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Fastmail Erfahrungen
- Ersteller Micha785
- Erstellt am
Belies dich mal zu den Datenschutzrechten in Australien. Dagegen sind die USA noch gut aufgestellt 😅Fastmail ist ein E-Mail-Hosting-Unternehmen mit Sitz in Melbourne, Australien.
Kryss
Commander
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- 2.598
Warum keinen deutschen Anbieter unterstützen?
https://de.wikipedia.org/wiki/Posteo
Bin dort seit paar Jahren und kann die uneingeschränkt weiterempfehlen.
vg Chris
https://de.wikipedia.org/wiki/Posteo
Bin dort seit paar Jahren und kann die uneingeschränkt weiterempfehlen.
vg Chris
Nilson
Grand Admiral
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- Dez. 2008
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- 25.134
Wenn du einen Bezahl-Mailanbieter mit Datenschutz willst, dann würde ich eher bei den deutschen Anbietern bleiben. Da gibt es dann auch deutschen Datenschutz. maibox.org und posteo wäre da mit die bekanntesten. Wenn du was außerhalb von DE oder der EU suchst, dann ggf. noch protonmail aus der Schweiz.
0x8100
Admiral
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die haben sie übrigens nicht so mit dem datenschutz.Nilson schrieb:Schweiz
Brati23
Lt. Commander
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Beziehst du dich auf: "Ein bloßer Terrorverdacht reicht damit bereits aus, um in Präventivgewahrsam genommen zu werden."?0x8100 schrieb:haben sie übrigens nicht so mit dem datenschutz.
Also erst Verdacht DANN genauer schauen ohne Gericht.
Ist das in DEU anders?
Edit: Und folgendes ist sicher auch ein rein Schweizerisches Problem:
"Wenn Strafverfolgungsbehörden also einen Türöffner suchen, um auf den Fernmeldeverkehr beziehungsweise abgespeicherte Daten zuzugreifen, so werden sie diesen auch finden."
Ich finde den Artikel nicht sehr objektiv geschrieben
Zuletzt bearbeitet:
0x8100
Admiral
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nein, gewahrsam interessiert mich nicht, wenn ich nur einen onlinedienst wie protonmail nutzen will und nicht in die schweiz einreise. es geht eher um:Brati23 schrieb:Beziehst du dich auf: "Ein bloßer Terrorverdacht reicht damit bereits aus, um in Präventivgewahrsam genommen zu werden."?
die hürde ist in der schweiz nochmal niedriger als in de wenn es um die aufhebung des datenschutzes geht.So ordnet dessen Abs. 1 an, dass in Datenverarbeitungssysteme eingedrungen werden kann, um dort ein Abfangen von Informationen zu ermöglichen.
In welchen Fällen dies möglich sein soll, regelt wiederum Art. 269 der Schweizer StPO. Die dort erwähnten Straftaten beziehen sich insbesondere auf Tötungsdelikte, schwerere Delikte gegen Leib und Leben und sogar typische Eigentumsdelikte wie Diebstahl oder Unterschlagung, aber auch bei Staatsschutzdelikten - wenig verwunderlich, gilt dieser Bereich als der Legitimationsgrund für eine invasive Überwachung schlechthin.
Brati23
Lt. Commander
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Ja ok. Wenn du also vor hast in der Schweiz zu stehlen, jemanden zu verprügeln oder Geld zu unterschlagen.. Nimm keinen Schweizer Mailanbieter denn DANACH könntest du überwacht werden.
Ich habe übrigens gegen die Gesetzesänderung gestimmt. Direkter Demokratie sei dank auch wenns nichts gebracht hat Bin also schon bei dir dass es eine Verschlechterung ist wenn falsch angewandt.
Wir habens aber trotzdem mit dem Datenschutz.
Ich habe übrigens gegen die Gesetzesänderung gestimmt. Direkter Demokratie sei dank auch wenns nichts gebracht hat Bin also schon bei dir dass es eine Verschlechterung ist wenn falsch angewandt.
Wir habens aber trotzdem mit dem Datenschutz.
0x8100
Admiral
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nicht vorhaben, es genügt schon nur in den verdacht zu kommen. wäre ja nicht das erste mal, dass es eine simple namensverwechslung gab. und schon steht dein gesamtes postfach offen.Brati23 schrieb:Wenn du also vor hast in der Schweiz zu stehlen, jemanden zu verprügeln oder Geld zu unterschlagen.. Nimm keinen Schweizer Mailanbieter denn DANACH könntest du überwacht werden.
aber gut, dass du dagegen gestimmt hast 👍
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