Hallo,
seit ein paar Monaten habe ich ein Gewerbe für die Tätigkeit "Promotion". Da ich mir nicht sicher bin, wie die Gewinne zu versteuern sind, würde ich Euch gerne um Hilfe fragen.
Muss ich für den Gewinn von 290 Euro eine Steuererklärung abgeben oder eine andere Handlung vornehmen? Was für Steuern müss ich überhaput berücksichtigen: Umsatzsteuer, Gewerbesteuer, Körperschaftsteuer, etc.?
Es gibt in Deutschland den Grundfreibetrag von 8820 Euro im Jahr 2017, den jeder Deutsche als Einkommen erhalten darf, ohne darauf Steuern zahlen zu müssen (siehe auch https://de.wikipedia.org/wiki/Grundfreibetrag_(Deutschland) ). Im Jahr 2017 liege ich unterhalb dieses Freibetrags. Das Finanzamt weiß zwar, dass ich ein Gewerbe habe, doch wenn ich keine Steuererklärung o.ä. abgebe, um dem Finanzamt mitzuteilen, wie viel Umsatz bzw. Gewinn ich gemacht habe, dann weiß das Finanzamt doch auch nicht, dass ich die Freigrenze nicht überschreite. Hat der Grundfreibetrag überhaupt etwas mit dem Gewerbe zu tun?
seit ein paar Monaten habe ich ein Gewerbe für die Tätigkeit "Promotion". Da ich mir nicht sicher bin, wie die Gewinne zu versteuern sind, würde ich Euch gerne um Hilfe fragen.
- Anmeldung: Es handelt sich um ein Gewerbe, welches mit einer Gewerbe-Anmeldung nach §14 GewO angemeldet ist.
- Dauer: Das Gewerbe ist seit ca. 3 Monaten angemeldet und es soll noch in dieser Woche abgemeldet werden. Die gesamte Zeit liegt innerhalb des Jahres 2017.
- Tätigkeit: Promotion bzw. Propagandist. Ich habe als sogannter Tippgeber den Kontakt zwischen einem Kunden und einem Versicherungsunternehmen hergestellt und habe, da der Kunde mehrere Versicherungsverträge abgeschlossen hat, eine Provision erhalten.
- Umsatz: 290 Euro, Kosten: 0 Euro, Gewinn: 290 Euro
- Steuern: Laut dem Tippgebervertrag, den ich vom Versicherungsunternehmen erhalten habe, ist die Provision nach §4 Nr. 8, 10 oder 11 UStG (https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__4.html) von der Umsatzsteuer befreit.
Muss ich für den Gewinn von 290 Euro eine Steuererklärung abgeben oder eine andere Handlung vornehmen? Was für Steuern müss ich überhaput berücksichtigen: Umsatzsteuer, Gewerbesteuer, Körperschaftsteuer, etc.?
Es gibt in Deutschland den Grundfreibetrag von 8820 Euro im Jahr 2017, den jeder Deutsche als Einkommen erhalten darf, ohne darauf Steuern zahlen zu müssen (siehe auch https://de.wikipedia.org/wiki/Grundfreibetrag_(Deutschland) ). Im Jahr 2017 liege ich unterhalb dieses Freibetrags. Das Finanzamt weiß zwar, dass ich ein Gewerbe habe, doch wenn ich keine Steuererklärung o.ä. abgebe, um dem Finanzamt mitzuteilen, wie viel Umsatz bzw. Gewinn ich gemacht habe, dann weiß das Finanzamt doch auch nicht, dass ich die Freigrenze nicht überschreite. Hat der Grundfreibetrag überhaupt etwas mit dem Gewerbe zu tun?
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