Samsung geht gegen iPad-Geschmacksmuster vor

Patrick Bellmer
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Nach wie vor ist es Samsung in Deutschland verboten, das Galaxy Tab 10.1 zu bewerben oder gar zu vertreiben. Der Grund hierfür ist das Anfang September vom Landgericht Düsseldorf gefällte Urteil, das auf eine entsprechende einstweilige Verfügung folgte.

Ausschlaggebend für das Gericht war das bereits vor sieben Jahren Apple zugesprochene Geschmacksmuster, welches Samsung mit seinem Android-Tablet nach Ansicht des Gerichtes verletze. Wie die Korea Times nun berichtet, wird der südkoreanische Konzern es nicht nur bei einer Berufung gegen das Urteil belassen, sondern will darüber hinaus auch noch die Löschung des Geschmacksmusters selbst erwirken.

Den entsprechenden Antrag soll Samsung bereits Anfang August beim zuständigen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM) im spanischen Alicante eingereicht haben. Das HABM ist innerhalb der Europäischen Union für die Eintragung und Verwaltung von Geschmacksmustern zuständig. Eine Löschung des Geschmacksmusters würde dem Düsseldorfer Urteil die Grundlage entziehen und aller Wahrscheinlichkeit nach das Vertriebsverbot aufheben.