Einigt sich Bundesregierung heute auf Leistungsschutzrecht?

Andreas Frischholz
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Das Gerangel um das Leistungsschutzrecht für Presseverleger geht wohl doch in die nächste Runde, berichtet der Anwalt Jan Moenikes (SPD). Heute soll im Bundeskabinett über einen Entwurf abgestimmt werden, der neben Suchmaschinen auch News-Aggregatoren wie Google News umfasst, möglicherweise aber auch Dienste wie Twitter.

Nachdem das Leistungsschutzrecht in der zweiten Fassung mehr oder weniger auf eine Art „Suchmaschinensteuer“ reduziert wurde, sollen nach dem aktuellen Entwurf zusätzlich „gewerbliche Anbieter von Diensten“ zur Kasse gebeten werden, die „Inhalte entsprechend aufbereiten“. Das bezieht sich zwar auf die Anbieter von Suchmaschinen, kann aber auch deutlich weiter gefasst werden. Wie schwierig eine präzise Definition ist, zeigt bereits die vage formulierte Begründung zum Gesetz:

Erfasst sind also unabhängig von ihrer technischen Ausgestaltung auch entsprechende Dienste, die nicht das gesamte Internet durchsuchen, sondern lediglich einzelne, ausgewählte Bereiche hiervon, also auch so genannte News-Aggregatoren, soweit sie nach Art einer Suchmaschine ihre Treffer generieren oder ihre Ergebnisse darstellen.

Nicht erfasst werden hingegen Dienste, die verlegerische Leistungen anderweitig nutzen, etwa „indem sie dem Internet-Nutzer aufgrund eigener Wertung eine Auswahl von Presseerzeugnissen anzeigen“. Ebenso werden „Suchfunktionen im eigenen Datenbestand“ explizit vom Leistungsschutzrecht ausgeklammert. Solche Formulierungen sind es, die bei Gegnern die Befürchtungen wecken, dass das Gesetz am Ende nicht nur Suchmaschinen und News-Aggregatoren umfasst.

Nach Ansicht von Moenikes reagiert die Bundesregierung mit der Ausweitung des Schutzrechts auf die Kritik der Verleger am zweiten Entwurf, der lediglich Suchmaschinen umfasste. Die Verleger hatten ursprünglich aber nicht die Suchmaschinen im Visier, Auslöser der ganzen Debatte war der News-Aggregator Google News. Moenikes befürchtet nun, dass mit der aktuellen Gesetzesformulierung „auch Zusammenstellungen von RSS-Feeds und Twittermeldungen“ vom Leistungsschutzrecht umfasst werden, sofern diese von einem als „gewerblichen Anbieter“ eingestuften Blogbetreiber veröffentlicht werden. Erneut stellt sich also die Frage, ab wann Blogger als gewerbliche Anbieter eingestuft werden.

Lautstarke Zustimmung erhält das Leistungsschutzrecht indes von der bayrischen Justizministerin Beate Merk (CSU). Es sei ein „Gebot der Gerechtigkeit, dass ein Verleger, mit dessen Inhalten Suchmaschinenbetreiber Geld verdienen, davon etwas bekommt“, so Merk. Sie verteidigt die Verlage gegen die Kritik von Google und des IT-Branchenverbands Bitkom und wirft beiden Kurzsichtigkeit vor: „Wenn Verlage keinen Anreiz mehr haben, Qualität für das Internet zu produzieren, sehe ich die Gefahr, dass diese Angebote in den kostenpflichtigen Bereich abwandern“.

Neben dem neuen Entwurf wirbelte auch eine Studie der Unternehmensberatung TRG Staub auf, da diese in Zahlen darstellt, inwieweit Google von den Presseverlagen abhängig ist. Nach dem Ergebnis der Studie: Nicht allzu stark. Demnach zählen 92,5 Prozent der Google-Suchergebnisse nicht zu einem News-Publisher, ebenso wird nur 1,1 Prozent von Googles Adwords-Werbung auf Seiten ausgeliefert, die inhaltlich von Verlagsangeboten dominiert werden (mindestens fünf Ergebnisse von News-Publishern). Von den wichtigen Google-Ergebnissen auf Seite 1 verweisen zudem nur 8,3 Prozent auf deutsche Nachrichtenangebote. Allerdings beschäftigt sich die Studie nur mit Google. Unklar ist weiterhin, welchen Einfluss Google auf die Angebote der Verlage hat.