Dreiste Abmahnwelle überzieht Deutschland

Jirko Alex
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In neuerlichen Abmahnschreiben wurden offenbar tausende Deutsche dazu aufgefordert, angeblich offene Rechnungen zu begleichen, die sich aus der Nutzung von Diensten wie sudoku.de, vorlagen-archiv.com oder online-flirten.de ergeben haben sollen. Anhängig ist diesen Schreiben auch ein Gerichtsurteil – dessen Aussage allerdings verdreht wurde.

Die aktuelle Abmahnwelle geht dabei stets von der Münchner Rechtsanwältin Katja Günther aus, die seit einiger Zeit Inkasso-Funktionen für die Firmen Online Content Ltd beziehungsweise Online Service Ltd wahrnimmt. Hinter beiden Organisationen stecken vermutlich die selben Drahtzieher. Stets werden Zahlungen verlangt, die aufgrund eines abgeschlossenen Abonnements angefallen sein sollen. Dabei wird in besonders perfidem Maße eine Drohkulisse mithilfe eines Urteils des Amtsgerichts Wiesbaden aufgebaut. Das Gerichtsurteil wird sogar an das Inkasso-Schreiben angehängt, obwohl es sinnhaftig eine völlig andere Aussage hat. Dies stellte sogar das Gericht in einer Mitteilung (pdf) fest, die es herausgab, da zahllose Anfragen bei der Pressestelle zu dem Schreiben der Frau Günther aufliefen.

Demnach befasste sich das Gericht in dem Prozess, in dem ein Internetnutzer auf den Ersatz von Rechtsanwaltskosten klagte, überhaupt nicht mit der Frage, ob ein Vertrag zwischen einem Online-Abo-Service und einem Nutzer geschlossen worden sei. Mehr noch: Es wurde ausdrücklich klargestellt, dass dies im vorliegenden Fall nicht von Belang sei. Die bundesweite Aufmerksamkeit, die der Abmahnung daher geschenkt werde, entbehre aus Sicht des Gerichts jeder Grundlage.

Verbraucherschützer empfehlen daher, bei Erhalt dieses Abmahnschreibens Ruhe zu bewahren. Entgegen aller Umschreibungen der Katja Günther gebe es kein bundesweites Urteil zur Kostenpflicht bei Abo-Diensten.