Frankreich reagiert auf „Three-Strikes“-Lücke

Patrick Bellmer
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Die französische Regierung hat auf die vor rund eineinhalb Wochen bekannt gewordene Lücke im sogenannten „Three-Strikes“-Gesetz reagiert. Per Dekret sind die französischen Provider zum Versand der Verwarnungen per E-Mail verpflichtet. Verstöße werden mit 1.500 Euro Bußgeld pro nicht verschickter Verwarnung geahndet.

Der Provider Free, der die Lücke ausgenutzt und keine Verwarnungen verschickt hatte, hat bereits angekündigt, sich an das Dekret zu halten. Free hatte im Gegensatz zu anderen Internet-Anbietern des Landes bei Online-Verstößen gegen das Urheberrecht Verwarnungen nicht per E-Mail im Namen der zuständigen Hadopi-Behörde (Haute Autorité pour la diffusion des oeuvres et la protection des droits sur l'Internet) verschickt. Man berief sich dabei auf den Gesetzes-Text, der das Versenden zwar vorschreibt, Verstöße aber nicht ahndet.

Diese Lücke hat die französische Regierung nun provisorisch per Dekret geschlossen. Ob diese Verordnung allerdings legal ist, zweifelte der Gründer des Free-Mutterkonzerns Iliad, Xavier Niel, in einem Interview mit der französischen Zeitung Les Echos an. Man werde sich zwar an das Dekret halten, gleichzeitig werde man aber rechtlich dagegen vorgehen.

Das „Three-Strikes“-Gesetz sieht vor, dass bei vermeintlichen Verstößen gegen das Urheberrecht via Internet – zum Beispiel der Download von Musik aus illegalen Quellen – zwei schriftliche Verwarnungen ausgesprochen werden, bevor strafrechtliche Konsequenzen drohen. Beim dritten Verstoß drohen die Sperrung des Internet-Anschlusses für bis zu einem Jahr sowie Geld- und Haftstrafen.