US-Professor kritisiert Patententscheidung gegen Samsung

Michael Schäfer
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Bei dem im Rechtsstreit zwischen Apple und Samsung Ende August festgelegten Urteil wurde der südkoreanische Konzern zu einer Schadensersatzsumme von 600 Millionen US-Dollar verurteilt. Doch schon kurz nach der Verkündung gab es kritische Stimmen bezüglich des Urteils, welche weiterhin nicht verstummen wollen.

Laut einem Aufsatz des US-amerikanischen Rechtsprofessors Richard T. Redano könnte das Urteil gegen Samsung fehlerhaft sein und rechtlich angefochten werden. Seiner Aussage nach kam das Urteil aufgrund einer unzureichenden Unterrichtung der Jury zustande.

In den USA gilt ein sogenanntes Design Patent, welches bei uns unter dem Begriff des Geschmacksmusters geführt wird, nur für einen bestimmten Teil des Designs, und zwar für denjenigen, der nicht bedeutend für die Funktion des Gerätes ist. Auch die zuständige Richterin Lucy Koh betonte bereits im Dezember 2011 diesen Aspekt, als sie Apples Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zur Durchsetzung eines Verkaufsverbotes gegen Samsungs Smartphones Galaxy S 4G, Infuse 4G und das Tablet Galaxy 10.1 ablehnte. Ihrer Aussage nach müsste ein Smartphone „klein genug zum Benutzen sein“ und ein genügend großes Display besitzen. Auch die Position der Lautsprecher seien für eine vernünftige Verwendung durch die Funktion vorgeschrieben.

Redano führt nun aus, dass die Unterrichtung der Geschworenen auf diese mögliche Einschränkung des Geschmacksmusters durch die Erfordernisse der Funktionsfähigkeit vor deren Urteilsfindung fehlte. Hierdurch bestand die Möglichkeit, dass die Geschworenen die Ähnlichkeit zwischen den Geräten von Apple und Samsung im Bezug auf das geschützte Geschmacksmuster vollkommen überbewerteten, indem sie die funktionale Notwendigkeit einzelner Geräteteile nicht berücksichtigten. Dies ist auch dahingehend verwunderlich, da Richterin Koh selbst bei der Ablehnung des vorläufigen Verkaufsverbotes explizit darauf hingewiesen hatte, dass nur solche Teile in die Begründung mit einbezogen werden dürften, welche nicht der Funktionsweise unterliegen.

Apple wies im Prozess wiederum darauf hin, dass Smartphones durchaus eine andere Gestaltung haben können, auch wenn die funktionalen Anforderungen bei allen gleich wären. Hier brachte Apple als Beispiel, dass Ecken anders oder gar nicht abgerundet sein müssten oder Tasten und Lautsprecher auch anders angeordnet werden könnten.