Apples „Slide to Unlock“-Patent in Deutschland für ungültig erklärt

Patrick Bellmer
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Nachdem es längere Zeit ruhig rund um den Themenblock Patente, Apple und Samsung war, hat das Bundespatentgericht am späten gestrigen Tag für eine neue Schlagzeile gesorgt. Denn am Ende der längeren Sitzung entschied die vorsitzende Richterin Vivian Sredl, dass Apples „Slide to Unlock“-Patent in Deutschland ungültig sei.

Damit konnten sich letztlich sowohl Mototola Mobility als auch Samsung durchsetzen, die die Überprüfung gefordert hatten. Zur Begründung heißt es, dass der technische Charakter des Entsperrmechanismus nicht ausreichend sei, um diesen per Patent (EP1964022) zu schützen. Software oder eine Software-Lösung sei nur dann schützbar, wenn sie ein technisches Problem mit technischen Mitteln lösen würde, so Sredl. Tatsächlich, so die Richterin, enthielte das Patent technische Ansätze, die erfinderische Tätigkeit war aber nicht technisch genug.

Abgezeichnet hatte sich diese Entscheidung bereits im vergangenen Dezember, es gilt jedoch als sicher, dass Apple beim Bundesgerichtshof in Berufung gehen wird. Auf europäischer Ebene hatte das Europäische Marken- und Patentamt dem Antrag im Jahr 2006 zugestimmt.

Schema zum Patent
Schema zum Patent (Bild: worldwide.espacenet.com)