Fragen zum Mietrecht; Betriebskosten - Kaution - tec

theblade

Commodore
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Hi Leute.

Ich will aus meiner erst neuen Wohnung (MV läuft ab 01.11.) wieder ausziehen weil es nur stunk mit Hauswart und Vermieter gibt.
Erst wurde mir eine Garage / stellplatz zugesichert nun nicht mehr, bei Schadenmeldungen -die ich beei Übergabe leider nicht gesehen habe- wird sich aufgeregt etc.

mMn ist das kein tragbarer Zustand und wenn das nach 1 Monat schon ärger gibt was soll das erst nachher werden :freak: .

Ich habe 2 Kaltmieten als Kaution hinterlegt und für Nov und Dez habe ich Miete + NK bezahlt.

Da es die gesetzliche Kündigungsfrist von 3 Monaten gibt muss ich heute kündigen um ende Febr fristegerecht aus dem Vertrag zu sein.

Da ich bisher nicht in der Wohnung war und kein Verbrauch angefallen ist (ausgenommen ein paar tropfen wasser) stehen alle Zählerstände wie bei übergabe am 01.11.

1. Sollte ich kein Nachmieter finden genügt es dann nur noch die Kaltmiete für Jan und Febr zu bezahlen?
2. kann ich gar verlangen das die Kaution dafür genommen wird?
3. Ich finde alleine die Betriebskosten für Nov+Dez (2x á 100€) sind schon genügen um die kosten für jan+febr zu decken!?


Wer kennt sich aus? Danke euch
 
1. Nein. Wie kommst du darauf? Woher soll der Vermieter wissen was du in der Wohnung machst und auf die Nebenkostenvorauszahlung verzichten?

2. Nein. Wie kommst du darauf? Woher soll der Vermieter wissen wie du die Wohnung verlässt? Ausserdem kann der Vermieter die Kaution bis zu 6 (?) Monate behalten um evtl. vom Nachmieter gemeldete und durch dich verursachte Schäden beheben zu lassen und Nebenkosten Nachzahlungen auszugleichen.

3. Nein. Siehe 1.

Wg. Garage oder Stellpaltz - was sagt der Mietvertrag dazu? Gibt es einen zweiten Vertrag für das Objekt?
 
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meine Antworten habe ich eingefügt

Benzer schrieb:
1. Nein. Wie kommst du darauf? Woher soll der Vermieter wissen was du in der Wohnung machst und auf die Nebenkostenvorauszahlung verzichten?

weil ich gar nicht in der Wohnung bin und so schnell wie möglich die Abnahme machen will.

2. Nein. Wie kommst du darauf? Woher soll der Vermieter wissen wie du die Wohnung verlässt? Ausserdem kann der Vermieter die Kaution bis zu 6 (?) Monate behalten um evtl. vom Nachmieter gemeldete und durch dich verursachte Schäden beheben zu lassen und Nebenkosten Nachzahlungen auszugleichen.

Die Wohnung wird so verlassen wie ich diese übernommen habe. Selbst die Schäden die ich gemeldet habe werden ja nichtmal beseitigt -_-.

Und welche NK? Es ist ja keinerlei Verbrauch enstanden die sich anhand der Zählerständer vom Übernahmeprotokoll entnehmen lassen ...


3. Nein. Siehe 1.

Wg. Garage oder Stellpaltz - was sagt der Mietvertrag dazu? Gibt es einen zweiten Vertrag für das Objekt?

Hier gibt es nur mündliche Absprachen
 
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Vertrag ist Vertrag, du bekommst die zuviel gezahlten Kosten ja nach Abrechnung wieder, aber du kannst nicht einfach Zahlungen einbehalten, weil du der Meinung bist, dass es richtig ist.
 
methadron schrieb:
Vertrag ist Vertrag, du bekommst die zuviel gezahlten Kosten ja nach Abrechnung wieder, aber du kannst nicht einfach Zahlungen einbehalten, weil du der Meinung bist, dass es richtig ist.

wie lange darf ein Vermieter sich mit der Abrechnung zeit lassen? so wie ich bisher gelesen habe kann man den Vermieter separat zur zeitnahen Abrechnung auffordern?

edit: aber die Kaution darf man zurückverlangen - abzgl einer Pauschale die der V einbehalten darf?!
 
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theblade schrieb:
1. Sollte ich kein Nachmieter finden genügt es dann nur noch die Kaltmiete für Jan und Febr zu bezahlen?

Auch wenn du einen Nachmieter hast kommst du lange nicht aus deinem Vertrag raus. In jedem Fall gilt die vertraglische Kündigungsfrist.

Ebenfalls musst du die vertraglich festgelegten Kosten bei Fälligkeit begleichen, auch die Nebenkosten.

Du hast alledings den Anspruch auf eine Nebenkostenabrechnung und daraus auf eventuelle/wahrscheinliche Rückzahlungen.
(sofern du keine Nebenkostenpauschale hast, in dem Fall kannst du m.W.n. nur auf Kulanz hoffen)

In den Nebenkosten stecken aber auch allgemeine Ausgaben/Verbräuche wie beispielsweise Hausstrom für Treppenbeleuchtung oder Müllgebühren. diese wirst du in jedem Fall bezahlen müssen.

2. kann ich gar verlangen das die Kaution dafür genommen wird?

Nein. Die Kaution darf nicht querverrechnet werden.


3. Ich finde alleine die Betriebskosten für Nov+Dez (2x á 100€) sind schon genügen um die kosten für jan+febr zu decken!?

Das ist vermutlich richtig, trotzdem wirst du diese Abschläge erst bezahlen müssen und nach der Nebenkostenabrechnung dann zurückverlangen können.
 
Bzgl. der Schäden könntest Du eventuell sogar ein Problem bekommen, denn im Übergabeprotokoll, welches Du unterschrieben hast, wird ggf. drin stehen, dass es keine Schäden gibt.

Ein eventuelles Guthaben aus den Vorauszahlungen wirst Du zurückerhalten, nachdem die Betriebskostenabrechnung 2013 (betrifft Deine Vorauszahlungen bis Dezember), die man als Mieter oft erst im Herbst des nächsten Jahres bekommt (gesetzlich muss sie bis zum Ende des folgenden Jahres vorliegen) bzw. 2014 (betrifft Deine Vorauszahlungen für den kommenden Januar und Februar) erstellt wurde.

Vollständig kannst Du die Betriebskosten auf keinen Fall zurückerhalten, denn es sind ja nicht nur Heizkosten drin enthalten, sondern auch allgemeine Betriebskosten, die auf alle Mieter umgelegt werden (Müllabfuhr, Straßenreinigung, Winterdienst, Gärtner, Treppenhausreinigung, Kabelanschluss, Fahrstuhlwartung etc.pp.)

Bei der Kaution kommt es ggf. auch darauf an, was in Deinem Mietvertrag steht.
Auf jeden Fall kannst Du sie nicht vor Ende des Mietverhältnisses zurückerhalten.
Nach Übergabe der Wohnung ohne Beanstandung - im Übergabeprotokoll festhalten - wird sie dann idR fällig.

Wenn man sich mit seinem Vermieter gut versteht und tatsächlich vorzeitig auszieht, kann man natürlich eventuell eine Wohnungsübergabe vorzeitig vereinbaren, was durchaus im Interesse des Vermieters sein kann, aber natürlich keine vorzeitige Beendigung des Vertagsverhältnisses bedeutet.
 
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hamju63 schrieb:
Bzgl. der Schäden könntest Du eventuell sogar ein Problem bekommen, denn im Übergabeprotokoll, welches Du unterschrieben hast, wird ggf. drin stehen, dass es keine Schäden gibt.

Das stimmt nicht ganz. Wenn er die Schäden umgehend nach Schlüsselübergabe nachträglich und nachweislich angmeldet hat, sieht die Sache besser aus. Niemand kann bei einem Besichtigungstermin alle Schäden sofort sehen. Abgesehen vom offensichtlichen.
 
My Name Nobody schrieb:
Das stimmt nicht ganz. Wenn er die Schäden umgehend nach Schlüsselübergabe nachträglich und nachweislich angmeldet hat, sieht die Sache besser aus. Niemand kann bei einem Besichtigungstermin alle Schäden sofort sehen. Abgesehen vom offensichtlichen.


Da hast Du natürlich Recht.
Wobei ich insgesamt nicht so ganz verstehe, warum das dann gleich dazu führt, die Wohnung sofort zu kündigen, denn eigentlich ist das ein relativ normaler Vorgang (auch die Tatsache, dass der Vermieter das natürlich nicht so dolle findet)
Aber das ist ein anderes Thema.
 
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