Rat der EU stimmt dem ACTA-Beitritt zu

Maximilian Schlafer
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Vergangenen Freitag, dem 16.12.2011, hat der Rat der Europäischen Union bei einer Zusammenkunft als Rat für Landwirtschaft und Fischerei (er kann in verschiedenen Formen zusammentreten) seine Zustimmung zum Beitritt der Union zu dem Antipiraterie-Abkommen ACTA abgegeben.

Seine Zuständigkeit begründete der Rat damit, dass es sich hierbei um eine nicht-legislative Maßnahme handelt. In Folge dessen sollen nun Unionsrepräsentanten das Abkommen während einer WTO-Tagung in Genf vorbehaltlich der „innerstaatlichen“ Zustimmung des Unions-Parlamentes paraphieren.

Erst wenn auch diese erfolgt ist, können nationale Parlamente an die Umsetzung schreiten. Deren Einbeziehung ist notwendig, da das Abkommen auch bestimmte strafrechtliche Aspekte beinhaltet. Da strafrechtliche Belange aber eine momentan ausschließliche Kompetenz der Mitgliedsstaaten sind, ist deren Zustimmung ebenfalls von Nöten. Daher werden sich auch der deutsche Bundestag und das österreichische Parlament mit diesem Abkommen noch befassen müssen.

Das Abkommen an sich soll eine Erleichterung in Sachen Durchsetzbarkeit von immaterialgüterrechtlichen Schutzansprüchen (u.a. Urheberrechtsansprüche) schaffen und hält zu diesem Zwecke die Vertragsparteien zu einer Abstimmung und Anpassung ihrer Gesetze bezüglich dieser Rechtsmaterie an. Bereits unterschrieben haben die Staaten Kanada, Australien, Japan, Marokko, Neuseeland, Südkorea, Singapur sowie die USA und zwar am 30.09.2011.

Auf inhaltlicher Ebene erfährt dies Abkommen mannigfachen Widerstand, da etwa Maßnahmen zum verbesserten Urheberrechts- und Markenschutz in inakzeptabler Weise in Grundrechte eingreifen würden. Als Beispiel bringt etwa ein EU-Parlamentsabgeordneter der „Grünen“ den Umstand, dass ACTA seinen Mitgliedern empfiehlt, Kooperationen mit Privaten (z.B. ISPs) einzugehen, ohne aber zugleich ein Grundmaß eines rechtsstaatlichen Verfahrenprozederes einzufordern.

Weitere Kritik ist auch bei den Reportern ohne Grenzen zu finden, welche vor einer im Internet tätigen Privatpolizei warnen, die (ohne an die strikten Regeln eines öffentlich rechtlichen Polizeiapprates gebunden zu sein; Anm. d. Red.) dort Urheberrechtsverstößen nachgehen könne.

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