Gericht: Tagesschau-App ist „zulässiges Medienangebot“

Sasan Abdi
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Erfolg für die ARD: Die Tagesschau-App ist in den Augen des Oberlandesgerichts Köln ein „zulässiges Medienangebot“. Damit hoben die Richter eine erstinstanzliche Entscheidung auf, die zugunsten einer Gruppe klagender Zeitungsverleger gefallen war.

Für die vielen Nutzer der Tagesschau-App ist das eine gute Nachricht. Das Gericht hat unsere Auffassung bestätigt, dass die Tagesschau-App rechtmäßig ist“, sagte Lutz Marmor, ARD-Vorsitzender und NDR-Intendant, mit Blick auf das Urteil.

Den Zeitungsverlegern – darunter der Axel-Springer-Verlag, die Funke Gruppe und die Frankfurter Allgemeine Zeitung – ist die Tagesschau-App für mobile Geräte seit jeher ein Dorn im Auge. Sie sehen in der kostenlosen Anwendung eine ernstzunehmende, gebührenfinanzierte Konkurrenz für eigene Nachrichtenprodukte auf dem Smartphone und Tablet.

Dieser Sichtweise folgte das Landgericht Köln in erster Instanz, ohne allerdings zu dem Kern des Streits vorstoßen zu können. Dieser betrifft den komplexen, eher medienpolitischen denn juristischen Aspekt der „Presseähnlichkeit“ des Angebots der Tagesschau-App.

Gleiches gilt nun für die Aufhebung der erstinstanzlichen Entscheidung durch das Oberlandesgericht: Auch dieses Mal bewerteten die Richter unter Verweis auf vorangegangene Prüfungen durch die mit der Prüfung des Telemedienkonzepts befassten Institutionen nicht die Presseähnlichkeit. Stattdessen stellte das Gericht nur fest, dass „das Angebot der Tagesschau-App lediglich eine mobile Übertragungsform des Online-Angebots tagesschau.de und mit diesem inhaltlich deckungsgleich“ sei. Damit widersprechen die Richter der Sichtweise der acht klagenden Verlage, wonach sich das Angebot von App und Online-Nachrichtenseite unterscheide.

Vor dem Hintergrund der unklaren Rechtslage lässt das OLG allerdings Revision zum Bundesgerichtshof zu – eine Option, die die Kläger auf jeden Fall wahrnehmen wollen: „Wenn das heute vom Oberlandesgericht (OLG) Köln verkündete Urteil Bestand hätte, wären Entscheidungen der öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten auf dem Gebiet der Telemedien nicht mehr durch Wettbewerbsgerichte überprüfbar. Sie wären wettbewerbsrechtlich tabu“, kommentierte Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands Deutscher Zeitungsverleger (BDZV), Dietmar Wolff, das Urteil.

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  • Sasan Abdi E-Mail X
    … ist bei ComputerBase vor allem Autor von Videospiel-Rezensionen.
Quelle: Oberlandesgericht Köln

Ergänzungen aus der Community

  • LHB 21.12.2013 02:02
    ... "Sw@rteX
    Willst du im Ernst ein Monopol der privaten Werbesender? Ich jedenfalls nicht! Dann könnte man das Fernsehen auch endgültig abschaffen! Dann gäbe es keine hochwertigen Magazine, Satire und Kabarett mehr! Dann gäbe es nur noch Scripted-Reality-Trash und unrealistische US-Serien! *würg*
  • Megatron 21.12.2013 10:57
    Die Tagesschau ist kostenlos, das Online-Angebot der Tagesschau ist kostenlos, alles kein Problem aber eine kostenlose App soll plötzlich ein riesen Problem sein???

    Letztlich kommt es darauf an wie gut ein Angebot (Produkt) ist ob es vom Kunden angenommen wird, und der Axel Springer Verlag sollte eigentlich groß genug sein um ein konkurrenzfähiges Angebot auf die Beine zu stellen. Die Medienwelt ist einfach durch das Internet von einen starken Wandel betroffen, entweder man passt sich der neuen Situation an, oder mal heult rum und beschäftigt die Gerichte wegen Wettbewerbsverzerrung.

    Sobald aber ein Gericht ein Urteil fällt geht es meist nur mit einer weiteren Wettbewerbsverzerrung.
  • hennich 21.12.2013 20:08
    Erstaunlich was man alles mit dem Zwangseingetriebenen Geld für Medienkonzerne alles machen kann. Gerichte Beschäftigen mit Öffentlichen Geld als auch die Lokale Presse vom Markt verdrängen.

    Dieses App als Protest nicht Installieren. Zum schutze der Pressefreiheit.
  • Niggoh 21.12.2013 22:15
    Die App ist wirklich gut, qualitativ kann da in meinen Augen fast nur das Onlineangebot der Zeit und der Süddeutschen Zeitung mithalten.

    Die einzige Rechtfertigung des gebührenfinanzierten öffentlichen Rundfunks ist für mich eigentlich eine halbwegs objektive (sofern es denn sowas gibt) Berichterstattung über die relevanten Themen der Politik, denn das fördert letztlich eine stabile Demokratie. Ob nun Fußballspiele und Musikantenstadl übertragen werden müssen, darüber lässt sich sicher streiten, aber dem Informationsauftrag sollten die öffentlich-rechtlichen doch zumindest nachkommen.

    Ich zahle Gebühren, obwohl ich das Fernsehangebot nicht nutze. Sehr wohl aber Internetangebote und die App. Ich habe also tatsächlich etwas von meinen Rundfunkbeiträgen.

    In meinen Augen ein Blödsinn, solche Dinge vor Gericht ausfechten zu wollen. Die deutsche Presse hat den Umstieg in die digitale Welt viel zu lange verschlafen und versucht jetzt, den schwindenden Umsatz auf dem Klageweg zu retten. Langfristig wird das aber auch nichts am Ausgang ändern, wenn sich da nicht ein paar neue Geschäftskonzepte finden. Qualitativ hochwertige Nachrichten sind für mich nicht zwingend an die ÖR gebunden - wenn andere da mehr liefern, wird auch die Kundschaft nicht ausbleiben.