RIAA erhält keine Nutzerdaten von Verizon

Frank Hüber
9 Kommentare

Im Streit zwischen der Recording Association of America (RIAA) und dem Provider Verizon hat das Berufungsgericht zu Gunsten des Providers entschieden und somit die Herausgabe von Benutzerdaten untersagt, die die RIAA angefordert hatte.

In erster Instanz wurde entschieden, dass Verizon die Daten zweier Kunden herausgeben muss - dieses Urteil wurde nun aufgehoben. Durch diese Entscheidung wird es für die RIAA in Zukunft um einiges schwieriger, Benutzerdaten von Providern über Kunden, die im Verdacht stehen über Tauschbörsen rechtlich geschütztes Material zu vertreiben, zu erhalten. Eventuell muss die RIAA dabei sogar jedes Mal vor Gericht ziehen und die Herausgabe erzwingen, falls das Gericht zu ihren Gunsten entscheidet. Dies ist jedoch zeit- und kostenintensiv.

Verizon hatte Berufung gegen das erste Urteil eingelegt, da der Provider befürchtete durch die Herausgabe der Nutzerdaten weitere Kunden zu verlieren. Verizon plädierte dafür, dass das Verhalten der RIAA gegen amerikanisches Recht verstoße. Das Gericht sah dies wohl ähnlich und gab Verizon deshalb Recht.