News Gericht erklärt DSL-Drosselung für unzulässig

Gelohnt hat es sich schon (sofern es so auch rechtskräftig wird). Die Provider werden so gezwungen deutlich auf die Drossel hinzuweisen und dürfen nicht mehr mit einer bspw 50mbit Flat werben, aber dann in den Details oder gar Kleingedrucktem auf diese heftige Einschränkung hinweisen.
Das ist ein wichtiger Schritt für den nicht versierten Verbraucher.

Ausserdem ist es ein kleiner Rückschlag für die Telekom.
Denn eine 2mbit/s Flat mit 75gb Highspeedvolumen verkauft sich nunmal schlechter als eine 16mbit/s Flat bei der das nur in den Dateils steht.
Zudem dürfen alle seit April abgeschlossenen Verträge nicht gedrosselt werden (auch 2016 nicht), da die Klausel ja ungültig erklärt wurde (natürlich nur wenn das Urteil rechtskräftig wird).

Auch andere Anbieter, bspw Kabel Deutschland werden sich nun beraten und ggf handeln müssen.
 
Selbst wenn der BGH am Ende diese Klauseln für ungültig halten wird, dann werden sich Telekom und Co einfach einen neuen Begriff ausdenken, so dass es nicht mehr irreführend ist und schon hat man trotzdem die Drosselung.

Letztendlich wird eine Drosselung kommen und betroffen werden am Ende dann doch nur 1-2% der Internetnutzer sein, wenn überhaupt. Wenn Benzin teurer werden würde, würden vermutlich auch weniger Raser unterwegs sein. ;-)
 
bulasan schrieb:
Selbst wenn der BGH am Ende diese Klauseln für ungültig halten wird, dann werden sich Telekom und Co einfach einen neuen Begriff ausdenken, so dass es nicht mehr irreführend ist und schon hat man trotzdem die Drosselung.
Das denke ich zwar auch, aber es betrifft dann eben nicht mehr die Bestandskunden. Sofern man also den Tarif nicht wechselt (oder im bestehenden Vertrag bestimmte Änderungen vornimmt), dürfte da nichts passieren.

bulasan schrieb:
Wenn Benzin teurer werden würde, würden vermutlich auch weniger Raser unterwegs sein. ;-)
Das glaube ich hingegen nicht :p
 
Das eine Drosselung kommt, ist ja auch völlig in Ordnung, wird ja niemand gezwungen das an zu nehmen. Jedoch darf der Begriff FLATRATE nicht dauernd missbraucht werden.

Flatrate = Pauschalpreis für ein Produkt OHNE weitere Kosten. Das Produkt ist beim Internet halt DSL mit XX Mbit. Punkt. Aus. Ende. Wie schon wer geschrieben hat: Wenn dort nun 100GB Highspeed DSL mit 50Mbit ist es was anderes wie "FLATRATE" und wird sich entsprechend verkaufen. Somit liegt es dann beim Verbraucher ob er darauf eingeht oder nicht.
 
callisto2 schrieb:
Stimmt nicht. Siehe mein Beitrag weiter unten. Die Drosselung bezieht sich auf den Rest des Monats. Im neuen Monat geht es erst wieder mit der vollen Bandbreite weiter.

Deins stimmt nicht, du erzählst hier quark, sorry.

Auszug aus den Kabel Deutschland AGBs:

Ab einem Gesamtdatenvolumen von mehr als 10 GB pro Tag ist Kabel Deutschland berechtigt, die Übertragungsgeschwindigkeit für Filesharing-Anwendungen bis zum Ablauf desselben Tages auf 100 Kbit/s zu begrenzen; aktuell wird eine Drosselung erst ab einem Gesamtdatenvolumen von 60 GB pro Tag durchgeführt
Quelle: http://www.kabeldeutschland.de/

Ich bin bei Kabel Deutschland und ich komme da locker drüber. Stellenweise sogar locker über die 10GB pro Tag. Sprich ich hab manchmal am Tag 20-30GB und wurde noch nie gedrosselt.
Ob sie bei 60GB pro Tag die Filesharing und OCHs drosseln, keine Ahnung, aber es ist pro Tag und nicht pro Monat!
 
warum ist es dann was anderes als Flatrate? die Definition von Flatrate hast du ja oben genannt. steht da irgendwo etwas von einer garantierten Bandbreite? damit sich etwas Flatrate nennen darf oder oder wird von dir für die Nutzung des Anschlusses nach 100GB zusätzlich etwas Verlangt? Nein? Dann ist es immer noch eine Flatrate ak pauschale Abgeltung für die Nutzung.
 
Es wird aber mit einer bspw 50 Mbit/s Flatrate beworben. Diese 50mbit/s hat man aber nur begrenzt und damit nicht als Flatrate zur Verfügung.
Es handelt sich zwar um eine Flatrate, aber eben nur um eine 2mbit/s mit zusätzlichem Highspeedvolumen. Und so muss es laut dem Urteil auch beworben werden.
 
kann sein aber steht da nicht auch immer zur absicherung bis zu 50Mbit/s denn garantiert sind die ja keineswegs.
 
WhiteShark schrieb:
Es wird aber mit einer bspw 50 Mbit/s Flatrate beworben.
Welchem Teil des Angebotes entnimmst Du diese Vermutung? Dort steht eindeutig Internet Flatrate, nicht Flatrate mit xxxMBit/s. Die Internetnutzung ohne Zusatzkosten ist auch bei Drosselung weiterhin möglich.

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Bislang ist es das Urteil eines Gerichts. Wie weitere Instanzen entscheiden, ist vollkommen offen.
Welche Folgen hätte eine Bestätigung? Schlimmstenfalls stoppt die Telekom den gerade begonnenen Netzausbau, da er dann nicht finanzierbar ist. Denn Eines sollten jedem klar sein: bei Fortführung dieser Pläne, daß bis in kleine Ortschaften die große Menge der Haushalte VDSL bekommen können soll, sind sowohl bei der Technik zum Kunden, also DSLAMs, erst recht aber im Backbone, gewaltige Investitionen notwendig, die viele Milliarden kosten. Denn das Backbone ist derzeit noch in der Lage, alle zufriedenstellend zu versorgen, einem Ansturm des Vielfachen an VDSL Kunden, wie es Heute der Fall ist, wäre die Technik mit aktueller Kapazität mit Sicherheit nicht gewachsen. Man sieht es hier in der Stadt sehr deutlich, welche Massen an Glasfasern & Co momentan allein in den Vermittlungsstellen verbaut werden, um die DSLAMs alle anbinden zu können.
Wird das Urteil bestätigt und es käme tatsächlich aös Folge zum Geschilderten , kann man nur sagen: Bravo Verbraucherzentrale, Ziel erreicht, Netzausbau erfolgreich torpediert.
 
frankpr schrieb:
Welchem Teil des Angebotes entnimmst Du diese Vermutung? Dort steht eindeutig Internet Flatrate, nicht Flatrate mit xxxMBit/s. Die Internetnutzung ohne Zusatzkosten ist auch bei Drosselung weiterhin möglich.
Es wird mit 50mbit/s Bandbreite und einer Internetflatrate geworben. Das die Internetflatrate aber nur 2mbit/s Bandbreite hat, steht nur im Kleingedrucktem. Das ist schon irreführend.

Bislang ist es das Urteil eines Gerichts. Wie weitere Instanzen entscheiden, ist vollkommen offen.
Welche Folgen hätte eine Bestätigung? Schlimmstenfalls stoppt die Telekom den gerade begonnenen Netzausbau, da er dann nicht finanzierbar ist. Denn Eines sollten jedem klar sein: bei Fortführung dieser Pläne, daß bis in kleine Ortschaften die große Menge der Haushalte VDSL bekommen können soll, sind sowohl bei der Technik zum Kunden, also DSLAMs, erst recht aber im Backbone, gewaltige Investitionen notwendig, die viele Milliarden kosten. Denn das Backbone ist derzeit noch in der Lage, alle zufriedenstellend zu versorgen, einem Ansturm des Vielfachen an VDSL Kunden, wie es Heute der Fall ist, wäre die Technik mit aktueller Kapazität mit Sicherheit nicht gewachsen. Man sieht es hier in der Stadt sehr deutlich, welche Massen an Glasfasern & Co momentan allein in den Vermittlungsstellen verbaut werden, um die DSLAMs alle anbinden zu können.
Wird das Urteil bestätigt und es käme tatsächlich aös Folge zum Geschilderten , kann man nur sagen: Bravo Verbraucherzentrale, Ziel erreicht, Netzausbau erfolgreich torpediert.
Äh nein. Die Telekom kann die Drossel weiterhin einführen. Sie muss in ihren Tarifen nur explizit darauf hinweisen. Bspw direkt hinter die Bandbreite schreiben "Bis 75 GB, danach 2mbit/s".
Btw sind die Backbones zu 10% ausgelastet. Die Bandbreiten könnten also um das 10 fache steigen, bis ausgebaut werden muss. Das dauert wohl noch ein paar Jahre.
 
"Nachfahren der Deutschen Bundespost", sorry aber weiter lese ich so einen Schrott nicht!
 
Oha. In welcher geschäftlichen Beziehung stehen der Verfasser des Blogs, Netzpolitik.org oder Viprinet mit der Telekom, daß sie sooo genau die Kapazitäten des Netzes kennen?
Ich habe mir das zwar durchgeselesen, aber XMenMatrix hat zum Inhalt schon recht.
Weiter will ich mich zu dem Thema auch nicht äußern, sonst hagelt es wieder Verwarnungen.
 
WhiteShark schrieb:

Klar, weil der DE-CIX ja auch der einzige Knoten ist. Von dem gehen sternförmig Direktverbindungen in jeden Haushalt....

Zudem:

heise.de schrieb:
http://www.heise.de/netze/artikel/Tier-1-bis-3-223802.html[/URL]]
Umgekehrt gibt es auch Provider, die bewusst die Anbindung an öffentliche Austauschpunkte meiden. Sie kalkulieren anders und peeren nicht öffentlich am DE-CIX. Das prominenteste Beispiel ist hierzulande wohl die Deutsche Telekom. Aber auch global agierende Tier-1-Carrier wie Sprint machen um das DE-CIX einen großen Bogen.


Ist ja schön, dass der Knoten, der von der Telekom nicht genutzt wird, nicht ausgelastet ist. Über die netzinternen Knoten der Telekom sagt das genau gar nichts aus.

Ich will nicht sagen, dass das Telekom Netz kurz vorm krepieren steht. Kann sein, kann nicht sein. Dafür hab ich nicht genug Insider Infos (im ggs. zu vielen anderen hier offenbar
:rolleyes:). Aber einfach mal irgendeinen Knoten in die Welt zu werfen, der am Ende gar nicht oder nur kaum von der T-Kom genutzt wird, bringts nicht und erzeugt nur falsche Gerüchte.
 
@frankpr
Genaugenommen steht dort "bis zu xy MBit/s" und Flatrate. Versprechen tut die Telekom hier tatsächlich keine Flat mit 50 MBit/s. Mal sehen wie die höheren Instanzen entscheiden. Den Fall an der Telekom aufzuziehen, war zu erwarten.

derGrimm schrieb:
Weil es schon in ihren AGBs steht?
Die wenigsten Leute handeln alle 2 Jahre ihren Vertrag neu aus (was schlau wäre)
Wird denn schon jetzt jemand auf 2 MBit/s nach 75 GB gedrosselt? Die Telekom hat die Klausel erstmal nur aufgenommen. Jeder Kunde hat die Bedingungen akzeptiert. Clever wäre es deshalb vor dem Vertragsabschluss Alternativen zu suchen, wenn man die T-Com boykottieren will.
 
Zuletzt bearbeitet:
Das Urteil betrifft grob gesagt nur wettbewerbsrechtlich den Begriff "Flatrate".

Effektiv sollte sich der Verbraucher dadurch nicht allzu viel erwarten zumal das Urteil noch (lange) nicht rechtskräftig ist.
 
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