Laut Bundesanwaltschaft keine Grundlage für Quellen-TKÜ

Michael Schäfer
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Nachdem das Bundeskriminalamt mit der eigenen Entwicklung eines sogenannten „Staatstrojaner“ nicht wie geplant vorangekommen ist, sucht diese nach vergleichbaren Möglichkeiten auf dem freien Markt, wobei dieses Vorgehen nicht unumstritten ist. Jetzt äußerte auch der Generalbundesanwalt verfassungsrechtliche Bedenken.

Bereits im September des letzten Jahres hatte der Generalbundesanwalt verfassungsrechtliche Bedenken über die Verwendungen der Überwachungssoftware geäußert und wollte auf einen Einsatz des selbigen verzichten. Nun wurde eine Stellungnahme diesbezüglich veröffentlicht. Das erstellte Gutachten „Rechtliche Grundlagen der sogenannten 'Quellen-TKÜ' (PDF)“ wurde von Netzpolitik.org angefragt und nun über die Plattform „Frag den Staat“ zugänglich gemacht.

In diesem Gutachten wird seitens der Bundesanwaltschaft angemerkt, dass diese eine Rechtsgrundlage für einen Einsatz der Trojaner-Software vermisst. Laut der Anwaltschaft würde hierbei das Grundrecht auf Gewährleistung der Integrität und Vertraulichkeit informationstechnischer Systeme nicht gewährleistet werden, mehr noch, die aktuelle Rechtslage würde dem Einsatz sogar widersprechen.

Im Wesentlichen vertritt der Generalbundesanwalt die Position, dass eine Software, welche der Überwachung dient und weitestgehend unkontrolliert sämtliche persönlichen Bereiche der privaten Lebensführung aushorcht, einer besonderen Rechtsgrundlage bedarf. Ohne klaren gesetzlichen Rahmen der Ausgestaltung solch einer Software verletzt ein heimlich aufgebrachter Trojaner die Integrität eines Computersystems.

Brisant dürfte hierbei der Umstand sein, dass das Gutachten des Generalbundesanwalt im direkten Widerspruch zur Auffassung der Bundesregierung steht, welche einen Einsatz der Software innerhalb eines akzeptablen Rahmens für möglich hält. Daher wird seitens der Bundesregierung weiter mit Hochdruck an einer eigenen Softwarelösung gearbeitet, welche spätestens Ende 2014 zur Verfügung stehen und zudem der aktuellen Gesetzeslage Rechnung tragen soll. Bis zu diesem Zeitpunkt werden das Bundeskriminalamt und andere Strafverfolger weiterhin auf kommerzielle Lösungen setzen.