Sony vs. GeoHot: Zugriff auf IP-Adressen gewährt

Michael Günsch
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Einem Bericht des Magazins Wired zufolge hat ein Bundesrichter Sony das Recht zugesprochen, die IP-Adressen von Besuchern der Homepage des PlayStation-3-Hackers George Hotz alias GeoHot zu ermitteln. Damit nimmt der Rechtsstreit zwischen den Parteien neue Fahrt auf.

Laut dem Bericht soll die Entscheidung des Gerichts die Besucher, die seit Januar 2009 auf geohot.com unterwegs waren betreffen. Der Webhoster habe eine entsprechende Verfügung zur Herausgabe der Daten erhalten. Zusätzlich soll der Richter auch entsprechende Anordnungen an Google, YouTube und Twitter verschickt haben, welche auf die Herausgabe von Informationen über Hotz' Blogger.com-Blog, Videos und Tweets abzielen. Grundlage für die umfassende Herausgabe der Daten der Besucher der genannten Dienste ist der Digital Millennium Copyright Act.

Für Sony könnten die Informationen auch für das strategische Vorhaben wichtig sein, den Rechtstreit in San Francisco zu führen, obgleich George Hotz in New Jersey wohnt. Die Chancen hierfür steigen nämlich, wenn ausreichend Internet-Nutzer aus Kalifornien auf die Seiten des Hackers zugegriffen haben.

Auf seiner Homepage nimmt George Hotz bereits seit einiger Zeit Stellung zur Lage und drückt sein Missfallen aus. Klein bei geben will er aber offenbar nicht so schnell. Im April soll es eine weitere Anhörung geben, an der auch Hotz teilnehmen soll.