Abschreibung neue HD

Don_2020

Lt. Commander
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Für meinen Bestands-PC benötige ich eine neue (größere) Festplatte.
Kann ich diese in einem Jahr Abschreiben oder muss ich die Ausgabe auf mehrere Jahre verteilen?
Geplant ist die Anschaffung einer Toschiba Cloud-Scale MG10; 20 TB; Festplatte.

Es gibt da eine Bedingung:
Die Computerhardware ist nur unter der Bedingung für die einjährige Nutzungsdauer begünstigt, wenn sie entsprechend der Kennzeichnungspflicht des Herstellers den EU-Anforderungen der umweltgerechten Gestaltung von Computern und Computerservern entspricht (ABl. L 175 vom 27.6.2013, S. 13, Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 617/2013 der Kommission vom 26.6.2013 zur Durchführung der Richtlinie 2009/125/EG des Europäischen Parlaments und des Rates).

Fällt die HD unter diese Bedingung?
 
Stellst du diese Frage(n) nicht besser deinem Steuerberater / deiner Steuerberaterin?
 
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Da die HDD nicht eigenständig nutzbar ist, wird sie nicht selbst aktiviert, daher auch nicht abgeschrieben. Da es ein Ersatz für eine bereits vorhandene ist, würde ich sie als Aufwand für Instandhaltung von Hard- und Software ( Konto 6495 SKR04) buchen. Zur Absicherung der genauen Umstände, siehe Post hier drüber ;-)
 
Meines Wissens nach war es in der Vergangenheit auf drei Jahre ausgerichtet. Seit 2022 wurde jedoch eine Änderung für die AfA vorgenommen, sodass du diese im Anschaffungsjahr geltend machen kannst. Den Tipp mit der Absprache nit dem Steuerberater solltest du jedoch trotzdem wahrnehmen.
 
Ich denke, das die genannte Platte nicht unter die Vergünstigung lt. BMF- Schreiben fällt, da explizit nur externe Speicher aufgezählt sind.
Daraus folgt, dass nur Nachaktivierung bw. Erhaltungsaufwand in Frage kommt.
 
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