Fernseher zurück geschickt - defekt beim Händler angekommen

Interessant zur Diskussion ist vllt auch noch § 357 Abs. 6 S. 3 BGB: Bei fehlender Postversandfähigkeit der Ware (zB Kühlschrank) muss der Unternehmer abholen und dadurch entstehende Kosten tragen (vgl. Bülow/Artz, Verbraucherprivatrecht, Rn. 189).
 
wow was hier für ne Diskussion entstanden ist aber dennoch danke für die vielen Antworten.

1. Philips 55 Zoll PFK6300 flacher (ca 4cm) LED TV

die Verpackung ist im Gegensatz zu anderen Fernsehern schon flach also so 14cm etwa.

der händler meinte der Fuss sei beschädigt und er wird versuchen es mit Philips zu klären. Muss noch fragen ob weitere Schäden entstanden sind, wollte halt das Gespräch so schnell wie möglich beenden weil mir schlecht geworden ist.

Das ich das Paket als brüchig deklarieren musste wusst ich nicht, muss man dann mehr zahlen?


Hätt ich gewusst dass ich den Rücktransport selber zahlen muss wäre das alles nicht passiert, dann hätt ich woanders bestellt. Alles weil mir 2-Seitiges Ambilight zu blöd war (mag keine halben Sachen)

hab mir gedacht gut zahlst halt die günstigste Variante für den versand und wenn du Pech hast die 150 Euro drauf weil nur bis 500 versichert (kaufpreis 599 + 49 versand + ca. 35 Euro zinsen)
 
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Atme mal tief durch.
Wenn nur der Fuß beschädigt ist, dann musst du wohl keine 700€ ersetzen.
Wahrscheinlich musst du sowieso gar nichts ersetzen. Ob die Originalverpackung ausreichend ist oder nicht kann man hier im Forum nicht wirklich beurteilen.
Woher weiß der Händler überhaupt, dass der Schaden beim Rücktransport entstanden ist? Hast du etwa unvorteilhafte Auskünfte gegeben...
 
Kronos60 schrieb:
Zumindest ich habe meinen LCD-Fernseher nur in der Originalverpackung geliefert bekommen und es war alles ok.
Genau das meine ich, Du liest die Beiträge nicht oder ignorierst die Fakten, weshalb es zu fruchtlosen Endlosdiskussionen kommt. Lies und verstehe Post #35, denn es kommt auf das Transportunternehmen an, welches Verpackung ausreichend ist!

Kronos60 schrieb:
Ja so ein Bullshit kommt immer wenn man selber keine Argumente mehr hat.....
Das ständige Wiederholen schon anhand der Bestimmtungen von Hermes wiederlegter Aussagen ist Bullshit, aber wenn man kene neuen Argumente hat, leiern manche eben ihre alten noch mal runter und blenden alles aus, was dagegen spricht.

Eisbrecher99 schrieb:
"Originalverpackung" ist per Definition die Verpackung, die vom Hersteller verwendet wurde.
Und der ist laut den Verpackungsvorschriften viele Transportunternehmen eben für den Versant von Einzelgeräten nicht ausreichend, siehe #35, dort habe ich sie zitiert. Möchte man keine Umverpackung drum rum oder Palette drunter machen, muss man eben ein Unternehmen wählen, welches eben diese Originalverpackung als ausreichend betrachtet und nicht eines, welches dann noch eine Umverpackung fordert.

uincom schrieb:
Wenn nur der Fuß beschädigt ist, dann musst du wohl keine 700€ ersetzen.
Eben, der Fuss dürfte billiger sein.
uincom schrieb:
Ob die Originalverpackung ausreichend ist oder nicht kann man hier im Forum nicht wirklich beurteilen.
Doch, das steht in den Transporbedingungen und die habe ich in #35 verlinkt und zum Teil zitiert. Für den Versand mit Hermes war nur der Karton der Originalverpackung eben nicht ausreichend und da mit Hermes transportiert wurde, ist auch nur das reveant. Ein Händler drauf nach gültiger Rechtslage übrigens gar nicht auf die Originalverpackung bestehen und ja, er trägt das Risko des Rücktransports, aber das entbindet des Absender, also den Kunden, eben nicht davor die Transportbedingungen einzuhalten wozu auch eine Verpackung gehört, die den Anforderungen genügt die das transportierende Unternehmen daran stellt.

Das ist bei einem Privatkauf auf eBay auch nicht anders, dort trägt der Käufer das Risiko des Transports, was den Verkäufer aber eben auch nicht aus seiner Pflicht entbindet die Waren transportgerecht zu verpacken und nur wenn das der Fall war und trotzdem Schäden aufgetreten sind, dann kommt dafür eben auch das Unternehmen auf, welches den Transport durchführt (von den einfachen Versandforem wie DHL Päcken mal abgesehen, was das nutzt ist aber selbst schuld), so wie es auch bei Verlust der Sendung entschädigt.
 
Zirkelschluss: Wann ist etwas ausreichend gut verpackt? Na wenn es nicht beschädigt wird beim Transport.
Abgesehen vom Zirkelschluss missachtest du, dass auch ordnungsgemäß verpackte Sachen beschädigt werden können.

Hermes kann in ihre AGBs schreiben was sie wollen. Das ist nicht relevant.
Ohne Bilder der Verpackung und genaueren Angaben kann das hier keiner beurteilen.
 
Seit wann sind die AGBs einer Firma nicht relevant, wenn man mit denen einen Vertrag abschliesst? Also bitte, auf der Basis is wohl nichts mehr relevant und alles wie man es möchte, aber so ist es im realen Leben nun einmal nicht. Wenn man meint die AGBs einer Firma wären missbräuchlich, steht es einem frei ggf. dagegen zu klagen und die Meinung der Richter dazu einzuholen, aber andernfalls sind die AGBs eben die Grundlage einer Geschäftsbeziehung zu dem Unternehmen, auch wenn diese nur in dem Versand eines Fernsehers besteht.
 
Die AGB betreffen ganz einfach nicht direkt das Verhältnis zwischen Käufer und Verkäufer, sondern nur diejenigen, mit denen man bezüglich des Transportes "einen Vertrag abschließt", wie du selbst so schön ausdrückst. Einen mittelbaren Einfluss würde ich aber nicht von vornherein ausschließen.

Daneben ist es dann auch noch so, dass man tatsächlich wissentlich einen Vertrag abschließen kann, von dem man der Meinung ist, dass bestimmte in ihm enthaltene Klauseln unwirksam sind, und muss sich an diesen auch nicht festhalten lassen. Man trägt lediglich das Risiko, dass im Streitfall ein Gericht die Klausel doch für wirksam erachtet.
 
Holt schrieb:
Seit wann sind die AGBs einer Firma nicht relevant, wenn man mit denen einen Vertrag abschliesst? Also bitte, auf der Basis is wohl nichts mehr relevant und alles wie man es möchte, aber so ist es im realen Leben nun einmal nicht. Wenn man meint die AGBs einer Firma wären missbräuchlich, steht es einem frei ggf. dagegen zu klagen und die Meinung der Richter dazu einzuholen, aber andernfalls sind die AGBs eben die Grundlage einer Geschäftsbeziehung zu dem Unternehmen, auch wenn diese nur in dem Versand eines Fernsehers besteht.


Einfach wtf. Wie kann man so wenig Ahnung haben und so überzeugt von sich selbst sein? Der Vorposter hat ja bereits einige Dinge klargestellt.
Im "realen Leben" gilt die ZPO. Und dein Vorschlag ist weder praktikabel noch möglich. Derjenige, der etwas vom anderen will, muss klagen. Wenn man meint die AGB einer Firma sind missbräuchlich, dann kann man sich freuen und tanzen. Das juckt keinen. Relevant wird das nur, wenn ich Geld von der Firma will oder sie von mir. Dann werden die AGB im Rahmen dieses Verlangens mitgeprüft - sofern sie relevant sind.
Aber in deinem realen Leben klagt man ja einfach so im luftleeren Raum gegen AGB Klauseln :freak:. Trägt einfach aus spaß das Prozessrisiko sowie vorläufig die Prozess- und Anwaltskosten.
 
Habe selbst vor etwa 3 Monate einen neuen 55 Zoll Fernseher geliefert bekommen.
Das Paket wurde ohne Palette geliefert.

Eine Palette ist nur eine Transporterleichterung und hat nichts mit einer Transportsicherung zu tun.
Die Teile sind bei der Größe nicht Grade leicht und auch wenn wir bei einem einmaligem Transport solch ein Paket mit zwei Mann tragen können müssen oft Fahrer solche große Pakte einzeln ausliefern. So können sie dann bezüglich der Palette dieses mit Hubwagen oder sonstiges versetzt werden ohne selbst Kraft anwenden zu müssen.

Der Fahrer könnte in so einem Fall auch die Palette wieder mitnehmen, macht dass normal nicht wenn es sich um eine Einwegs Palette handelt. Würde ja ggf. was kosten um sie entsorgen zu müssen, daher lässt man sie beim Kunden und man ist die Palette los.

Bei einem Transport muss auch die Ware selber gesichert werden, denn die Palette und genauso diese Plastikbänder sind nur Hilfsmitteln um Pakete in sich etwas fest zu machen, können jedoch bestimmte Kräfte während des Transport nicht aufnehmen. Daher muss in so einem Fall nicht die Palette bezüglich dem Transport fest gemacht werden, sondern die Ware die darauf steht.

Transportfehler die durch mangelnde Transportsicherung entstehen, z.B. in LKW umgekippt da nicht ausreichend befestigt wurde geht zu lasten des Transport Unternehmen und dass im vollem Umfang! Jedoch muss solch ein Schaden ersichtlich und ein Verschulden durch das Transportunternehmen nach gewissen werden.

Kenne dass all zu gut, da ich selbst 20 Jahre als Berufskraftfahrer tätig war.
 
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Die Möglichkeiten hier sind ja ziemlich groß mittlerweile. Einen Transportschaden hätte der Händler bei Übernahme normalerweise sehen müssen, einen eingedrückten Karton übernehm ich nicht ohne Schadensdokumentation (außer da befindet sich nur Kleidung o.ä. drin).

Da ja der Standfuß beschädigt ist und weder der Händler noch der Käufer die Ware vorher angesehen haben, kann ja der Schaden auch schon von vornherein bestanden haben. Der Händler macht hier mMn das richtige und klärt mit dem Hersteller ab ob hier eine Regulation möglich ist, immerhin hat der Händler auch Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Hersteller und es kann durchaus sein, dass der Schaden in seinen Bereich fällt.

Dann wäre die Sache für den TE erledigt.
 
auch sonnst ist es für den TE erledigt.

Transportrisiko liegt grundlegend beim Händler.
Käufer hat richtig verpackt (siehe Ausführungen IICARUS)
--> Käufer ist fein raus.
 
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hallo7 schrieb:
Da ja der Standfuß beschädigt ist...
Das muss ich jetzt übersehen haben, aber dass ist dann schon etwas komisch, denn ein Standfuß liegt normal dem Paket bei und wird nicht im Montiertem zustand ausgeliefert. Zumindest hatte ich noch nie Fernseher oder Monitore als LCD/LED wo der Standfuß schon mit dran war. Die musste ich immer selbst dran montieren.

Daher geht wohl der Händler von eigen Verschulden aus und nicht von einem Herstellerfehler, da ein Herstellerfehler ersichtlich wäre. Oder er hat ein Fernseher als Retoure bekommen, was vom Händler nicht geprüft wurde.

Im allgemeinem kann es auch alles sein, in dem der Händler ihm was in die Schuhe schieben möchte um nicht alles zurück zahlen zu müssen.
 
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Naja, gleichzeitig eben ungewöhnlich wenn der Standfuß durch einen Transportschaden beschädigt werden soll, der Rest aber überlebt, weil wie du sagst, dieser ja eigentlich extra liegt. Kann ja sein, dass der Fuß schon ab Werk kaputt war, kommt trotz aller QS immer wieder vor.
 
auch sonnst ist es für den TE erledigt.
ja, warum?
Weil der TE sich kurzfristig entschieden hat den bestellten Fernseher doch nicht zu nehmen und die Kosten auf den Händler zu übertragen. Die Werksverpackung verändert hat und in schwacher Originalverpackung OHNE vorgesehen Schutz versandt um Geld zu sparen und dadurch einen Defekt provoziert hat.

Ich sehe hier 100% Schuld des TE. Ganz davon abgesehen, mein 55" kam auch auf einer Palette. Was bedeutet das - gar nichts, denn jedes Gerät wird individuell verpackt, gerade in Zeiten von "frustfreier Verpackung" Jeder TV wird halt anders gesichert.
Einige werden montiert geliefert, andere nicht. Man kann hier nicht von "allgemein" auf diesen konkreten Fall schließen.
Wie der TE schon schrieb, sehr dünne Verpackung und TV kam auf Palette! Also vermutlich nur für den Versand mit Palette vorgesehen - der Händler macht ja keine Neuverpackung weil er gerne Geld ausgibt!

Was bleibt denn am Ende über, hat der Karton Schaden davon getragen, also eingerissen, Delle irgendwo? Wenn nein, liegt die Antwort auf der Hand, Verpackung zu leicht und eben nicht ausreichend.
War der Karton defekt, ist es selbstverständlich den Schaden beim Transporteur anzuzeigen - hat er nicht gemacht, seine Schuld!

Fragen über Fragen, keiner von uns kann hier abschließend klären wer im Recht ist allein weil viel zu viele Daten fehlen!

Persönliche Anmerkung, ich habe am Freitag einen Herd bestellt der per Spedition unterwegs ist. Ein besserer Herd der gleichen Marke war am Wochenende im Angebot bei einer anderen Firma. Das bedeutet aber nicht, dass ich jetzt einfach den bestellten Herd nicht annehme oder zurück gehen lasse. Ich würde mir wirklich wünschen das der ein oder andere mal etwas mehr Verantwortung für seine eigenen Entscheidungen übernimmt!
 
Lars_SHG schrieb:
Ich sehe hier 100% Schuld des TE. Ganz davon abgesehen, mein 55" kam auch auf einer Palette. Was bedeutet das - gar nichts, denn jedes Gerät wird individuell verpackt, gerade in Zeiten von "frustfreier Verpackung" Jeder TV wird halt anders gesichert.

....

Wie der TE schon schrieb, sehr dünne Verpackung und TV kam auf Palette! Also vermutlich nur für den Versand mit Palette vorgesehe
Kennst du dich mit Logistik und Transportsicherung aus? Denke eher nicht, denn sonst würdest du nicht solch ein Unsinn schreiben.

Die Palette ist nur ein Abstandshalter zum Boden, damit mit Hilfsmitteln wie z.B. einem Staple oder Hubwagen schwere Last bewegt werden kann. Solch eine Einwegpalette ist in der Struktur so schwach so dass sie Ihren Namen wirklich Ehre macht.

Mit einer Transportsicherung hat eine Palette rein gar nichts zu tun!!

Zumal solch ein Fernseher nicht nur in einem Karton geliefert wird, sondern in sich mit Styropor nochmals gepolstert wird. Nur in einem dünnen Karton wird wohl nicht der Fall gewesen sein und vor allem wie soll er ersehen haben wie gut dass ganze verpackt war oder wie alles innerhalb des Paketes gelagert und gepolstert war wenn er dass Paket ungeöffnet zurück geschickt haben will.... ?!
 
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Mal eine Frage als Einwurf, aber wenn der TE die Ware nicht als zerbrechlich deklariert hat (und das er das nicht getan hat, hat er gepostet - das wäre dann nämlich teurer gewesen), ist das dann nicht ein Verstoß gegen seine Sorgfaltspflicht?
 
@BernardSheyan Gibt es solch eine Deklaration bei Hermes, bei DHL z.B. gibts das gar nicht... und bei Hermes hab ich jetzt auch nichts gefunden.

Es ist eher so, dass der Händler einen offensichtlichen Schaden bei der Übernahme anzeigen muss, damit der Fahrer das dokumentiert. War das Paket äußerlich nicht beschädigt, bleib ich dabei, dass der Standfuß ab Werk kaputt war.
 
Doch, bei Hermes gibt es so einen Passus. In den AGB, Haftungssausschluß, Unterabsatz 6.4.2

Deri Einfachheit halber zitiere ich mal folgende Passage:
ein Bruch- bzw. Erschütterungsschaden vorliegt und eine zerbrechliche bzw. erschütterungsanfällige/- sensible Sendung nicht mit dem Vermerk „ZERBRECHLICH“ am Paket versehen ist und deren Innen- und Außenverpackung nicht in Entsprechung der gesetzlichen Bestimmungen im Hinblick auf das zu transportierende Sendungsgut dem Gewicht und der Eigenschaft der Ware entsprechend angepasst ist;

Wie allerdings der Fuß zerbrochen sein kann wenn der restliche Fernseher unbeschadet ist und das Paket nicht beschädigt wurde ist mir jetzt auch nicht klar
 
Bei der original Verpackung eines TVs steht sicher zerbrechlich bzw. das gesetzlich vorgesehene Warnzeichen drauf, keine Angst (grad bei mir nachgsehen, da steht allerhand drauf was man damit machen darf und nicht^^).

Als Versandoption steht es jedenfalls nicht zur Verfügung.

Und jetzt kommt eben der Passus, dass ein Kunde nicht dazu verpflichtet ist, die Sendung besser zu sichern als wie er sie bekommen hat, egal ob das dann den Versandrichtlinen entspricht oder nicht.
 
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hallo7 schrieb:
Es ist eher so, dass der Händler einen offensichtlichen Schaden bei der Übernahme anzeigen muss, damit der Fahrer das dokumentiert. War das Paket äußerlich nicht beschädigt, bleib ich dabei, dass der Standfuß ab Werk kaputt war.
Naja ich weiß nicht, bei einem Herstellerfehler könnte der Händler den Fuß oder den ganzen Fernseher mit dem Hersteller austauschen lassen und hätte kein Verlust. Ein Hersteller wird aber bei Fremdverschulden nichts ersetzen.

Der Kunde ist König, sagt aber nicht immer die Wahrheit und obwohl ich dem TS jetzt nichts unterstellen möchte kann es auch sein dass er den Fernseher doch ausgepackt und getestet hat und dann doch nicht behalten wollte. Denn wie soll er sonst behaupten können dass es sich nur um ein dünnen Karton handeln würde wenn er nichts ausgepackt hätte. Zumal ich auch die Palette behalten würde wenn ich ehe alles wieder zurück schicken möchte.

Ich habe auch mal eine Waschmaschine geliefert bekommen die auf einer Palette stand, was auch nicht ungewöhnlich ist bei dem Gewicht. Ich behalte sämtliches Verpackungsmaterial sofern ich mir nicht sicher bin die Ware auch wirklich behalten zu wollen.

Falls er doch den Fernseher ausgepackt und getestet haben könnte, könnte es auch sein dass er den Fuß nicht demontiert hat oder nicht richtig in Position mit bei gelegt hat. Denn ich kenne dass selbst, alles ausgepackt und dann ist man am grübeln wie alles zuvor gelagert und verpackt war.

Der Händler wird auch erkennen können wenn was ausgepackt wurde und nicht mehr im Original Zustand verpackt war. Keiner würde Neuware kaufen wo ersichtlich ist dass jemand anderes zuvor die Ware komplett ausgepackt hatte und zurück geschickt hatte. Da macht ein Händler dann Verlust, da er solch ein Gerät nur noch als B-Ware verkaufen kann.
 
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