Welche Steuern müssen für ein Gewerbe gezahlt werden?

AntonK

Cadet 2nd Year
Registriert
Okt. 2017
Beiträge
17
Hallo,

seit ein paar Monaten habe ich ein Gewerbe für die Tätigkeit "Promotion". Da ich mir nicht sicher bin, wie die Gewinne zu versteuern sind, würde ich Euch gerne um Hilfe fragen.

  • Anmeldung: Es handelt sich um ein Gewerbe, welches mit einer Gewerbe-Anmeldung nach §14 GewO angemeldet ist.
  • Dauer: Das Gewerbe ist seit ca. 3 Monaten angemeldet und es soll noch in dieser Woche abgemeldet werden. Die gesamte Zeit liegt innerhalb des Jahres 2017.
  • Tätigkeit: Promotion bzw. Propagandist. Ich habe als sogannter Tippgeber den Kontakt zwischen einem Kunden und einem Versicherungsunternehmen hergestellt und habe, da der Kunde mehrere Versicherungsverträge abgeschlossen hat, eine Provision erhalten.
  • Umsatz: 290 Euro, Kosten: 0 Euro, Gewinn: 290 Euro
  • Steuern: Laut dem Tippgebervertrag, den ich vom Versicherungsunternehmen erhalten habe, ist die Provision nach §4 Nr. 8, 10 oder 11 UStG (https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__4.html) von der Umsatzsteuer befreit.

Muss ich für den Gewinn von 290 Euro eine Steuererklärung abgeben oder eine andere Handlung vornehmen? Was für Steuern müss ich überhaput berücksichtigen: Umsatzsteuer, Gewerbesteuer, Körperschaftsteuer, etc.?

Es gibt in Deutschland den Grundfreibetrag von 8820 Euro im Jahr 2017, den jeder Deutsche als Einkommen erhalten darf, ohne darauf Steuern zahlen zu müssen (siehe auch https://de.wikipedia.org/wiki/Grundfreibetrag_(Deutschland) ). Im Jahr 2017 liege ich unterhalb dieses Freibetrags. Das Finanzamt weiß zwar, dass ich ein Gewerbe habe, doch wenn ich keine Steuererklärung o.ä. abgebe, um dem Finanzamt mitzuteilen, wie viel Umsatz bzw. Gewinn ich gemacht habe, dann weiß das Finanzamt doch auch nicht, dass ich die Freigrenze nicht überschreite. Hat der Grundfreibetrag überhaupt etwas mit dem Gewerbe zu tun?
 
Zuletzt bearbeitet:
Hast Du neben diesen 290 Euro noch irgendwelche andere steuerpflichtigen und / oder gewerblichen Einkünfte in 2017 ?

Körperschaftssteuer ist die Steuer von Kapitalgesellschaften; Dein Einkommen aus gewerblicher Tätigkeit würde, da Du offensichtlich keine Kapitalgesellschaft betreibst, als Besteuerung eines Einzelunternehmens normalerweise nicht der Körprschaftssteuer, sondern der Einkommensteuer und der Gewerbesteuer unterliegen.

Bei der Einkommensteuer hättest Du den erwähnten steuerlichen Freibetrag von 8.820 Euro, wobei dieser genau genommen kein Steuerfreibetrag, sondern eine Steuerfreigrenze darstellt, ab der auf Dein zu versteuerndes Einkommen der Steuertarif angewendet würde. Deine Einkünfte sind in diesem Fall aber überhaupt nicht steuerpflichtig, da sie als Nebeneinkünfte zu sehen sind und Nebeneinkünfte nach § 46 EStG bis zum Betrag von € 410 im Jahr grundsätzlich steuerfrei bleiben.

Wenn Du sonst keine Einkünfte hast, zahlst Du auch natürlich auf nichtsteuerpflichtiges Einkommen auch keine Gewerbesteuer; für die es übrigens einen Freibetrag bei gewerblichen Einkünften einer Einzelperson / eines Einzeunternehmens gibt, und der beträgt derzeit 24.000 Euro pro Jahr !


Da Du ein Gewerbe angemeldet hast, könntest Du dem Finanzamt einfach mitteilen, dass das Gewerbe 2017 ruhte und möglichst auch noch die Gewerbeabmeldung beifügen. Ansonsten müsstest Du eine Einkommensteuer- und eine Gewerbesteuererklärung als sogenannte Nullmeldungen abgeben; könntest aber, wenn Du willst, mit der Abgabe der Steuererklärungen auch warten, bis das Finanzamt diese von Dir anfordert.

Wenn die Behörde keine solche anfordert, wäre es auch gut ! Ein steuerliches Vergehen begehst Du beim vorliegenden Sachverhalt ja nicht, da Du keine steuerpflichtigen Einnahmen erzielt hast.

Das Gewerbe hättest Du übrigens überhaupt nicht anmelden müssen:

Eine Gewerbliche Tätigkeit setzt voraus, dass diese nachhaltig betrieben wird, was bei Dir anscheinend nicht der Fall war. Wenn Du so ein einmaliges Geschäft machst und zu diesem Zeitpunkt überhaupt noch nicht weißt, ob sich das nachhaltig weiterentwickelt, könntest Du mit der Gewerbeanmeldung durchaus warten, bis sich herausstellt, ob Deine Geschäfte überhaupt eine nachhaltige Tätigkeit darstellen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Danke für Deine Antwort.

Das Gewerbe ist nun abgemeldet.

de la Cruz schrieb:
Hast Du neben diesen 290 Euro noch irgendwelche andere steuerpflichtigen und / oder gewerblichen Einkünfte in 2017 ?
Nur Kapitaleinkünfte unterhalb des Sparerpauschbetrags.

de la Cruz schrieb:
Da Du ein Gewerbe angemeldet hast, könntest Du dem Finanzamt einfach mitteilen, dass das Gewerbe 2017 ruhte und möglichst auch noch die Gewerbeabmeldung beifügen. Ansonsten müsstest Du eine Einkommensteuer- und eine Gewerbesteuererklärung als sogenannte Nullmeldungen abgeben; könntest aber, wenn Du willst, mit der Abgabe der Steuererklärungen auch warten, bis das Finanzamt diese von Dir anfordert.

Wenn die Behörde keine solche anfordert, wäre es auch gut ! Ein steuerliches Vergehen begehst Du beim vorliegenden Sachverhalt ja nicht, da Du keine steuerpflichtigen Einnahmen erzielt hast.
Auf der einen Seite kann ich es nachvollziehen, dass ich kein Steuervergehen begehe, weil ich ja keine Einkünfte in nennenswerter Höhe hatte, sodass ich auch keine Steuern zahlen muss. Auf der anderen Seite kann ich es nicht so richtig nachvollziehen, dass es aus ausreichend ist, wenn ich keine Handlung unternehme und keine Steuererklärung (Nullmeldung) abgebe.
 
Zuletzt bearbeitet:
In der Praxis sieht es wie folgt aus:

Wenn dem Finanzamt auffällt, dass du keine Steuererklärung abgegeben hast, dann wirst du Mitte nächsten Jahres dazu aufgefordert.

Fällt es ihnen nicht auf, passiert logischerweise nichts, da sie es ja nicht bemerken ;)

In der Regel sind die aber heut zu Tage gut vernetzt. Die Aufforderung zur Abgabe wird kommen.
Du kriegst sowohl bei der Anmeldung vom Gewerbe als auch bei der Abmeldung vom Gewerbe einen Fragebogen vom Finanzamt den du ausfüllen musst.
Die wissen also dass du ein Gewerbe hattest.
Sie wissen allerdings nicht, wieviel du dabei verdient hast, daher werden sie dich zur Abgabe der Steuererklärung auffordern.

Hast du die Kapitalerträge freigestellt?
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn Du eine Nichtveranlagungsbescheinigung für Deine Kapitaleinkünfte bei der Bank vorgelegt hast, bevor die Kapitalerträge geflossen sind, und die Bank Dir die Kapitalerträge ohne Abzug von Steuern ausbezahlt hat, dann brauchst Du für die Kapitalerträge keine Steuereklärung abzugeben. Für Deine Nebeneinkünfte musst Du auch keine abgeben, also bleibt es dabei: Du kannst warten bis das Finanzamt von Dir die Steuererklärung anfordert und denen dann mitteilen, dass Du keine gewerbliche Einkünfte erzielt hast, weil das Gewerbe die ganze Zeit ruhte, und Du deshalb nicht zur Einkommensteuer zu veranlagen seist; wenn Du nicht warten willst, bis das Finananzm ggfls zur Abgabe der Steuererklärung auffordert, kannst Du denen das auch jetzt gleich mitteilen. Dann dürfte alles für Dich erledigt sein.

Alternativ kannst Du dem Finanzamt auch Nullmeldungen für Einkommen- und Gewerbesteuer schicken; erfüllt denselben Zweck, ist nur etwas aufwendiger. Kannste aber auch mit Elster-Online, der Internet-Steuerprogramm der Finanzverwaltung erledigen.
 
JardelBenz schrieb:
In der Regel sind die aber heut zu Tage gut vernetzt. Die Aufforderung zur Abgabe wird kommen.
Du kriegst sowohl bei der Anmeldung vom Gewerbe als auch bei der Abmeldung vom Gewerbe einen Fragebogen vom Finanzamt den du ausfüllen musst.
Weder bei der Anmeldung noch bei der Abmeldung des Gewerbes habe ich einen solchen Fragebogen erhalten.

JardelBenz schrieb:
Hast du die Kapitalerträge freigestellt?
Ja, die Kapitalerträge sind freigestellt.

de la Cruz schrieb:
Alternativ kannst Du dem Finanzamt auch Nullmeldungen für Einkommen- und Gewerbesteuer schicken; erfüllt denselben Zweck, ist nur etwas aufwendiger.
Ich habe mich entschieden, keine Handlung vorzunehmen. Das ist für mich am einfachsten und ich kann keine Fehler machen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Jo, halte ich auch für die beste Lösung. Du machst dabei ja nichts falc und wenn das Finanzamt dann doch noch kommt, dann kannst Du denen immer noch erklären, dass Du das Gewerbe zu keinem Zeitpunkt betrieben hast oder kannst Nullmeldungen abgeben !
 
Zurück
Oben