Tastatur mit Chattering gebraucht oder teildefekt verkaufen?

John Reese

Lt. Commander
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1.351
Hallo Leute,

ich hoffe, ich bin hier im richtigen Forum:

Ich möchte eine Ducky One 3 auf eBay verkaufen, da sie das bekannte Problem mit Key chattering hat, also manchmal werden Tastenanschläge doppelt erkannt. Grundsätzlich funktioniert sie sonst aber problemlos.

Die Tastatur habe ich vor einem Jahr neu bei Mindfactory gekauft.

Macht dieses Problem die Tastatur teildefekt oder kann ich sie als gebraucht verkaufen?

Danke für eure Meinung.
 
Ich würde sie als gebraucht anbieten und auf das vorhandene Problem mit Key chattering, das Tastenanschläge manchmal doppelt erkannt werden, hinweisen.
 
Tritt das erst nach einer Zeit auf? Dann würde ich sie bei MF als RMA anmelden und dann neu verkaufen.
 
Froki schrieb:
Ich würde sie als gebraucht anbieten und auf das vorhandene Problem mit Key chattering, das Tastenanschläge manchmal doppelt erkannt werden, hinweisen.
Okay, so hatte ich es auch vor.

knoxxi schrieb:
Tritt das erst nach einer Zeit auf? Dann würde ich sie bei MF als RMA anmelden und dann neu verkaufen.
Ich glaube, es war am Anfang nicht so schlimm. Aber hab keine Lust auf das ganze Prozedere, will sie einfach nur loswerden.
 
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Hast du mal die Software der Tastatur aktualisiert? Das hat mir bei meiner Ducky one 3 Mini damals geholfen.
 
Ich würde sie als defekt verkaufen. Das mag zwar etwas sein was bei der Ducky öfters vorkommt, aber letztlich ist es ein Defekt. Die Tastatur macht was das sie nicht soll.

Verkaufst du die als gebraucht und schreibst das in die Beschreibung ist Stress vorprogrammiert weil Käufer oft nicht lesen etc.
 
Verkaufe es als "Als Ersatzteil / defekt". Denn was sagt eBay zu den einzelnen Bedingungen der verschiedenen Zustände?

eBay 1.png



Gerade der 2. Satz bei "Gebraucht" trifft ja nicht zu weil doppelte Anschläge kommen und der Artikel damit nicht "vollkommen funktionsfähig" ist.

Willst du keinen Stress bekommen und auf der sicheren Seite sein wähle "Als Ersatzteil / defekt" und erwähne das Chattering sowohl in der Artikelbezeichnung als auch in der Artikelbeschreibung! In der Artikelbeschreibung kannst du es ja auch noch als Fett makieren sowie farblich in Rot hervorheben um ganz sicher zu gehen.

Wie Mojo1987 schon schrieb musst Du mit der Unfähigkeit des nicht lesens und / oder verstehens des Käufers rechnen. Wenn Du das Chattering auch nicht in der Artikelbezeichnung erwähnt hast kann man Dir aus beiden Sachen einen Strick drehen und eBay wird gegen Dich entscheiden.
 
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Das ist beim Verkauf ganz klar als Defekt zu kennzeichnen. Wie kann man hier auf eine andere Idee kommen?
 
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Yiasmat schrieb:
Denn was sagt eBay zu den einzelnen Bedingungen der verschiedenen Zustände?
eBay beschreibt es als genau das was es ist: Defekt

Yiasmat schrieb:
Wie Mojo1987 schon schrieb musst Du mit der Unfähigkeit des nicht lesens und / oder verstehens des Käufers rechnen.
Ich finde die Unfägigkeit des nicht lesens und / oder verstehens des Verkäufers noch viel schlimmer.

Hagen_67 schrieb:
Wie kann man hier auf eine andere Idee kommen?
Du weißt es doch sicher selbst. Nur Mut ... schreib es hier rein.
 
Danke für die vielen Antworten.

(Bisschen Meta: Ich finde es absolut nicht in Ordnung, dass mir hier etwas unterstellt wird, gerade von dir @bronks. Auch sicher nicht nett, mich als unfähig zu bezeichnen)

Thema ist damit für mich erledigt, bitte seht von weiteren Beleidigungen ab ;)
 
John Reese schrieb:
Auch sicher nicht nett, mich als unfähig zu bezeichnen
Ich finde es absolut nicht in Ordnung, dass hier überhaupt etwas jemanden unterstellt wird, gerade von @Yiasmat . Auch sicher nicht nett, Käufer als unfähig zu bezeichnen.

Erst vor ein paar Tagen war hier jemand der jeder zwei Festplatten verkauft hat. Irgendwo im Text vergraben stand, dass man nur eine davon bekommt, wenn man auf Kaufen klickt.
 
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