Weniger Ermittlungen gegen Tauschbörsianer

Jirko Alex
54 Kommentare

Wie der WDR berichtet, gehen immer weniger Staatsanwaltsschaften gegen Tauschbörsennutzer vor, die illegal Medien aus dem Internet beziehen. So wurden in den vergangenen Wochen mehrere tausend Strafanzeigen abgewiesen, heißt es.

Kern des WDR-Berichts sind dabei explizit die Wuppertaler sowie die Duisburger Staatsanwaltschaft, die zu tausenden Anzeigen zurückgewiesen hätten. Oft stehe die Anzeige nämlich in keinem Verhältnis zur Straftat. Vertreter der Film-, Musik- oder Computerspieleindustrie erstatten dennoch hunderte Anzeigen, um an die IP-Adressen der Tauschbörsennutzer zu kommen. Die IP darf laut Telemediengesetz jedoch nur eine Staatsanwaltschaft erfragen. Mehrere Kanzleien sehen sich daher als Instrument der Industrie, durch das die Rechteinhaber über Umwege an ihre Daten gelangen wollen.

Die blockierende Haltung einiger Staatsanwaltschaften rührt aus der horrenden Zahl der Strafanzeigen. In Wuppertal seien beispielsweise allein in den ersten beiden Monaten des Jahres über 2000 Anzeigen wegen illegaler Downloads eingegangen. Oft handele es sich um keine gravierende Straftat, da der Download nicht aus kommerziellen Antrieb erfolgt. Zumeist ist auch eine Zuordnung schwierig, da zwar die IP bestimmt werden könne, über die der Download erfolgte; speziell in WG- oder Familienhaushalten könnte der Verletzer der Urheberrechte jedoch nur schwer bestimmt werden.

Auch für den Steuerzahler verursachen die Anzeigen Kosten: So berechnen die Provider für jede Anfrage der Staatsanwaltschaft, die IP zu entschlüsseln, 20 bis 50 Euro. Ein Vorgehen gegen Tauschbörsennutzer, so der Konsens vieler Anwälte, sei nur in schwerwiegenden Fällen sinnvoll. So prüfe zwar auch Duisburg jeden Einzelfall, lehne eine Verfolgung bei kleineren Straftaten jedoch ab.

Das Verhalten der Staatsanwaltschaften stößt jedoch vor allem den Anwaltskanzleien der Rechteinhaber auf, weshalb diese nun Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft in Düsseldorf eingereicht haben. Diese befinde sich noch in dem Prozess der Meinungsbildung – ein Ergebnis sei in einigen Wochen zu erwarten.

Trotz dieser Entwicklung in einigen Staatsanwaltschaften – der Bericht bezieht sich nur auf Nordrhein-Westfalen und dort auch nur auf einige Kanzleien – ist der Download urheberrechtlich geschützten Materials natürlich weiterhin illegal. Mit einer Verfolgung ist zu rechnen. Hilfe bietet unter anderem jedoch eine Kanzlei an, die neben Tipps auch eine Liste besonders kritischer Downloads anbietet.