Telekom muss Preise für Netzzusammenschaltung senken

Frank Hüber
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Wie von uns im Vorfeld berichtet, hat die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post am Freitag darüber entschieden, ob die Deutsche Telekom die Preise für die Netzzusammenschaltung - das Durchleiten von Telefonaten anderer Anbieter durch das Netz der Telekom - senken muss.

Wie erwartet, sprach sich die RegTP für eine Senkung der Preise aus. Im Schnitt fallen diese ab dem 1. Dezember um 9,5 Prozent geringer aus. Matthias Kurth, Präsident der obersten Aufsichtsinstanz über den deutschen Telekom-Markt, hält dies für eine "angemessene und marktgerechte Festlegung". Die Telekom sieht dies natürlich anders und spricht davon, dass die Preissenkungen "eindeutig am Markt vorbei" gehen. Die Telekom sah keinen Grund für eine Veränderung der Preise und hatte sich deshalb dafür ausgesprochen, die bisherigen Preise auch in Zukunft beizubehalten. Die Telekom zieht es deshalb in Betracht rechtliche Schritte gegen die Entscheidung der RegTP einzuleiten.

Der Verband der Stadtnetzbetreiber hält es sogar für möglich, dass die Entscheidung dem Wettbewerb schaden könne. Für Stadtnetzbetreiber ist der erwirtschaftete Umsatz aus den Entgelten für die Durchleitung von Gesprächen aus anderen Netzen immens wichtig, da sie einen Großteil des gesamten Umsatzes ausmachen. Anders sieht es da schon wieder der Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten (VATM), der sich sogar für höhere Senkungen ausspricht, sieht die aktuelle Entwicklung aber als einen "Schritt in die richtige Richtung".

Zukünftig müssen die Konkurrenten der Telekom zwischen 0,59 und 1,52 Cent in der Hauptzeit und zwischen 0,4 und 0,99 Cent pro Minute in der Nebenzeit an die Telekom für die Durchleitung der Gespräche durch das Netz der Telekom bezahlen. Vorerst sind diese Tarife bis zum 31. Mai 2006 befristet. Die Endverbraucher sollen von der Entscheidung jedoch unberüht bleiben. Anstatt die geringeren Kosten an die Kunden weiterzugeben, erhöht sich somit die Gewinnmarge der Wettbewerber.

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