Hi,
ich hab bei meiner Steuererklärung von 2008 ein kleines Problem und hoffe, ihr könnt mir weiter helfen.
Von Januar bis September hatte ich eine art Soziales Jahr zur Berufsfindung und ab September ging es dann mit meiner Ausbildung los.
So, jetzt muss ich die Steuererklärung machen und hab keinen Plan, wie ich die beiden jetzt zusammen fassen soll.
Es geht auch größtenteils um die Fahrtkosten, da beide Arbeitsplätze in verschiedenen Städten waren. Kann ich jetzt 2 Steuererklärungen machen (für jeden Arbeitsplatz eine), oder muss ich jetzt beide Arbeitsplätze zusammen zählen?
google spuckt leider nichts brauchbares aus.
Thema: 2 Steuererklärungen möglich?
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24.05.2009, 17:57 #1
2 Steuererklärungen möglich?
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24.05.2009, 18:22 #2Lt. Junior Grade
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AW: 2 Steuererklärungen möglich?
Die erste Frage ist, hast du überhaupt Steuern gezahlt.
Dann gibt es natürlich Software, mit der du deine Daten eingeben kannst, da wirst du dann die Möglichkeit haben beides entsprechend einzugeben. Ansonsten gibt es auch Vereine zu Lohnsteuerhilfe die dich da kostenlos beraten/ ir helfen werden.
Gruß
MarkusQ6700 G0 @ 463*8 =3700 Mhz@1,5v, 55°C QuadPrime(wakü); 2x2048MB G.Skill DDR2 1000MHz 2x1024MB G.Skill DDR2 1000MHz ; Palit 285GTX 2GB; Asus P5Q Deluxe P45; Vista Ultimate x64
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24.05.2009, 18:26 #3
AW: 2 Steuererklärungen möglich?
das wird alles in einer angegeben, nutze einfach wie bereits erwähnt einfach eine Software dazu....
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24.05.2009, 18:27 #4Lt. Commander
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Es ist möglich mehrere, verschiedene Arbeitsstätten anzugeben.
Im Steuerformular sind dazu bereits, wenn ich mich recht entsinne, zwei Zeilen vorgegeben.
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24.05.2009, 18:31 #5Commander
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AW: 2 Steuererklärungen möglich?
Kannst ja einfach mal die Elster-Software probieren, CD gibts kostenlos im Finanzamt oder kannst dir das auch problemlos runterladen.
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24.05.2009, 18:55 #6
AW: 2 Steuererklärungen möglich?
Hast du in dem Zeitraum überhaupt steuern bezahlt? Ansonsten kannst du ja auch nichts absetzen oder bin ich grad falsch?
Da gibts doch den Grundfreibetrag von 7200 oder so um den dreh (im Jahr, netto) wenn du drunter liegst. Zahlst du ja keine Steuern und kannst somit auch keine zurück bekommen.Geändert von foox (24.05.2009 um 18:58 Uhr)
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24.05.2009, 19:00 #7
AW: 2 Steuererklärungen möglich?
Es _kann_ auch durchaus Sinn machen, eine Steuererklärung abzugeben, wenn man keine Steuern gezahlt hat. Stichwort Verlustvortrag....
Und @topic:
Keine zwei Erklärungen, sondern in einer zusammenfassen. In der anlage N gibt es für die Wbk ausreichen POlatz, ansonste hilft auch eine selbstgeschriebene Anlage, da sind die Sachbearbeiter auch nicht böse drüber.
Gruß
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24.05.2009, 19:01 #8
AW: 2 Steuererklärungen möglich?
Selbstverständlich kann man verschiedene Arbeitsstätten angeben. Vor allem wenn man auf eigene Kosten
fahren muß (Montagearbeiter usw.) Auch verschiedene Arbeitgeber sind möglich.
Das Steuerformular sieht dieses standardmäßig nicht vor, aber man kann Zusatzblätter mit einreichen.
Steuersoftware berücksichtigt dieses und druckt entsprechende Blätter mit aus. Fazit: Eine Erkärung
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24.05.2009, 19:07 #9
AW: 2 Steuererklärungen möglich?
@SirGrabbe.
Aber wie weit kann man denn den Verlustvortrag mitnehmen?
Kann er jetzt 3 Jahre lang eine Erklärung machen ohne Steuer zu zahlen.. Die Werbungskosten angeben und wenn er dann Steuern zahlt die Verlustvorträge verrechnen lassen?
Sorry für Offtopic^^
Und habe in meinem vorherigen Post vergessen, ich denke auch nur eine Steuererklärung
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24.05.2009, 20:19 #10
AW: 2 Steuererklärungen möglich?
Laseria - Wir gravieren (fast) alles!
Wer keine Infos gibt, braucht auch keine zu erwarten.
Never Change a running System!
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25.05.2009, 06:49 #11
AW: 2 Steuererklärungen möglich?
Verlust bedeutet mehr Ausgaben wie Einnahmen! , also einen echten Verlust .
Deine Fahrtkosten sind keine Werbungskosten, da Du ja kein Arbeitseinkommen hattest.
Du befindest Dich noch in der Ausbildung und demenstprechend sind die steuerlichen Regelungen anzuwenden.
Kosten für die erstmalige Berufsausbildung können ab 2004 nur noch bis zu 4.000 EUR als Sonderausgaben abgesetzt werden (§10 Abs. 1 Nr. 7 EStG). Bislang waren solche Kosten als Werbungskosten absetzbar. Dies hat zur Folge, dass sich eine steuerliche Auswirkung nur noch ergibt, wenn andere positive Einkünfte vorliegen ( z.B. Arbeitslohn, Vermietungs- / Kapitaleinkünfte)
...
Der Abzug der Aufwendungen bei einer ersten Berufsausbildung wirkt sich steuerlich (bei dem Auszubildenden) nur aus, wenn auch Einkünfte (das müssen keine aus nichtselbständiger Arbeit sein) vorhanden sind. Oder: Ohne eigene Einkünfte läuft der Sonderausgabenabzug bei dem Steuerpflichtigen ins Leere.
Auf die Schnelle sehe ich für Dich bei den obigen Angaben keine Möglichkeit Dir einen Verlustvortrag zu sichern bzw. den Sinn eine Steuererklärung abzugeben, Du wirst nichts zurückerhalten und bist auch nicht verpflichtet eine Steuerklärung abzugeben, sofern Du nicht weitere Einnahmen hattest.Geändert von ThomasK_7 (25.05.2009 um 06:52 Uhr) Grund: was ergänzt

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