CPU_Held
Lt. Commander
- Registriert
- Feb. 2014
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- 1.166
Hallo. Ich hoffe dass das Thema hier rein darf,ansonsten bitte verschieben.
Es geht darum das mein Sohn Sonntag geburtstag hat.
Im Netz hab ich gelesen,der Familienmitglieder sich wieder treffen dürfen an Geburtstagen.
Und das es zwei Hausstande sein dürfen,bei fremden Leuten.
Die Planung war grillen im Garten mit ca 20 Personen.
Davon sind zwei fremde Hausstande und der der Rest sind Onkel,tanten,Geschwister,Mutter,Oma und Opa.
Dürfen wir das in Niedersachsen so feiern?
Und dürfen die Familien verwandten also z.b. Die Schwester meine Frau,auch ihren Mann oder Freund mitbringen,die ja im selben Haushalt leben?
Möchtet meinem Sohn gerne einen schönen Geburtstag bieten,nur steige ich mit den ganzen unterschiedlichen Regelungen nicht mehr durch :/
Mfg
Es geht darum das mein Sohn Sonntag geburtstag hat.
Im Netz hab ich gelesen,der Familienmitglieder sich wieder treffen dürfen an Geburtstagen.
Und das es zwei Hausstande sein dürfen,bei fremden Leuten.
Die Planung war grillen im Garten mit ca 20 Personen.
Davon sind zwei fremde Hausstande und der der Rest sind Onkel,tanten,Geschwister,Mutter,Oma und Opa.
Dürfen wir das in Niedersachsen so feiern?
Und dürfen die Familien verwandten also z.b. Die Schwester meine Frau,auch ihren Mann oder Freund mitbringen,die ja im selben Haushalt leben?
Möchtet meinem Sohn gerne einen schönen Geburtstag bieten,nur steige ich mit den ganzen unterschiedlichen Regelungen nicht mehr durch :/
Mfg