Führerschein mit 17 - einige Fragen :)

MaveL88

Lt. Junior Grade
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Wie der Titel bereits vermuten lässt hab ich ich einige Fragen bezüglich des Führerscheins mit 17.
Ich werde ihn ca. ein halbes Jahr vor meinem 18. Bday haben (falls alles glatt läuft ;) ).
Jetzt meine Fragen.

1. Darf ich ohne Begleitung zu meinem Arbeitsplatz (Schule) mit dem Auto als 17 jähriger fahren?

2. Bekomm ich womöglich Spritgeld?

Wichtige Daten um die Fragen beantworten zu können:

Entfernung Heimatort zur Schule (map24.de): 27min Fahrtdauer, 20km - tatsächliche Werte 35min Fahrtdauer, 25km

Busverbindung: Entweder bin ich 1 Std vor Unterrichtsbeginn in der abgeschlossenen Schule oder ich komm 15min zuspät in den Unterricht. Fahrzeit mit dem Bus 60 min.
Nach dem Unterricht der meistes gegen 13.00, 14.00 oder 14.45 endet, muss ich 45 min bzw. 1 Std auf den Bus warten. (fährt zu jeder Std um .. .48).


3. Würde das rein theoretisch genehmigt, dürfte ich dann Mitschüler mit nach Haus nehmen, die im selben Ort wohnen?


Grüße Mavel;)
 
Ich danke dir für deine Antworten, ne Begründung wäre aber nicht schlecht. Eine Freundin von mir hat letztes Jahr die Schule besucht, wohnt nur 2 km von mir entfernt und hat Spritgeld bekommmen?! Wodrauf stützt du deine Aussagen?

Eine weitere Frage:
Wenn ich sowas anfragen/beantragen will, wo muss ich mich da melden? Straßenverkehrsamt, TÜV, Straßenzulassungsstelle?!
 
1. Bist du Germany oder Austria?
 
Und wie bringen mich deine Seiten jetzt weiter? Mich bringen sie jedenfalls kein Stück weiter.

P.s. habe gegoogelt.
 
1. Nein Steht so im Gesetz, Kannst nix machen. Außer eine Person mitnehmen mit der es erlaubt ist. [unten genannten Bedingungen] (Wobei die Person dann auch gleich selber fahren könnte :D )

2. Frag deine schule.
Aber welche schule ist so dämlich. Hat deine Freundin zufällig gearbeitet und das wurde vom Arbeitgeber bezahlt?
2a. Frag deinen Arbeitgeber

3. Türlich warum auch nicht. (vorausgesetzt du hast einen geeigneten Beifahrer)

PS Lesen hilft (nicht nur die Bilder ankucken)
in den Links von Heretik... steht alles was man wissen muss

(5) Die begleitende Person

1. muss das 30. Lebensjahr vollendet haben,
2. muss mindestens seit 5 Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B oder einer entsprechenden deutschen oder EU/EWR-Fahrerlaubnis sein, die während des Begleitens mitzuführen und zur Überwachung des Straßenverkehrs berechtigten Personen auf Verlangen auszuhändigen ist,
3. darf zum Zeitpunkt der Erteilung der Prüfungsbescheinigung nach Absatz 3 im Verkehrszentralregister mit nicht mehr als drei Punkten belastet sein.

Die Fahrerlaubnisbehörde hat bei Erteilung der Prüfungsbescheinigung nach Absatz 3 zu prüfen, ob diese Voraussetzungen vorliegen; sie hat die Auskunft nach Nummer 3 beim Verkehrszentralregister einzuholen.

(6) Die begleitende Person darf den Inhaber einr Prüfungsbescheingung nach Absatz 3 nicht begleiten, wenn sie

1. 0,25 mg/l oder mehr Alkohol in der Atemluft oder 0,5 Promille oder mehr Alkohol im Blut oder eine Alkoholmenge im Körper hat, die zu einer solchen Atem- oder Blutalkoholkonzentration führt,
2. unter der Wirkung eines in der Anlage zu § 24a des Straßenverkehrsgesetzes genannten berauschenden Mittels steht.

Eine Wirkung im Sinne des Satzes 1 Nr. 2 liegt vor, wenn eine in der Anlage zu § 24a des Straßenverkehrsgesetzes genannte Substanz im Blut nachgewiesen wird. Satz 1 Nr. 2 gilt nicht, wenn die Substanz aus der bestimmungsgemäßen Einnahme eines für einen konreten Krankheitsfall verschriebenen Arzneimittels herrührt.
 
Zuletzt bearbeitet:
bedenke aber, dass du die Beifahrer eintragen lassen musst und diese mindestens 30 Jahre altz sein müssen, 5 jahre den Führschein besitzen müssen und nicht mehr als 3 punkte in flensburg haben dürfen. D.h. du kannst nicht einfach den normalen führerschein machen und dann bevor du 18 bist mit beliebigen führerscheinbesitzern fahren. Dafür musst du den speziellen führerschein BF 17 machen, der bei der Fahrschule angegeben sein muss bei der anmeldung (so ist es zumindest in S-H)
 
Es gibt aber Leute, die eine Ausnahmegenehmigung bekommen und dann mit 17 alleine Auto fahren dürfen,
das geht aber nur wenn die Eltern den ganzen Tag arbeiten oder behindert sind etc.
 
Zahlst du die Fahrtkosten mit dem Bus zur Schule privat oder bekommst du die Fahrkarten von der Schule?

Bei mir auf der Schule (Gymnasium in NRW) gab es damals Mitschueler die sich die Jahreskarte fuer die (Schul)busse haben auszahlen lassen weil sie lieber mit dem Auto/Motorrad/Roller statt mit dem Bus fahren wollten. Das war fuer das ganze Schuljahr natuerlich immer ein recht knackiger Betrag. Das waere dann ggf. dein Spritgeld bzw ein Teil fuer deine Autokosten.
Also bei uns war das damals so moeglich, ich hab keine Ahnung ob das eine generelle Loesung war/ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
Das mit 17 geht (zur arbeit) aber nur eine bestimmte Strecke und wen das mit den Busen, Strassenbahnen , Zügen nicht zumutbar ist (zb wen die bahn eine riesigen umweg nimmt)
und auch nur zu bestimmten uhrzeiten
 
Die Ausnahmegenehmigung zieht aber sicher nicht wenn er eine Gute (Was ist schon 1 Stunde) Busverbindung hat.

Und darum bleibt es bei Poste 2 von F!o
 
Hier mal ein kleiner Ausschnitt einer Ausarbeitung, die auch das Thema 'Führerschein mit 17" behandelt:

4.1.4 Anforderungen an den Fahrerlaubnis-Bewerber
Folgenden Voraussetzungen müssen beim Fahrerlaubnis-Bewerber vorliegen:

- er darf die Führerscheinausbildung frühestens sechs Monate vor Vollendung des 17. Lebensjahres beginnen
- er darf an der theoretischen Prüfung frühestens drei Monate vor Vollendung des 17. Lebensjahres teilnehmen
- er darf an der praktischen Prüfung frühestens einen Monaten vor Vollendung des 17. Lebensjahres teilnehmen
- die Zustimmung des/der Erziehungsberechtigten bezüglich der Teilnahme an dem Modellversuch sowie an der Benennung der Begleitperson muss in schriftlicher Form vorliegen

4.1.5 Anforderungen an die Begleitperson
Folgende Voraussetzungen muss eine Begleitperson erfüllen:

- Begleitpersonen müssen das 30. Lebensjahr vollendet haben
- Begleitpersonen müssen mindestens fünf Jahre im Besitz einer Fahrerlaubnis der Klasse B oder BE sein
- Begleitpersonen dürfen zum Zeitpunkt der Erteilung der Prüfbescheinigung des Fahrerlaubnis-Bewerbers höchsten drei Punkte im Verkehrszentralregister des Kraftfahrt-Bundesamtes vorweisen.
- Eine Teilnahme an einer speziellen Schulung für Begleitpersonen und Fahranfänger, in der die Rollenverteilung beim „Begleiteten Fahren“ detailliert besprochen werden soll, ist keine Pflicht. Sie wird jedoch empfohlen.

4.1.6 Die Prüfbescheinigung
Wenn der Fahrerlaubnis-Bewerber die theoretische und praktische Prüfung bestanden hat, erhält er von der Fahrerlaubnisbehörde vorerst keinen Führerschein, sondern eine Prüfbescheinigung. Sollte er zum Zeitpunkt des Bestehens der Prüfung das 17. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, so erhält er diese Prüfbescheinigung erst mit Vollendung des 17. Lebensjahres. Die Aushändigung der Prüfbescheinigung ist gleichzeitig die Erlangung der Fahrerlaubnis mit der Auflage der Begleitung. Diese ist nur für das Inland gültig.

Mit Vollendung des 18. Lebensjahres entfällt die Auflage der Begleitung. Die Prüfbescheinigung dient bis zu drei Monaten nach der Vollendung des 18. Lebensjahres als Nachweis der Fahrerlaubnis. Innerhalb dieser Frist kann der Fahranfänger die Aushändigung eines Führerscheins beantragen.

4.1.7 Bedingungen während des begleiteten Fahrens
Folgende Bedingungen werden an den Fahranfänger während des begleiteten Fahrens gestellt:
- bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres darf der Fahranfänger nur mit Anwesenheit einer Begleitperson ein Kraftfahrzeug der Klasse B oder BE führen
- die Begleitperson muss in der Prüfbescheinigung eingetragen sein (die Eintragung mehrerer Begleitpersonen ist möglich)
- die Prüfbescheinigung sowie ein Ausweis sind während der Fahrt mitzuführen und auf Verlangen einer zur Überwachung des Straßenverkehrs berechtigten Person auszuhändigen

Folgende Bedingungen werden während des begleiteten Fahrens an die Begleitpersonen gestellt:
- sie soll den Fahranfänger vor Antritt der Fahrt und während des Führens des Fahrzeuges ausschließlich als Ansprechpartner zur Verfügung stehen um ihm Sicherheit beim Führen eines Kraftfahrzeuges zu vermitteln
- hierzu soll die Begleitperson dem Fahranfänger Rat erteilen und Hinweise geben
der Atemalkoholwert darf nicht 0,25 mg/l oder mehr, bzw. der Blutalkoholwert 0,5 Promille oder mehr betragen
- sie darf nicht unter dem Einfluss eines der in § 24a StVG aufgeführten Rauschmittel stehen (Ausnahme: im konkreten Krankheitsfall ärztlich verschriebenes Mittel)
- die Begleitperson muss während der Fahrt ebenfalls den Führerschein mitführen und auf Verlangen einer zur Überwachung des Straßenverkehrs berechtigten Person aushändigen
- die Begleitperson darf kein Fahrverbot haben
- der Begleitperson darf die Fahrerlaubnis nicht entzogen worden sein


Da müsste eigentlich alles drin stehen, was du über das Thema wissen solltest. Das sollte allerdings auch alles Teil der Fahrausbildung sein. Wenn dein Fahrlehrer dir das nicht beibringt, würde ich mir einen anderen suchen...
 
MaveL88 schrieb:
1. Darf ich ohne Begleitung zu meinem Arbeitsplatz (Schule) mit dem Auto als 17 jähriger fahren?
nur, wenn du einen passenden Antrag eingereicht hast, der auch genehmigt wurde
MaveL88 schrieb:
2. Bekomm ich womöglich Spritgeld?
von Schule zu Schule unterschiedlich
Wichtige Daten um die Fragen beantworten zu können:

MaveL88 schrieb:
3. Würde das rein theoretisch genehmigt, dürfte ich dann Mitschüler mit nach Haus nehmen, die im selben Ort wohnen?
erkundige dich da am besten beim straßenverkehrsamt
 
Also ich habe jetzt beim Straßenverkehrsamt mal angerufen. Es besteht die Möglichkeit mit 17 Jahre mit dem PKW zur Arbeit zu fahren. Diese Erlaubnis wird allerdings nur in außergewöhnlichen Fällen erteilt. Da die zuständige Person nicht im Haus war, werde ich demnächst nochmal anrufen und werde euch unterrichten wie es gelaufen ist ;).

Grüße MaveL
 
In Sachen alleine zur Arbeit/Schule fahren:

Das hat eigentlich nichts mit dem sogenannten "Führerschein mit 17" zu tun. Ausnahmegenehmigungen wurden auch schon vor Einführung des Modellversuchs 'Begleitetes Fahren' ausgestellt. Das ist allerdings mit sehr starken Auflagen verbunden, die sich jedoch von Ausnahmegenehmigung zu Ausnahmegenehmigung stark unterscheiden können (deshalb gibt es ja auch keine generelle Erlaubnis.

Solche Ausnahmegenehmigungen stehen dem Modellversuch 'Begleitetes Fahren' eigentlich entgegen. Denn schließlich soll durch die Begleitung ja von Anfang an ein ruhiges, sicheres und regelkonformes Fahren des Fahranfängers bewirkt werden. Aus diesem Grund werden Ausnahmegenehmigungen gott-sei-dank auch sehr selten ausgestellt und auch nur, wenn wirklich absolut zwingende Gründe vorliegen.

Da du bisher auch immer ohne eigenes Auto zur Schule gekommen bist, gehe ich mal davon aus, daß es dir zukünftig auch möglich sein wird. Also schmink dir eine Ausnahmegenehmigung schon mal ab!
 
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