Steuererklärung bei Untervermietung ?

tripple0010

Cadet 1st Year
Registriert
März 2023
Beiträge
9
Hallo Zusammen,

ich bin etwas überfordert mit dem allgemeinen Thema Steuern insbesondere in Zusammenhang mit Untermieteinnahmen. ( Sowas wird oder wurde mir leider ABSOLUT GANICHT in der Schule oder von sonst wo übermittelt )

Wie oder was muss in der Steuererklärung/Einkommenssteuer angegeben oder beachtet werden, wenn mein einziges Einkommen mein normaler Arbeitnehmer- lohn ist und ich zusätzlich einen Kumpel zur Untermiete bei mir wohnen lasse, der mir monatlich einen vereinbarten Festbetrag von 250€ als Kaltmiete überweist. Es gab eine Einigung auf Verzicht der Betriebskosten für Strom, Gas und Wasser. ( Ich übernehme Sie Komplett, da er nur bedingt in der Stadt ist und erst dann bei mir übernachtet )

Weitere Details:

  • unbefristeter Vertrag
  • er ist als Untermieter auf meine Wohnung gemeldet
  • Mietwohnung ( ich bin Hauptmieter )
  • Keine Mehrkosten zu Untervermietung von meiner Seite aus ( die 250€ sind quasi rein gewinn für mich )


Ich bedanke mich schonmal im voraus für Aufschlussreiche Antworten :)
 
Ein Forum ist der falsche Ort für ne Steuerberatung ;)

Nur soviel "die 250€ sind quasi rein gewinn für mich"

Das würde dem Steueramt so gefallen - die 250€ sind deine Einnahmen, nicht zwangsläufig dein Reingewinn ;)
Nicht die Wertbungskosten vergessen, z.B. die anteiligen Mietkosten aus deinem Hauptmietvertrag runtergebrochen auf die untervermietete Nutzfläche ...
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Mickey Cohen
Wenn ein 'richtiger' Steuerberater zu teuer ist, kannst Du es ja mal bei der Lohnsteuerhilfe versuchen.
 
tripple0010 schrieb:
... einen Kumpel zur Untermiete bei mir wohnen lasse, der mir monatlich einen vereinbarten Festbetrag von 250€ als Kaltmiete überweist ...
Kann es einfachheithalber sein, dass ihr Beide ein verliebtes Pärchen seid? Er ist bei Dir eingezogen und beteiligt sich einfach nur an den Kosten?
 
Das ist keine Studenten-WG, wir leben in einer eheähnliche polygamischen Lebensgemeinschaft :D
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: knoxxi
tripple0010 schrieb:
Ich bedanke mich schonmal im voraus für Aufschlussreiche Antworten :)

Ich würde das gar nicht angeben.
Du sammelst ja praktisch nur die Miete von ihm ein und leitest sie dann an deinen Vermieter weiter.

Mehr als ein Durchlaufender Posten ist das nicht.
 
MichaelBer schrieb:
Mehr als ein Durchlaufender Posten ist das nicht.
Wie kommst du darauf, wenn die Mietzahlung mehr oder weniger 1zu1 bei ihm bleibt?
 
Das ist eine Steuerrechtsfrage, ob das nun Einnahmen aus Untervermietung sind, weil man nur selber im Mietvertrag steht, oder ob man sich als WG die Miete der Wohnung teilt.
 
Incanus schrieb:
Das ist eine Steuerrechtsfrage
Und das ist genau der Punkt des TE 🙂
Was ihn im Zweifel wenn eh nur ein Steuerberater verraten kann.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Incanus
MichaelBer schrieb:
Mehr als ein Durchlaufender Posten ist das nicht.
Keine Rechtsberatung, aber das ist definitiv falsch, denn dein Untermieter hat keinen Vertrag mit deinem Vermieter. Es sind also deine Einnahmen, eine Nichtangabe bei der Steuererklärung ist m.M.n. Steuerhinterziehung. Evtl. findest du ja genug Kosten, so dass die Einnahme durch Ausgaben wieder verschwindet? Z.B. kann man als Vermieter Haushaltsnahe Dienstleistungen zu 100% und nicht nur zu 20% absetzen (Handwerkerkosten etc.).
 
Zurück
Oben