Erfassung des Personalausweises bei Bareinzahlungen "Mandatory" ?

F

Faultier

Gast
Ist die Erfassung des Personalausweises durch die Bank auch bei Beträgen unter 1000,00 Euro mitlerweile Gesetzliche zur Pflicht geworden wenn Ich ohne Bankkonto auf ein fremdes Konto von Dritten überweisen will, oder existiert diese Bagatelgrenze weiterhin ??

Die Sparkasse eben hat sich absolut Quer gestellt dies ohne Perso Erfassung durch zu führen so das Ich wieder unvollendeter Taten und stark angesäuert gegangen bin.

Falls dies weiterhin in der Kulanz des Institutes liegt bitte Ich um die Nennung Datenrechtlich freundlichere Institute :)
 
Da der Satz dort oben irgendwie ziemlich wirr formuliert ist, mal die Rückfrage.

Du bist ohne ein Konto bei der Sparkasse zu besitzen dorthin gegangen und wolltest Bargeld direkt an ein x-beliebiges Konto überweisen? Und das ganze Anonym?
 
Ich kann dir gerade nicht den Link schicken, aber such mal nach der EU-Verordnung zum Geldtransfer (GTVO). Die wurde am 26 Juni 17 angepasst und der Wert wurde von über 1000€ auf ab 1 Cent geändert.
 
Ja. Nach dem neuen Geldwäschegesetz vom 26. Juni 2017 ist das Obligatorisch. Und laut diesem Gesetz darf der Ausweis sogar vollständig digital erfasst und muss fünf Jahre archiviert werden. Das gilt für alle "Verpflichteten" und alles, was mit Geldtransfer zu tun hat. Also Glücksspielanbieter, Bareinlagen auf fremde Konten, Kapitalbildende Versicherungen, Investments, Immobilliardarlehen usw.
Das Gesetz dient der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.
Wir / ich habe damit beruflich zu ebenfalls zu tun, da das Unternehmen, für das ich arbeite laut Gesetz ebenfalls ein "Verpflichteter" ist.
 
@ayngush:

Jaein. Seit der Reform von Juni 2017 ist es jetzt dem Ausweisinhaber freigestellt, ob er selbst dazu einwilligt, dass der Personalausweis bzw die Daten kopiert werden dürfen. Davor war das ja generell noch rechtswidrig, da es keinen statthaften Grund gab, warum man Ausweisdokumente kopieren sollte.
 
Nein, es ist ihm nicht freigestellt. Es gibt eine Archivierungspflicht und die funktioniert nur mit vollständigen Kopien.
Im GwG heißt es dazu

Soweit zur Überprüfung der Identität einer natürlichen
Person Dokumente nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer
1 oder 4 vorgelegt oder zur Überprüfung der Identität
einer juristischen Person Unterlagen nach § 12 Absatz
2 vorgelegt oder soweit Dokumente, die aufgrund
einer Rechtsverordnung nach § 12 Absatz 3 bestimmt
sind, vorgelegt oder herangezogen werden, haben die
Verpflichteten das Recht und die Pflicht, vollständige
Kopien dieser Dokumente oder Unterlagen anzufertigen
oder sie vollständig optisch digitalisiert zu erfassen.

"Dokumente nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1" beschreibt dabei einen Personalausweis oder Reisepass. (eines gültigen amtlichen Ausweises, der ein Lichtbild des Inhabers enthält und mit dem die Pass- und Ausweispflicht im Inland erfüllt wird)

Wenn der Kunde dazu nicht einwilligt, dann darf das, was da Angeboten oder Abgeschlossen werden soll nicht durchgeführt werden.

Siehe dazu: https://www.bundesfinanzministerium...scherichtlinie.pdf?__blob=publicationFile&v=8
Die §§2, 8, 10, 11, 12
 
Danke also keine Option mehr diskret Käufe auf Rechnung oder per Vorkasse zu begleichen.
 
Das ist ja auch der Sinn der Sache.
 
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Phear schrieb:
Ich kann dir gerade nicht den Link schicken, aber such mal nach der EU-Verordnung zum Geldtransfer (GTVO). Die wurde am 26 Juni 17 angepasst und der Wert wurde von über 1000€ auf ab 1 Cent geändert.
Mich interessiert das Thema. Vielleicht kann mir jemand helfen. Zu dieser EU-Verordnung wurde im Chat-Verlauf ein Link gepostet. Ich finde da aber weiterhin die 1000 Euro Grenze oder überlese ich da was? Verlangen die Banken mittlerweile bei Bar-Überweisung und nicht vorhandenen Geschäftsbeziehung immer den Perso oder den Reisepass? Sind Sie dazu nun gesetzlich verpflichtet? Ich habe zwar etwas zur Archivierungspflicht gefunden aber bezieht sich das nicht nur auf Beträge ab 1.000 EUR?
 
Warum sollte man bei Einzahlung auf ein Fremdes Konto das nicht tun? Die Kontaktdaten sind das einzige, falls der Begünstigte die Einzahlung ablehnt. Ich kann das Problem den Perso da zu Zeigen nicht nachvollziehen.
 
Faultier schrieb:
Danke also keine Option mehr diskret Käufe auf Rechnung oder per Vorkasse zu begleichen.
Hä? Ich verstehe es gerade nicht so ganz. Was hat das mit diskret oder nicht diskret zu tun. Ist doch OK, dass das nachvollziehbar ist. Jeder möchte doch wissen, woher und wohin Geldflüsse kommen. Stell Dir vor, Du musst erklären, woher das Geld kommt, als Zahlungsempfänger. Das kannst Du gar nicht. Und man möchte doch auch nachvollziehen können, ob Geld tatsächlich beim richtigen Empfänger angekommen ist.
Mal von Geldwäschefragen ganz losgelöst.

Ich finde es eher selten, dass heutzutage Bareinzahlungen auf einem Fremdkonto erfolgen. Da hat die Bank schon aus nachvollziehbaren Gründen ein Interesse, das auch nachvollziehen zu können.
 
Wenn man Geld waschen will ist es blöd wenn nachvollziehbar ist wo das Geld her kommt
 
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