Arbeitszeitgesetz und Rufbereitschaft

#.kFk

Fleet Admiral
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Hallo liebes Forum,

ich hätte mal eine kleine Frage zum Arbeitsschutz in Verbindung mit Rufbereitschaft. So wirklich schlau werde ich nicht aus den Sachen, welche ich im Netz dazu gefunden habe. Vllt. kann mir wer auf die Sprünge helfen.


Ich nehme das ganze einfach fix aus einem Realbeispiel von letztens durch :

1.Ich habe Frühschicht + Rufbereitschaft im Anschluss. Es ist Freitag ... ich gehe nach 8h Arbeitszeit 14.30Uhr in den Feierabend.
2. Das Bereitschaftstelefon klingelt gegen 21 Uhr und ich muss in die Firma. (wir kriegen pauschal 3h für den Einsatz, auch wenns schneller geht)
3. Am darauffolgenden morgen gegen 4 Uhr das gleiche Spiel und ich muss nochmal rein.

In diesem Szenario halte ich weder die Maximalarbeitszeit von 10h/Tag ein, noch die 11h Ruhepause.

Ist das ganze so überhaupt mit dem Arbeitsrecht vereinbar?
Wenn nicht, was könnte man Ändern? Ich kann das Telefon ja schlecht einfach klingeln lassen wenn ich noch keine 11h Pause hatte ^^

Vielen Dank schonmal :)

grüße
 
Ist es. Deine Ruhezeit endet um 15Uhr.
Die geleisteten Stunden sind Überstunden.
 
Es ist tatsächlich relativ simpel:

In dem Moment wo die Rufbereitschaft vom AG ausgelöst wurde, zählt die Rufbereitschaft als reguläre Arbeitszeit, was dann wie du schon richtig erkannt hast die 10h/d überschreitet. Davon darf in Ausnahmefällen abgewichen werden, aber nur wenn durch einen Ausgleich ein Durchschnittswert in beispielsweise der betreffenden Woche erreicht wird, bei dem die Höchstarbeitszeit nicht überschritten wird.

Von der Ruhepause darf gar nicht abgewichen werden, sie beginnt dann zu laufen sobald du deine letzte Tätigkeit vollendet hast, also nach dem Ende deines Einsatzes durch die Rufbereitschaft und nicht nach dem Ende deiner regulären Arbeitszeit.
 
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The_waron schrieb:
Von der Ruhepause darf gar nicht abgewichen werden, sie beginnt dann zu laufen sobald du deine letzte Tätigkeit vollendet hast, also nach dem Ende deines Einsatzes durch die Rufbereitschaft und nicht nach dem Ende deiner regulären Arbeitszeit.
Aber zieht sich das mit der Ruhezeit dann nicht ewig hin? Zählt die Arbeitszeit für einen Arbeitstag solange man keine 11h Pause hatte?

Freitag Feierabend ==> 21 Uhr Einsatz Bereitschaft - keine 11h Pause. Müssen die 11h also wieder von vorn beginnen.

Samstag früh um 4 bis 7 Uhr Einsatz Bereitschaft, wieder keine 11h Pause also beginnen die erneut von vorn?!
Insofern würde meine Ruhezeit doch erst am Samstag um ca. 16Uhr enden? Was ist jetzt wenn vorher wieder was ist und man z.b. Samstag Mittag nochmal rein muss?

Wenn ich dann auf dem Weg in die Firma einen Unfall baue kommt nicht die BG hinterher und sagt:
"Sie haben aber ihre Ruhezeiten nicht eingehalten, hier haben sie 0€ :)" ?


mfg
 
Zuletzt bearbeitet:
#.kFk schrieb:
Aber zieht sich das mit der Ruhezeit dann nicht ewig hin? Zählt die Arbeitszeit für einen Arbeitstag solange man keine 11h Pause hatte?
Der Sinn der Ruhezeit ist es ja das du Ruhe bekommst, darum fängt diese von neu an nach deiner aktivierten Rufbereitschaft. Umgekehrt würde es ja sonst bedeuten das Überstunden/Rufbereitschaft das Gesetz schlicht aushebeln könnte.

#.kFk schrieb:
Freitag Feierabend ==> 21 Uhr Einsatz Bereitschaft - keine 11h Pause. Müssen die 11h also wieder von vorn beginnen.

Samstag früh um 4 Einsatz Bereitschaft, wieder keine 11h Pause also beginnen die erneut von vorn?!
Insofern würde ich meine Ruhezeit doch erst am Samstag um ca. 15Uhr enden? Was ist jetzt wenn vorher wieder was ist und man z.b. Samstag Mittag nochmal rein muss?

Wenn ich dann auf dem Weg in die Firma einen Unfall baue kommt nicht die BG hinterher und sagt:
"Sie haben aber ihre Ruhezeiten nicht eingehalten, hier haben sie 0€ :)" ?


mfg
Darum gibt es die vorgeschriebene Ruhezeit, damit Arbeitnehmer nicht völlig übermüdet fahrlässige Dinge tun, dass das leider in der Praxis bei bestimmten Berufen nicht eingehalten wird, ist kein Geheimnis.

Für die Einhaltung der Arbeitszeitgesetze ist grundsätzlich der AG verantwortlich, nicht du, aber: Das kann von Fall zu Fall sehr spezifisch sein und wird dann genau beleuchtet, dafür müssten dann alle Details und die genauen Umstände bekannt sein von dem betreffenden Ereignis und der Vorgeschichte, das jedoch könnte nur fachgerecht dann ein Anwalt wirklich beantworten.
 
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The_waron schrieb:
Von der Ruhepause darf gar nicht abgewichen werden, sie beginnt dann zu laufen sobald du deine letzte Tätigkeit vollendet hast, also nach dem Ende deines Einsatzes durch die Rufbereitschaft und nicht nach dem Ende deiner regulären Arbeitszeit.
Hm. Und muss von der Ruhepause zwischen dem Schichtende um 14.30 und dem Einsatz um 21 Uhr abgewichen werden?
Stehe irgendwie aufm Schlauch.
 
Ich verstehe die Frage nicht wirklich, es wurde nicht abgewichen, sondern die Ruhepause wurde unterbrochen und damit beginnt sie von neu bzw. stellt erstmal einen Verstoß gegen das Arbeitszeitgesetz dar.

Es gibt Ausnahmen davon, die aber recht genau geregelt sind, so können in Krankenhäusern die Ruhezeiten auf maximal 5.5 Stunden gekürzt werden während der Rufbereitschaft, jedoch müssen diese Kürzungen wieder zeitnah ausgeglichen werden.

Dass das in der Praxis oftmals alles andere als Buchstabengetreu umgesetzt wird, ist eine andere Seite.
 
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Ok, d.h. also eig. wenn die Ruhezeit grundlegend nicht unterbrochen werden sollte/darf

.... müsste man seinen Bereitschaftsdienst erst 11h nach Schichtende starten, damit das quasi ausgeschlossen ist? Oder geht man im Prinzip davon aus, dass man so selten innerhalb dieser 11h kontaktiert wird, dass es noch unter den passus "Ausnahmefall" zählt?

Da liegen Regeln und Praxis ja auch wieder weit auseinander, aber eig. müsste man es so machen oder?!

mfg
 
Moment, du hast von Rufbereitschaft geredet, nicht von Bereitschaftsdienst:

Rufbereitschaft: Du bist z.B. Zuhause, aber erreichbar, dir ist nicht konkret vorgeschrieben wo du dich aufhalten musst und kannst die Zeit frei gestalten > das ist keine Arbeitszeit solange du nicht gerufen wirst und zählt dann solange als Ruhepause mit.

Bereitschaftsdienst: Dir wird von deinem AG konkret vorgeschrieben wo du zu sein hast, damit du im Fall der Fälle die Arbeit aufnimmst > das ist in jedem Fall Arbeitszeit bezüglich der Bewertung zur Ruhepause.
 
Ok sorry für das Begriffs Wirrwarr :)

Es ist Rufbereitschaft, das ist keine Arbeitszeit, solange ich nicht gerufen werde, das ist auch klar.
Aber dennoch bleibt ja eig. das "Problem", dass man die Ruhezeit nicht einhalten kann wenn jemand innerhalb von 11h nach meiner Arbeitszeit anruft.

mfg
 
Naja, du musst dann am nächsten Tag später anfangen, damit du die Ruhezeit einhalten kannst. Wenn du bis 4 Uhr einen Bereitschaftsfall hattest, dann darfst du erst 11 Stunden später wieder regulär arbeiten -> also um 15 Uhr. Dabei zählt die tatsächliche Arbeitszeit bzw. fangen die 11 Stunden an zu zählen, wenn du wieder zu Hause bist. Was der Arbeitgeber an Mehrstunden verrechnet ist irrelevant. Ich nehme mal an die "pauschal" 3h gelten nur für kürzere Einsätze, denn sonst ist das natürlich auch nicht erlaubt.

Es gibt ein paar Branchen die Sonderregelungen haben, das kann man ohne weitere Information nicht beurteilen.
 
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