Universal will Wegwerfen von Promo-CDs verbieten

Jirko Alex
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Zu einer sehr kuriosen, aber durchaus ernst gemeinten Forderung, kommt derzeit die Universal Music Group (UMG). In einem Gerichtsprozess verlangt das Unternehmen, das Verschenken oder Wegwerfen bestimmter CDs als unzulässig anzuerkennen. Betroffen von diesem Gedankengang sind tausende von Werbe-CDs, die der Musikkonzern verschickt.

Das Label prozessiert aktuell gegen Troy Augusto, einem eBay-Nutzer, der gesammelte Promo-CDs online verkaufte. Dies sei nach Unternehmensangaben nicht erlaubt, da sich auf diesen CDs ein „promotional use only“-Sticker befindet, der, so Universal, dem Musiklabel das alleinige Recht der Distribution vorbehalte. Da die CDs zudem von dem Konzern verschickt und keinesfalls verkauft werden, greife das Rechte des ersten Verkaufs (first sale) nicht. Dieses regelt in den USA, dass alle Eigentumsrechte an einem Medium – ob CD, DVD oder Buch – von dem Eigentümer an eine andere Person übergehen, wenn dieser das Medium verkauft, verschenkt oder auf andere Weise weitergibt.

Universals unaufgeforderte Zusendung von Werbe-CDs, die an Radiosender, DJs oder andere Personen, die in irgendeinem Kontakt mit der Musikindustrie stehen, erfolgt, falle aus Unternehmenssicht nicht unter die „first sale“-Doktrin. Es sei damit auch nicht gestattet, dass Augusto die CDs wegwerfe, wie er es in Auktionen ankündigt, wenn sich kein Käufer findet. Das Unternehmen verlangt, dass er für jeden einzelnen Datenträger einen Kaufbeleg vorweist, ehe er ihn weiterverkaufen darf. Da die Promo-CDs nicht verkauft werden, ist dies natürlich ein hoffnungsloses Unterfangen. Stimmt das Gericht der Argumentation zu, hätte dies aber noch umfangreichere Auswirkungen: Es müsste dann damit gerechnet werden, dass die Musikindustrie bei jedem Weiterverkauf von Medien darauf pocht, einen Kaufbeleg für das Medium zu sehen, da die Eigentumsrechte andernfalls noch bei ihr lägen. Selbst das Wegwerfen der Medien wäre eine unerlaubte Verbreitung, wie sie auch Augusto aktuell vorgeworfen wird.

Der Anwalt, der den Prozess gegen den Ebayer führt, ist übrigens einer derjenigen, die seinerzeit auch Napster zu Fall brachten. Die abstrakt wirkende Verhandlung wird auf Seiten Augustus daher auch von der „Electronic Frontier Foundation“ (EFF) unterstützt, die ebenfalls eine Verdrehung der Rechtslage befürchtet.