war in dem Zeitraum selbst im Urlaub, die Vertretung hat mich einberufen. Morgen habe ich eines meiner wöchentlichen Meetings und wollte mir einfach durch Erfahrung anderer (euch ;) ) eine Diskussionsgrundlage schaffen.

Man möchte doch vorbereitet in Gespräche hineingehen.

Eine Absprache war im Vorfeld leider nicht möglich - und, da derartige "Fälle" auch die absolute Ausnahme sind, gibt es bei uns auch keine entsprechende Regelung dafür. Sprich - Aushandlung / Einzelfallentscheidung, sofern es keine gesetzliche Regelung dafür gibt.
 
Als Berufskraftfahrer hatte ich dass früher sehr oft wenn ein Arbeitskollege plötzlich erkrankte oder ein hohes Arbeitsaufkommen existierte. Hatte damit nie Probleme, da ich hierzu immer eine Sonderregelung ausmachen konnte.

Das war noch ok wenn es sich um 2-3 Stunden Arbeit handelte. Jedoch hatte ich einmal auch den Fall da fragte man mich ob ich eine 2-3 Tages Tour machen würde, was ich gänzlich ablehnte, da ich mein Urlaub weiter haben wollte.

In der Regel war es bei mir immer besser sagen zu müssen, ich würde in Urlaub fahren, denn dann hatte ich auch auf Balkonien meine Ruhe.
 
kann ich gar nicht mehr zählen wie oft ich im Urlaub per Telefon, Mail oder sonst wie einspringen musste - da gab es nie was für.....

Für ganze Tage die ich zurück ins Büro kam im Urlaub, gab es wieder einen Tag Urlaub zurück.

Bei meinen Freunden die nicht im öffentlichen Dienst oder Beamte sind, ist das allgemein nichts besonderes.
 
da lob ich mir die IG Metall.
egal was der Urlaubsschein sagt, die Stempeluhr Zählt.
Den Urlaub gibt es Automatisch zurück.
 
Du hast deinem AG auch eine treue Pflicht, das heißt in dringenden betrieblichen fällen musst du in die Firma.

Zwecks dem verlorenen Urlaub würde ich einfach mal mit dem chef reden ob ich 1tag sonder Urlaub haben kann.
 
Sofern ich mein Diensthandy nicht mitnehmen muss (Arbeitsvertrag), dann muss ich keine Erreichbarkeit für den Chef im Urlaub sicherstellen (öAG und spezielle Berufsgruppen ausgenommen). Wenn ich nicht ans Telefon gehe, weiß ich nichts von Problemen in der Firma -> Treuepflicht nicht verletzt. Und das ist mein Ernst.

Der Chef kann ja gerne an meiner (Hotel)Tür klopfen, wenn er sie denn findet und ich nicht zufällig grade einkaufen/unterwegs bin.

P.S.: dringliche betriebliche Gründe sind eine extrem hohe Hürde. Da muss schon die Existenz des Unternehmens tatsächlich und akut bedroht sein, wenn nicht jetzt genau der eine AN erscheint. Auch Wasserrohrbrüche, Feuer etc kann reichen.
Ein Millionenverlust bei einem Unternehmen mit 100Mio Umsatz reicht i.d.R. nicht.

P.P.S.: Treuepflicht heißt auch, der AG plant reserven so, dass der AN seinen Urlaub nicht abbrechen/unterbrechen muss. Sonst sind zukünftig die Urlauber in der Planung von Vorgesetzten eine Art Cold StandBy.
 
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Habt Ihr ein Zeiterfassungssystem?

Dann buch die Stunden einfach rein.
Ich habe das mit meinem Teamleiter vor einiger Zeit mal so vereinbart, da es auch bei uns immer mal wieder vor kommt, dass Kollegen im Urlaub oder an freien Tagen angerufen werden müssen.
Es ist ja nun mal so, dass es in vielen Firmen inzwischen für die verschiedenen Teilbereiche nur noch einen wirklichen Spezialisten gibt.

Und wenn man an so einem Tag dann mehrere Stunden im Einsatz ist, dann wird so ein Urlaubstag halt rückwirkend storniert oder nen Gleittag hinten dran gehängt.

Wenn so etwas nicht möglich ist, dann sei ganz konsequent und im Urlaub nicht erreichbar.

Es hängt natürlich auch davon ab, wie fair der Arbeitgeber das Ganze insgesamt handhabt.
Wie Du mir, so ich Dir.
Habe ich z.B. die Möglichkeit, selber auch mal morgens anzurufen und ganz kurzfristig einen Gleittag zu nehmen, dann bin ich selber natürlich auch eher bereit, an einem freien Tag erreichbar zu sein und einzuspringen.
 
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Geben und nehmen, nimms mit ins Meeting, wenn weniger zu tun ist kriegst das bestimmt wieder, also wir haben ebenfalls Stempeluhren, und wenn du dich einstempelst kann das nicht mehr wirklich als Urlaub verbucht werden, wird schon schief gehen. ;)
 
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