2 Fragen als Vermieter von Wohneigentum zur Steuererklärung

lolpi13

Cadet 4th Year
Registriert
März 2010
Beiträge
90
Guten Abend zusammen,

wie der Betreff es bereits vorahnen lässt, habe ich zwei Fragen als Vermieter von Wohneigentum mit Hinblick auf die damit verbundenen abzusetzenden Kosten in der Steuererklärung.

Sachverhalt 1)
Ich habe mich bereits durch mehrere Seiten durchgelesen. Und wenn ich es richtig verstanden habe, kann bzw. muss ich ja unter den Einnahmen sowohl die reine Kaltmiete, als auch die Betriebskostenabrechnungen hinterlegen.
Beispiel: Ich erhalte eine monatliche Überweisung von 800 € von der Mieterin auf mein Konto - inklusive Betriebskostenabrechnung.
Für das Jahr 2022 wären das dann Gesamteinnahmen von 9600 € (800€x12 Monate), die in der Anlage V hinterlegt werden.

Jetzt meine ich gelesen & verstanden zu haben, dass ich (auch) die umlagefähigen Kosten aus der Betriebskostenabrechnung (wie z.B. Heizkosten, Wasser, Müllabfuhr etc.) gleichzeitig auch als Werbungskosten hinterlegen kann, obwohl ich sie ja parallel auch als Einnahme angegeben und durch den Mieter als Vorauszahlung erhalten habe. Ist das von mir richtig verstanden?

Sachverhalt 2)
Handwerkerkosten werden ja bis zu 20% vom gesamten Rechnungsbetrag berücksichtigt.
Beispiel: Ich habe eine Handwerkerrechnung über eine Reparatur erhalten, und muss ihm jetzt 2000 € bezahlen (ohne Material).
Nach meinem Verständnis kann ich ja in dem Fall 20 % von 2000 €, also 400 €, in der Steuererklärung ansetzen und dadurch meine Steuerlast mindern.
Jetzt zur Frage: Wenn ich damit richtig liege, muss ich bei MeinElster den reellen Betrag von 2000 € hinterlegen und das Finanzamt rechnet die 20% eigenständig ab. Oder wird von mir erwartet die Regelungen zu kennen und die Beträge eigenständig zu berechnen?


Ich danke euch vielmals fürs Lesen & Helfen.

MfG
Lolpi13
 
lolpi13 schrieb:
Jetzt meine ich gelesen & verstanden zu haben, dass ich (auch) die umlagefähigen Kosten aus der Betriebskostenabrechnung (wie z.B. Heizkosten, Wasser, Müllabfuhr etc.) gleichzeitig auch als Werbungskosten hinterlegen kann
Wo bitte hast du das gelesen?
 
zu 1. richtig
zu 2. falsch, die 20% betreffen nur das selbst genutzte Wohneigentum, bei vermieteten Wohneigentum darfst du Erhaltungsaufwendungen zu 100% absetzen, größere Posten auf bis zu 5 Jahre aufteilen
 
Steuerlich wird bei V/V immer brutto abgerechnet. Alle Einnahmen minus alle abzugsfähigen Ausgaben (keine Tilgungsleistungen auf Kredite). AfA nicht vergessen als kalkulatorische Kostenposition.
Am besten kaufst Du Dir ein Grundsatzbuch über Steuerrecht bei V/V.
Da ändert sich normalerweise nicht viel jedes Jahr.

zu 2. die Summe ist flexibel und abhängig von der Einnahmenhöhe, der Steuergesetzgeber ist vage und formuliert lediglich "größere Aufwendungen dürfen auf bis zu 5 Jahre verteilt werden".
In der Praxis beanstanden mir bekannte Finanzämter keine Kostenaufteilung bis zur Minimierung der Steuerlast auf 0 für das laufende Jahr.
Auch hier hilft ein gutes Steuerbuch enorm bei der Entscheidungsfindung.
Die preiswerten Steuersoftwaren haben zwar gute Programmhilfen, gehen aber weniger auf das Thema steuerliche Optimierung ein, sondern mehr auf das richtige Auffüllen der Formulare.
 
Das werde ich machen, vielen Dank!
Mit der AfA habe ich mich auch bereits auseinandergesetzt und sie mit angesetzt.

Zum Verständnis zu 1)
Brutto heißt ja, alle Einnahmen inkl. Nebenkosten.
Dadurch das sie mir ja dann anfangs als Einnahme berechnet werden und daraus auch meine Steuerlast, müssen sie ja dann im gleichen Zuge als abzugsfähige Kosten berücksichtigt werden, da dieses Geld Theoretisch nicht bei mir bleibt, sondern Damit ja die laufenden Kosten bezahlt werden. Kann man das so richtig zusammenfassen?

P.S.
Kannst du ein gutes Buch empfehlen ?
 
zu 1. richtig

Meine empfehlenswerten Bücher dazu sind im Moment im Handel vergriffen.
Aber so viel falsch machen kann man mit Produkten der Konkurrenz auch nicht.
Nimm eines bis 30 Euro, mehr muss man nicht ausgeben.
Meine haben immer <20 Euro gekostet.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: lolpi13
Zurück
Oben