Frankreich: Internetsperren gegen Verfassung

Andreas Frischholz
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Das von der französischen Regierung und Präsident Nicolas Sarkozy verabschiedete Gesetz, das die Sperrung des Internetzugangs nach dreifacher Verwarnung bei wiederholten Urheberrechtsverletzungen vorsieht, wurde vom französischen Verfassungsgericht gestoppt.

Die Richter entschieden, dass das Gesetz nicht verfassungskonform sei und belegten das Urteil mit zwei Hauptargumenten. Zum einen verstoße es gegen die in der Menschenrechtserklärung festgeschriebene Kommunikationsfreiheit, die auch das Internet betrifft. Einen Einschnitt in diese Freiheit dürfe lediglich ein Richter anordnen, nicht aber eine Behörde, wie es das Gesetz vorsieht. Zum anderen kehre das Gesetz nach Ansicht der Richter die Beweislast um, weil die Inhaber der Internetzugänge nachweisen müssten, dass sie nichts illegal heruntergeladen haben – was ebenso gegen die Verfassung verstößt.

Im Mai wurde das Gesetz im zweiten Anlauf von der französischen Nationalversammlung gegen die Stimmen von Sozialdemokraten, der demokratische Linken und der Grünen verabschiedet, nachdem es im ersten Durchgang noch gescheitert ist. Das Gesetz sieht vor, dass Betroffenen nach dreifacher Verwarnung aufgrund illegaler Downloads der Internetzugang bis zu einem Jahr gesperrt wird. Beim Europäischen Parlament stößt das Vorgehen allerdings auf wenig Verständnis, da es bei der Bekämpfung von Urheberrechtsverletzungen die Beibehaltung rechtsstaatlicher Mittel fordert und die Sperrung von Internetzugängen nur nach richterlicher Anordnung vorsieht.