Straßen und Hofreinigung Nebenkostenabrechnung

S

Slim.

Gast
Hallo zusammen und erst einmal frohe Weihnachten :)

Ich habe von meiner Vermieterin heute die Nebenkostenabrechnung für das letzte Jahr bekommen. In meinem Mitvertrag steht dass ich im 2-Wöchigen wechsel den Gehweg vor dem Haus sowie die Hofeinfahrt kehren soll. Ich muss gestehen, ich mache das nie weil ich nicht dran denke oder keine Lust habe nach der Arbeit das zu machen. Aber wie auch immer....

Ich habe die letzten Jahre 280€ in meiner Nebenkostenabrechnung für Straße/Hofreinigung aufgeführt gehabt obwohl das nie vereinbart war hab ich das gezahlt weil ich eben auch kein Arsch sein wollte. Jetzt kommt die neue Abrechnung und plötzlich sind es 525€. Mir kommt das so vor als ob die macht was die will....

Ist das so richtig?!

Danke euch
---------------------------
EDIT: Im Internet steht z.B. dass der Vermieter die Kosten vom Hausmeister für beispielsweise diese Arbeit mit 0,50€ /qm pro Monat vom Mieter abrechnen darf.

Bei mir wären das 0,5*50*12=300€ also ist das doch nicht zulässig mit den 525€, oder?
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Sehe ich das richtig, dass Du es aus Faulheit nicht machst und Dich jetzt beklagst, dass der Vermieter es machen lässt und Du eine Rechnung dafür bekommst?

Natürlich kann auch Treppenhausreinigung und Hofreinigung mit den Nebenkosten abgerechnet werden.
Abhängig von der Wohnfläche.

Und sei froh...
Wir haben hier gerade eine Nachberechnung der Grundsteuer für die vergangenen 4 Jahre bekommen, die wahrscheinlich einigen Mitmietern das Genick brechen wird.
Über 2000 Euro für die letzten 4 Jahre.
 
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hamju63 schrieb:
Sehe ich das richtig, dass Du es aus Faulheit nicht machst und Dich jetzt beklagst, dass der Vermieter es machen lässt und Du eine Rechnung dafür bekommst?

Natürlich kann auch Treppenhausreinigung und Hofreinigung mit den Nebenkosten abgerechnet werden.
Abhängig von der Wohnfläche.

Und sei froh...
Wir haben hier gerade eine Nachberechnung der Grundsteuer für die vergangenen 4 Jahre bekommen, die wahrscheinlich einigen Mitmietern das Genick brechen wird.
Über 2000 Euro für die letzten 4 Jahre.

Du hast es nicht verstanden. Lies meinen Post bitte nochmal. Ich zahle gerne, weil ich es eben nicht mache. Ich frage mich nur wieso das von einem zum anderen Jahr von 280 auf 525€ gestiegen ist. Da muss es ja auch ne Grenze geben oder? Sonst könnten es nächstes Jahr auch 1300€ sein. Irgendwo ist ja Schluss.

alne24 schrieb:
Wir können hier keine Rechtsberatung geben. Aber als erstes solltest du mit ihr sprechen und fragen wie der Betrag zustande kommt und warum er deutlich hôher ist als die letzten Jahre.

Ja, werde ich wohl so machen im Januar dann. Will Sie jetzt auch nicht damit nerven über Weihnachten.
Hatte nur gehofft ob evtl. hier jemand weis ob es dafür eine gesetzliche Grenze gibt. Im Internet steht halt 0,50€/qm darf der Vermieter dem Mieter bzgl. Hausmeisterkosten berechnen. Aber im Internet steht manchmal vieles...
 
Hausmeister = Reinungung? Das mag bei euch so sein oder auch nicht. Das muss m.M.n. aus den Unterlagen hervor gehen. Bei uns ist es getrennt und auch nochmal getrennt vom Winterdienst (der nicht pauschal sondern nach Einsätzen abgerechnet wird).
 
Vielleicht liegts am Winter der anfang dieses Jahr doch etwas extremer war und mehr Dienstleistung in anspruch genommen hat?
 
Zuletzt bearbeitet:
Belegeinsicht nehmen. Danach kann man schauen. Bis dahin ist alles nur Mutmaßung 🤷🏼‍♂️
 
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hamju63 schrieb:
Wir haben hier gerade eine Nachberechnung der Grundsteuer für die vergangenen 4 Jahre bekommen
Drüber lachen und gut ist. Da ist einiges verjährt und muss vom Mieter nicht mehr gezahlt werden. Abrechnungsfrist ist 12 Monate.
 
Die Berechnung der Grundsteuer fällt nicht unter die 12-Monats Frist, da sie dem Vermieter erst bekannt sein muss.
 
hamju63 schrieb:
Sehe ich das richtig, dass Du es aus Faulheit nicht machst und Dich jetzt beklagst, dass der Vermieter es machen lässt und Du eine Rechnung dafür bekommst?

Natürlich kann auch Treppenhausreinigung und Hofreinigung mit den Nebenkosten abgerechnet werden.
Abhängig von der Wohnfläche.

Und sei froh...
Wir haben hier gerade eine Nachberechnung der Grundsteuer für die vergangenen 4 Jahre bekommen, die wahrscheinlich einigen Mitmietern das Genick brechen wird.
Über 2000 Euro für die letzten 4 Jahre.
Eher dir(je nach finanziellem Hintergrund), da die letzten Jahre verjährt sind und du als Vermieter hier keine Forderungen mehr stellen kannst. Die Abrechnung hat bis zum Ende des Folgejahres zu erfolgen ;)
 
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